Nehmen wir mal an, ein Handwerker baut ein Teil ein, welches er mit z.B. 300,- € berechnet. Im Großhandel kostet das Teil z.B. 100,- €. Der Kunde merkt das. Kann er irgendwas reklamieren ?
Danke !
Nehmen wir mal an, ein Handwerker baut ein Teil ein, welches er mit z.B. 300,- € berechnet. Im Großhandel kostet das Teil z.B. 100,- €. Der Kunde merkt das. Kann er irgendwas reklamieren ?
Danke !
Nehmen wir mal an, ein Handwerker baut ein Teil ein, welches
er mit z.B. 300,- € berechnet. Im Großhandel kostet das Teil
z.B. 100,- €. Der Kunde merkt das. Kann er irgendwas
reklamieren ?
nein, warum denn auch ?
Ciao maxet.
Nehmen wir mal an, ein Handwerker baut ein Teil ein, welches
er mit z.B. 300,- € berechnet. Im Großhandel kostet das Teil
z.B. 100,- €. Der Kunde merkt das. Kann er irgendwas
reklamieren ?
Reklamieren kann er den ganzen Tag. Wenn der Handwerker aber bei dem Preis bleibt, muß er erstmal bezahlen.
Gerichte warten auf so etwas.
Der Punkt ist also: ja, der Handwerker darf für so ein Teil berechnen, was er will. Ja ? Theoretisch also Verkaufspreis Großhändler z.B. 100 €. Handwerker berechnet 300 € und das wäre ok . Ja ?
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Hallo!
Der Punkt ist also: ja, der :Handwerker darf für so ein :Teil berechnen, was er will. :Ja ? Theoretisch also :Verkaufspreis Großhändler :z.B. 100 €. Handwerker :berechnet 300 € und das
wäre ok . Ja ?
Ich verrate jetzt ein Geheimnis: Ich kaufe Material für - so ganz genau läßt sich das gar nicht mit vertretbarem Aufwand feststellen - ungefähr 25 € ein. Laß es je nach Einkaufsmenge und was mir so alles unter den Tisch rollt auch mal 50 € ein. Dann mache ich damit ein bißchen herum und verkaufe das Ganze für rund 2.000 €. Außerdem denke ich darüber nach, was wohl passiert, wenn ich den Preis erhöhe, weil mir z. B. 2.200 € Geldeingang besser gefällt. Darf ich das?
Der Liter Mineralwasser (12 Flaschen à 0,7 l, zusammen 1,90 €) kostet im Getränkemarkt für Endverbraucher 22 Cent inkl. Ust… Willst Du in einer Raststätte ein 0,3l-Glas Wasser haben, verlangt der Raststättenwirt dafür 2 €, also 6,66 €/l. Rechne nach, der Wirt gab sich nicht mit lumpigen 200% Aufschlag wie Dein Handwerker zufrieden, er verlangt den 30-fachen Einkaufspreis, also 2900% Aufschlag. Darf er das?
Vom Wühltisch bekommst Du ein T-Shirt für 5 €. Soll es ordentliche Qualität sein, bei dem der Kragen nicht nach der ersten Wäsche ausgeleiert ist, zahlst Du 10 oder 15 €. In einer Edelboutique wirst Du mit einer Tasse Kaffee nebst einem trockenen Keks bewirtet und zahlst für ein T-Shirt 150 €. Darf die Boutiquen-Betreiberin derart zulangen?
Na klar darf sie. Sie darf so viel verlangen, wie sie will. Ich darf auch so viel verlangen, wie ich will, solange ich Käufer finde, die den Preis bezahlen. Niemand ist gezwungen, zu kaufen. Und Dich hat niemand gezwungen, den Handwerker zu beauftragen.
Abgesehen von Monopolsituationen und im Einzelfall bei Notlagen bilden sich Preise am Markt. Das ist kein Betätigungsfeld für die Justiz. Etwas böswillig könnte man sagen, jeder nimmt, was er kriegen kann. Tatsächlich sind zuweilen sehr stolze Aufschläge Ergebnis einer Mischkalkulation. Manche Sachen lassen sich selbst mit 10- oder 100-fachem Einkaufspreis kaum kostendeckend verkaufen. Denke an einen Dichtring, der im Einkauf nur einen Cent kostet, für den aber ein Schubfach eingerichtet werden muß, die Bestellnummer irgendwo gespeichert sein muß und der Bestellvorgang mit Schreiben einer Bestellung und Versenden per Fax 10 Minuten bei einem Stundensatz von 50 € in Anspruch nimmt. Andere Dinge bringen hohen Vertriebsaufwand mit sich. Das ist z. B. bei meinen Sachen der Fall. Wenn ich zu einem Kunden hunderte km anreise, kann ich das niemandem in Rechnung stellen, die Kosten müssen im Produktpreis enthalten sein. Will sagen: Gönne dem Handwerker den Aufschlag. Er wird ihn brauchen, um zurecht zu kommen.
Um Ärger vorzubeugen, helfen nur zuvor eingeholte Angebote.
Gruß
Wolfgang
Ach du großer Gott, am Montag verklag ich meine Tankstelle. Der Liter Super kostet in der Herstellung 4 Cent 75! Hab ich gehört.
Hallo,
was stand im Kostenvoranschlag?
Gerhard
Hallo,
was stand im Kostenvoranschlag?
Gerhard
Leider habe ich keinen machen lassen. Riesen Fehler !!
Gruß an Gerhard
Hi!
Nehmen wir mal an, ein Handwerker baut ein Teil ein, welches
er mit z.B. 300,- € berechnet. Im Großhandel kostet das Teil
z.B. 100,- €. Der Kunde merkt das. Kann er irgendwas
reklamieren ?
