Hallo,
ich arbeite in einer IT Firma welche jetzt auch Leistungen im Bereich Smart Home erbringen möchte.
Ich bin gelernter Elektriker und habe die letzten Jahre für unser Unternehmen hauptsächlich im Bereich Notstromtechnik (USV Anlagen etc.) gearbeitet.
Für den Smart Home Bereich wurde ich auf mehrere Fortbildungen geschickt, z.B. KNX, Digitalstrom
Zu meiner Frage:
Darf ich als Geselle in einem IT Unternehmen einfache Elektroarbeiten wie z.B. den Einbau einer Digitalstromklemme in eine Lampe oder Lichtschalter durchführen oder darf dies nur ein in die Handwerksrolle eingetragenes Unternehmen?
Ich suche schon seit Tagen nach Informationen im Netz aber eine eindeutige Antwort kann ich nirgends finden…
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Du bis sicherlich mind. eine „elektrisch unterwiesene Person“ und kannst/darfst elektrische Anschlussarbeiten in begrenztem Rahmen durchführen.
So wie z.B. ein Küchenmonteur auch E-Geräte an vorbereitete Anschlüsse elektrisch anschließen darf.
Oder ein Heizungsinstallateur auch Heizkessel oder Pumpe elektrisch anschließen darf.
beide dürfen aber z.B. keine Arbeiten am Sicherungskasten oder Hauptanschluss vornehmen oder Neuanschlüsse vornehmen.
Dazu braucht es einen E-Meister, der auch bei einem E-Versorger zugelassen ist (Konzessionär).
Info : https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrotechnisch_unterwiesene_Person
MfG
duck313
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich glaube aber die Hauptproblematik geht mehr in folgende Richtung:
Laut Handwerkskammer dürfen nur Handwerksfirmen derartige Arbeiten ausführen.
D.h. wer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, darf laut dem Selbstverständnis der Handwerkskammer auch keine elektrisch unterwiesenen Personen etwas machen lassen. IT Unternehmen dürfen laut deren Verständnis nur einen Stecker in die Steckdose stecken.
Das Argument ist doch nicht verkehrt.
Warum kann die Firma also nicht eingetragen werden, bzw. warum will sie es nicht.
Weil es Beiträge kostet ?
Leider nein. Die Eintragung in die Handwerksrolle erfordert einen Meister. Für ein neues Geschäftsfeld kann die Firma natürlich nicht einfach mal auf gut Glück einen Meister einstellen (der Schwerpunkt ist und bleibt ja IT) und abgesehen davon ist der Markt für Elektrofachkräfte komplett leer. Zuviel Arbeit, zu wenig Leute…
Durch den Schwerpunkt auf IT ist die Eintragung bei der IHK ja auch korrekt.
Wenn die Arbeiten einwandfrei ausgeführt werden, und es keinen Kläger gibt, gibt es auch keinen Richter.
Ich würde mir als ausgebildeter Elektriker keinen Kopf machen und einfach meine Arbeit machen.
MfG kheinz
Hallo!
Nein, die Eintragung erfordert keinen Meister. Auch die nicht-meisterpflichtigen Handwerksberufe ( Beispiel Fliesenleger) müssen Kammermitglied sein und werden eingetragen.
Es kann nur sein, die Elektroarbeiten die ihr da plant sind meisterpflichtig.
Hallo,
guck http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__1.html, Abs. 2 Zif 1 und 2. Näheres erfährt man von der zuständigen HwK.
Gruß
Otto