habe in Büro mit Eingang Strassenseite und Eingang Hausseite, Nun hat der Hauusbesitzer den Eiingang von der Hausseite gesperrt, Begründung schlechte Grüche vom Büro (habe Hund im Büro)) dringen ins Haus Besuucher beschweren sich beim Hausbesitzer.
Darf er ein Eingang einfach zusperren, Büro betrieb läuft ja weiter???*
Das klingt nach unzulässiger Selbstjustiz durch einen Vermieter. Solche Fälle werden durch eine klare Ansprache, notfalls per einstweiliger Verfügung geregelt. Das geht bei Gericht wegen der Eilbedürftigkeit regelmäßig binnen Stunden durch.
Was wäre denn eilbedürftig wenn statt 2 Eingängen einer (noch dazu der für das Büro unwichtige) gesperrt würde ?
obwohl an dieser Geschichte sicherlich wieder der wichtige Kern fehlt. So z.B. wie Gerüche in Treppenhaus gelangen können, wenn diese Tür zu ist. Und was das Sperren der Tür eigentlich daran bessert. Er wird sie ja nicht zugemauert haben.
MfG
duck313
Da hast du Recht. Der Sachverhalt ist etwas dünn und die Eilbedürftigkeit fraglich.
Der Hund muss weg, meint irgendjemand (meine Vermutung)
Aber wie erreicht man das durch das Blockieren von einem von zwei Eingängen?
Hallo,
Ist die Nutzung der Mietsache (Büro) dadurch eingeschränkt? Wenn ja, wie?
Steht im Mietvertrag irgendetwas, das hilfreich sein könnte? Oder etwas, das zu Gunsten des Vermieters ausgelegt werden könnte?
Gruss
Jörg Zabel
Wohnst Du in dem Haus auch oder hast Du da nur Dein Büro?
ramses90
Wenn meine Hausmitbewohnerin 2 Minuten die Wohnungstür aufhatte, um rauszugehen, dann riecht das Treppenhaus noch eine ganze Zeit nach dem Gestank in ihrer Wohnung, der größtenteils auch von ihrem Hund herrührt.
Das Abschließen der Haustüre soll anscheinend genau das verhindern.
Gruß, Diva