Vermutlich hat der Kunde hier schlechte Karten. Man könnte es über das Thema „Wucher“ versuchen, allerdings bin ich nicht sicher, ob alle Anspruchsgrundlagen hierfür gegeben sind.
Der Handwerker, by the way, darf sich bei einem solchen Verhalten jedenfalls nicht mehr über die Do-It-Yourself Mentalität der deutschen Verbraucher beschweren…
Grüße,
Mathias
Hi!
Der Punkt ist also: ja, der Handwerker darf für so ein Teil
berechnen, was er will. Ja ?
Ja.
Theoretisch also Verkaufspreis
Großhändler z.B. 100 €. Handwerker berechnet 300 € und das
wäre ok . Ja ?
Ja.
Gruß,
Stephan
Hallo!
Also in erster Linie kommt es darauf an, was im Vertrag für ein Preis vereinbart war.
Gruß
Tom
Was Wolfgang erklärt, leuchtet mir ein. Danke an Dich für Deine Mühe !!!
Aber: „Der Handwerker, by the way, darf sich bei einem solchen Verhalten jedenfalls nicht mehr über die Do-It-Yourself Mentalität der deutschen Verbraucher beschweren…“ da hat Mathias 100% Recht.
Wenn ich das eingebaute Teil 200% billiger im Internet finde, könnte ich Blut kotzen.
Nochmal passiert mir das nicht (Kostenvoranschlag).
Gruß und Dank !!
By the way
…dann versuche du mal einen Handwerksbetrieb zu führen, noch 2 Familien davon leben zu lassen und dann gucken wir mal, ob du noch immer in so hohen Bögen pinkelst.
Anmerkung
Hallo,
Wenn ich das eingebaute Teil 200% billiger im Internet finde,
könnte ich Blut kotzen.
Woher weißt Du denn, daß ein im Internet gefundenes Teil überhaupt zu Deinem Problem passt?
Ein Teil der handwerklichen Leistung besteht immer auch in Wissensanwendung. Das Risiko, ein nicht passendes Teil zu kaufen, mußt Du in Deiner Rechnung auch berücksichtigen. Und natürlich ggf. die schnellere Lieferung. Und den Einbau. Und und und…
Nicht immer nur die Hälfte sehen.
Gruß
Axel
Hallo,
mich würde mal interessieren, worum es konkret ging,
HM
Klugscheiss…
Hallo,
Wenn ich das eingebaute Teil 200% billiger im Internet finde,
könnte ich Blut kotzen.
Du meinst vermutlich 66,7% …
Gruß, Niels
Hi,
ein Handwerker wurde mal zu einer großen, teuren Maschine gerufen, weil die Betreiber nicht wussten, warum sie nicht lief. Der Handwerker guckte der Maschine tief in die Augen, zog ein Stück Kreide aus der Tasche, malte ein Kreuz auf eine Klappe und sprach: „Da muss Öl rein - und ich bekomme 10.000,- Euro.“ „Wie, 10.000,- Euro für ein läppisches Kreidekreuz?“ heulten die Auftraggeber auf. „Nein,“ sprach der Handwerker, „die bekomme ich, weil ich weiß, wo das Öl hinein muss - im Gegensatz zu Ihnen.“
Gruß Ralf
Hi,
ein Handwerker wurde mal zu einer großen, teuren Maschine
gerufen, weil die Betreiber nicht wussten, warum sie nicht
lief. Der Handwerker guckte der Maschine tief in die Augen,
zog ein Stück Kreide aus der Tasche, malte ein Kreuz auf eine
Klappe und sprach: „Da muss Öl rein - und ich bekomme 10.000,-
Euro.“ „Wie, 10.000,- Euro für ein läppisches Kreidekreuz?“
heulten die Auftraggeber auf. „Nein,“ sprach der Handwerker,
„die bekomme ich, weil ich weiß, wo das Öl hinein muss - im
Gegensatz zu Ihnen.“
Ja, in diesem Fall erbringt er ja eine Dienstleistung. Wenn er das Öl jedoch um 10.000€/Tropfen verkaufen würde fände ich das schon eher unlauter.
Nichtsdestototz gibts bei einem bereits geschlossenen Vertrag wohl kaum eine Möglichkeit zur nachträglichen Preisminderung.
LG
Stuffi
Hi Ralf,
die kenne ich mit einer etwas anderen Pointe.
Ich hoffe, du erschlägst mich nicht, wenn ich eine kleine Korrektur
anbringe
„Wie, 10.000,- Euro für ein läppisches Kreidekreuz?“
heulten die Auftraggeber auf.
Daraufhin bekamen sie eine detaillierte Rechnung.
Kreidekreuz anbringen 1,- EUR
gewusst, wo Kreuz anzubringen 9.999,- EUR
---------
10.000,- EUR
Das Ganze gab es damals, zur Zeit der ersten Generatoren, in USA
wirklich. Der Wissenschaftler hatte einen Namen ähnlich wie Einstein.
Leider habe ich ihn vergessen.
Damals konnte man zwar Generatoren und Motoren bauen, wusste aber
noch nichts von Elektronen und wie genau das alles funktioniert, so
mit dem Strom.
Gruß Tomas
Hi Stuffi,
was in dem konkreten Fall in den 300,- Euro drinsteckt, weiß doch eh keiner. Im Übrigen kenne ich das noch aus Bundeswehrzeiten: Pfennigartikel wie der BC 107 wurden von unserem privaten Versorger bei Radio-Rim (Bastelbude der 70er Jahre) bestellt, sorgfältig geprüft und durchgemessen und kosteten dann das Hundertfache.
Gruß Ralf