Was darf ich in meiner Jackentasche haben

Darf ich zB Angelhaken oder andere spitze Gegenstände in meiner Jackentascheoder oder Rucksack haben ?
Was passiert wenn ein Taschendieb reingreift und sich verletzt ?

Ernstgemeinte oder trollige Frage? - owT
owT

Du darfst sogar den Einen Ring in der Tasche haben…

Darf ich zB Angelhaken oder andere spitze Gegenstände in
meiner Jackentascheoder oder Rucksack haben ?
Was passiert wenn ein Taschendieb reingreift und sich verletzt

Tja, dann hat er Pech gehabt. Was treibt er sich denn auch unvorsichtigerweise ungefragt in fremder Leute Taschen rum?

Hallo Armin,

sogar den einen Ring

Einen guten Rutsch!

Dein
Ebenezer

ist das so?
Hallo,

Darf ich zB Angelhaken oder andere spitze Gegenstände in
meiner Jackentascheoder oder Rucksack haben ?
Was passiert wenn ein Taschendieb reingreift und sich verletzt

Tja, dann hat er Pech gehabt. Was treibt er sich denn auch
unvorsichtigerweise ungefragt in fremder Leute Taschen rum?

ist das wirklich so? Wenn dies fahrlässig geschieht, o.k. Aber auch wenn jemand die Dinge „drappiert“? Und auch wenn der Dieb „den Rucksack nur gefunden hat“? Wenn ich das bei einer Polizeikontrolle „in der Aufregung vergesse“? Im Lokal vertauscht? Beim Zusammenprall „rausgerutscht“?

Gruß
achim

Hast du diese Säurespritzvorrichtungen gegen Autodiebe in Südafrika im Hinterkopf? Ich finde die Frage auch hochinteressant, aber eben unter dem Vorsatzaspekt halt. Der UP hätte schon was deutlicher werden können.

Guten Abend!

Hast du diese Säurespritzvorrichtungen gegen Autodiebe in
Südafrika im Hinterkopf? Ich finde die Frage auch
hochinteressant…

Gegen Taschendiebe könnte man sich so ein Ding http://www.allmystery.de/dateien/vo66744,1291979113,… in den Rucksack legen. Der Dieb hat ziemlich sicher wenig Freude an seinem verbotenen Griff.

Gruß
Wolfgang

2 Like

Hallo,

wenn jemand (von mir aus ein Polizist) eine aufgefundene Tasche durchwühlt, um z.B. nach Papieren des Besitzers zu suchen, wird er das mit Zeit und Vorsicht machen können. Ein gefährlcher Gegenstand, an dem man sich verletzen kann, sollte da auffallen. Gleiches gilt bei einer Durchsuchung, da kann der Polizist auch noch fragen, ob etwas in den Taschen ist, an dem man sich verletzen kann.

Ein Taschendieb geht auf Risiko. Wenn er da in was spitzes, scharfes oder auch nur die Pampe vom kaputten Joghurtbecher greift, hat er Pech. Ich muss doch meine Taschen nicht so packen, dass ein Dieb sich an Orten, wo er nichts zu suchen hat, sich das Klauhändchen nicht verletzen kann. Meine Laienmeinung.

Und man weise mir mal nach, dass der Angelhaken, den ich tatsächlich mal in der Handtasche mit mir rumgeschleppt habe, vorsätzlich ungeschützt zum Zwecke der Verletzung von Taschendieben und Polizisten dort lag. Ich hatte das Ding gefunden an der Elbe an einem Ort, wo Hunde hätten reintreten können. Hab ihn mitgenommen, um ihn daheim wegzuschmeißen. Der Taschendieb beweise mir das Gegenteil.

Aber wie gesagt, ich bin Laie. Wäre auch mal gespannt, was die Rechtssprechung dazu sagen würde.

LG Barbara