Hallo nochmal,
es geht mal wieder um das hypothetische Abbruchhaus.
Die Abrissfirma hat die Erlaubnis das Abbruchhaus sowie das Nebengebäude (auch abzureißen) zu betreten.
Das Abrissunternehmen trifft sich vor Ort mit Vertretern verschiedener Ämter - danach höre ich telefonisch von zwei anwesenden Amtsvertretern dass das Abrissunternehmen zusammen mit einem Amtsvertreter über ein offenes Fenster in das nebenstehende Haus (soll nicht abgerissen werden) gegangen ist.
Danach hat das Abrissunternehmen die Ämter überzeugt dass das Nachbarhaus auch mit abgerissen werden soll. Darauf angesprochen leugnen sie das Haus betreten zu haben.
Was würde eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs bringen? Kann man den Amtsträger bei der Anzeige außen vor lassen denn dieser hat wahrscheinlich in dem guten Glauben gehandelt dass das Abbruchunternehmen auch eine Erlaubnis zum Betreten des Nachbarhauses hatte.
Gruß und Dank
Desperado