Darf ich zB Angelhaken oder andere spitze Gegenstände in meiner Jackentascheoder oder Rucksack haben ?
Was passiert wenn ein Taschendieb reingreift und sich verletzt ?
Ist das fahrlässig ?
Wenn du gefragt hättest „Darf ich zur schmerzvollen Schädigung potentieller Taschendiebe scharfe Gegenstände in meinen Taschen verstauen?“ wäre die Antwort ein klares „Nein“.
Hättest du gefragt „Umfasst meine allgemeine Sorgfaltspflicht, dass ich beim Verstauen scharfer Gegenstände Vorsorge gegen eine mögliche Schädigung von Taschendieben treffen muss?“ wäre die Antwort ebenfalls ein (allerdings nicht ganz so klares) „Nein“.
Das ist eine gute Frage. Sicher wäre eine Verletzung fahrlässig, verletzt Du Dich selbst oder jemand Anderen. Sichere also Dein Gepäck immer ab, egal wo Du es trägst.
Einen Guten Rutsch!
Hallo,
das bloße Mitführen von spitzen Gegenständen ist ansich völlig legitim, solange man nicht plant, damit eine Straftat zu begehen, oder sie unverhältnismäßig gegen jemanden einzusetzen. Sollte ein Taschendieb sich daran verletzen, ist es „pP“ (persönliches Pech). Die angemessene Verteidigung deiner privaten Habe ist dein gutes Recht.
Geh aber vorsichtig mit solchen Dingen um.
Viele Grüße und guten Rutsch ins neue Jahr.
TT
Es darf nur nicht so sein, dass ich z. B. im öffentlichen Nahverkehr jemanden bei dichtem Gedränge verletzen könnte.
Und wenn ein Dieb sich daran verletzt…seine Schuld…warum klaut er…!!!
also Scherzfrage mal beiseite, aber nö, wer in die Tasche eines anderen greift, während er vor hat einen Diebstahl zu begehen und sich dabei verletzt, hat’s ja wohl nicht besser verdient. Aber welcher Dieb würde sich offiziell beim Bestohlenen über Verletzungen beschwerden, die er sich beim Stehlen dessen Eigentums zugezogen hat?
Bei anderen Reingreif-Szenarios könnte ich mir allerdings vorstellen, dass man für schwerwiegende Verletzungen eines anderen bei Gefälligkeitshandlungen mir gegenüber (hol mir mal grad den Kuli aus meiner Tasche o.ä.)
durchaus haftbar sein kann.
Also im Neuen Jahr die Haftpflichtversicherung nicht vergessen abzuschließen und immer schön die Hände aus den Taschen anderer Leute raus halten.
Was man bspw. beim Verreisen heutzutage alles nicht mehr in den Taschen haben darf, ist aber wieder was anderes.
Hallo Akky,
m.W.kannst Du in Deinen Taschen Gegenstände, wie beschrieben in Deinen Taschen haben, vorausgesetzt sie fallen nicht unter das Waffenrecht, z.B. Wurfsterne, Klapp- u. Fallmesser über bestimmte Maße u.a… Soltes Du legale Gegenstände, die ggf. zu Verletzungen führen könnten, mitführen, würde ich bei einer staatlichen Kontrolle (Polizei, Zoll o.a.) darauf hinweisen.
Bei einem Diebstahl dürfte das unrelevant sein, sonst müßte jeder Hausbesitzer ja auch haftbar sein, wenn sich ein Dieb beim einem Einbruch dabei verletzt.
Vielleicht trägt meine Ansicht zum Verständnis bei.
Ich wünsche einen guten Rutsch und ein erfolgreiches neues Jahr 2013.
Gruss
Wilfried
Hallo, bin da kein Experte. Normalerweise hat aber niemand außer Dir selbst was in Deinen Taschen oder Rucksäcken verloren mit seinen Griffeln. Wie im „Schadenfall“ wer dann zu was verknackt wird, scheint bei diesem Staat sich eh’ bloß danach zu richten, wo auch was zu holen ist, nicht, wer ursächlich und ggf. unberechtigterweise irgendwo hingelangt hat. Man hört ja so Einiges, was komisch anmutet. Ich denke nur, daß jeder Angler seine Ausrüstung ja auch irgendwie zu den Fischen, die vorzugsweise im Wasser leben, transportieren muß, sonst kann er sein Hobby nicht ausüben. Ich weiß aber nicht, ob dafür eine bestimmte Transportform vorgeschrieben ist.
best regards,
J.-R.