Was darf ich auf einem Pachtgrundstück

Hallo zusammen,

ich habe ein Grundstück gepachtet das direkt an meinem Haus bzw. Grundstück liegt. Zwischen beiden Grundstücken ist ein Hügel der beide Grundstücke trennt.
Nun will ich diesen Hügel entfernen.
Darf ich die Erde auf dem Pachtgrundstück einfach entfernen? Oder muss hier der Verpächter zustimmen?

Viele Grüße

Dazu gibt´s ja nun sicher einen Vertrag, was steht zur Nutzung da drin und über welchen Zeitraum läuft der?
ramses90

Der Pachtvertrag läuft über 5 Jahre und es ist nur untersagt feste bauten zu errichten.

Lies da mal:
https://www.landverpachten.de/pachtvertrag-wichtigste-punkte

besonders dieser Satz:

„Demnach hat der Verpächter dem Pächter die Pachtsache in einem Zustand zu überlassen, der für die per Vertrag geplante Nutzung geeignet ist. In diesem Zustand ist die Pachtsache während der Pachtzeit auch zu erhalten.“

Könnte bei Pachtende Für Dich zur Falle werden wenn der Verpächter die Abtragung des Hügels monieren sollte.
ramses90

Also müsste ich im schlechtesten Fall den Hügel wieder aufschütten. Bzw wiederherstellen.

Das könnte passieren, deshalb sollteste das vorher mit `ner schriftlichen Zusage des Verpächters, dass Du den Hügel abtragen darfst und nach Pachtende nicht wieder herstellen mußt, klären.
ramses90

Hallo @M_Ober,

… und natürlich solltest Du auch klären, ob diese Abtragung auch in Hinblick auf evtl. öffentlich-rechtliche Vorschriften zulässig ist.

&tschüß
Wolfgang

Bevor man sich solche Gedanken macht, hilft zunächst einmal reden! Vielleicht lässt sich die Geschichte ganz einfach im Rahmen eines Gesprächs lösen. D.h. man fragt mal vorsichtig an, und schaut, ob und ggf. unter welchen Bedingungen der Verpächter bereit wäre, der Entfernung des Hügels zuzustimmen, nachdem man die öffentlich-rechtliche Seite geklärt hat. Spricht schon die dagegen, hat sich der Fall ohnehin erledigt.

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Fortsetzung der Diskussion von Was darf ich auf einem Pachtgrundstück:

Mal unabhängig von der Rechtslage fehlt mir gerade die Vorstellungskraft.
Wenn zwei Grundstücke direkt aneinandergrenzen, ist das direkt. Direkt heißt, da ist nichts zwischen. Genau genommen ist das bei Grundstücken ja nicht mal ein Zaun, weil selbst der in der Regel auf und nicht zwischen Grundstücken steht. Immerhin ist ein Zaun aber was lineares.
Nun ist aber hier von einem Hügel die Rede. Ein Hügel ist nicht linear, sondern hat eine Grundfläche. Die kann ja in dem Sinne nicht trennen, weil das dann ja ein Dazwischen wäre, welches ein „direkt“ ausschließen würde.

Von was für einem „Hügel“ reden wir denn da? Ein solcher in Maulwurfshügelausmaß ist ja wahrscheinlich nicht gemeint? Wie groß und wo liegt der nun genau? Denn grundsätzlich gilt wohl sowieso, dass man mit Minecraft ähnlichen Geländeverformungen immer aufpassen muss, sobald die ein Nachbargrundstück betreffen. Das würde bzgl. des vermeintlich „Dazwischen“ nämlich auch bedeuten, dass du eventuelle Teile des Hügels, die auf deinem Grundstück liegen, auch nicht so ohne weiteres abtragen darfst.

Es sind 2 nebeneinenander liegende Parzellen, auf dem Grenzverlauf befindet sich über den gesamten Grenzverlauf ein ca. 3 Meter hoher und 20m langer Hügel.
Dieser diente früher dem Lärmschutz da auf dem Pachtgrundstück eine ehemalige Bahnstrecke verlief.
Ich denke nun kann man sich die Ausmaße etwas besser vorstellen.

Wem gehört das Pachtgrundstück? (Privatperson, Bahn, Gemeinde, usw.)
Was ist auf dem Hügel? Bäume, Sträucher, Gras?

Das Grundstück ist vom Landkreis gepachtet. Es ist nur mit Gras bewachsen.

Da würde ich mir auf jeden Fall das OK des Landkreis einholen. Bei 3 m Höhe und 20 m Länge fallen einige Kubikmeter Material an. Das muss ja auch irgendwo hin und stellt doch eine gewisse Veränderung der Fläche dar.

Ja sind ca. 350m3 Erde.
Dann werde ich den Landkreis mal anschreiben. Danke

Wenn sich der Hügel auf dem Grenzverlauf befindet, gilt das, was ich geschrieben habe. Auch für die Abtragung nur des Teils, der auf dem eigenen Grundstück liegt, muss man das klären oder das so gestalten, dass das nicht abrutscht.
Man käme an einer einvernehmlichen Lösung also auch dann nicht vorbei.

???

Was soll da abrutschen?

Der Rest des grenzbildenden Walls, der verbleiben würde, wenn man nur die zum gepachteten Grundstück gehörende Hälfte abzutragen versuchte.

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Kleine Variante zum Selbermachen


Große Variante nur zum Gucken

Dazwischen ist das, worum es geht

ist

und @M_Ober wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er nur den Teil des Damms entfernen wollte, der bis zur Grundstücksgrenze auf dem gepachteten Nachbargrundstück liegt.

Glück auf!

MM

Wenn das Grundstück etwa deswegen vom Landkreis nur verpachtet und nicht verkauft wird, weil die Bahnstrecke zwar abgebaut, aber nicht entwidmet ist, wird es keine Möglichkeit geben, hier so weit gehend einzugreifen. Falls das eine Rolle spielt, sind entsprechende Hinweise im Pachtvertrag zu finden.

Schöne Grüße

MM