Hallo
Meine frage ist darf ich mit einem kleinen Waffenschein auf der wiese meines Vaters auserhalb der ortschaft (es ist eine obstbaumwiese) mit einem Luftgewehr welches ab 18 Frei ist auf Zielscheiben oder ähnliches schießen
Hallo
Meine frage ist darf ich mit einem kleinen Waffenschein auf der wiese meines Vaters auserhalb der ortschaft (es ist eine obstbaumwiese) mit einem Luftgewehr welches ab 18 Frei ist auf Zielscheiben oder ähnliches schießen
Hallo, mit einem Luftgewehr darf man innerhalb des befriedeten Privatbesitzes schiessen, allerdings nur auf einen Kugelfang, z.B. eine grosse Holzplatte. Befriedet interpretiere ich mit „umzäunt“ kann mich aber irren. Die Kugel darf das Grundstück nicht verlassen.
Der kleine Waffenschein hat damit nichts zu tun.
Der erlaubt es Dir nur eine Gasdruckwaffe mit sich zu führen, z.B als Schutz mit CS Gas oder an Sylvester um die Waffe zu einem privaten gelände zu transportieren. Wenn man damit Signalsterne verschiesst dürfen die allerdings nicht das Grundstück verlassen, das ist aber kaum möglich
Diese Gaspistolen darf man auch nur auf privatem Gelände oder zur Selbstverteidigung abfeuern. Mit dem Luftgewehr kannst Du schiessen wenn es Deine Eltern erlauben und wenn es auf dem Privatgelände erfolgt. Ob mabn dazu ein bestimmtes Alter erreicht haben muss entzieht sich meiner Kenntnis.
Grüsse
Hi!
Innerhalb deines befriedigten Eigentums (ich geh mal davon aus, der Bereich, der im Grundbuch als solches eingetragen ist) darfts du machen was du willst.
Beim Schießen aber wirklich darauf achten, dass die Kugel nicht aus dem Gelände herausfliegt. Am besten du baust dir einen richtigen Kugelfang: Sperrholzplatten (ca. 4 Meter breit, 2 Meter hoch)in einer V-Form aufbauen, in die Mitte des Vs die Zielscheibe.
So hast du auf die entsprechende Entfernung eine relative Sicherheit, keine Passanten abzuschießen.
Gruß, David