Was darf ich mit meiner Stammeinlage bezahlen?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob man, wenn die GmbH mit z.B. 25.000,-€ gegründet wurde, dieses Geld nicht nur für die Einrichtung, sondern auch für Werbung, Gehälter, Miete, usw. ausgeben darf?

Nee, nur wertbeständige Dinge könnten darüber angeschafft werden, denn die Stammeinlage dient zur Absicherung der Gläubiger im Insolvenzfall. Es muss aber nur die Hälfte als flüssige Mittel verfügbar sein, für den rest genügen Sicherheiten etc. Im Insolvenzfall ergibt sich dann aber sofort eine „Nachschusspflicht“ bis zur Höhe des Stammkapitals. Sollte die nicht erfolgen, droht eine strafrechtliche Verfolgung.

Ich habe leider überhaupt keine Ahnung von GmbHs!

hallo,
sorry - da kann ich nix dazu antworten.
viel erfolg noch, pit

Keine Ahnung. Denke, das kann am besten ein Steuerberater beantworten…

Soweit ich weiß, kann das geschehen, wenn gleichzeitig aus der Bilanz ersichtlich ist, dass die 25.000 Euro gesichert wären. Im übrigen findest du im Internet auf diese Frage eine bessere Antwort.
Viele Grüße
Polus

Die Geschäftsführung darf das Geld für Unternehmenszwecke ausgeben. Also auch für WErbung, Gehälter,…

Kann ich dass irgendwo nachlesen?

Die Geschäftsführung darf das Geld für Unternehmenszwecke
ausgeben. Also auch für WErbung, Gehälter,…

Hallo Humboldt,

ich habe damals die 25000 auf das neue Konto der GmbH eingezahlt. Direkt danach habe ich einen Kontoauszug gezogen und eine Kopie davon abgeheftet. Auch mein Steuerberater hat eine Kopie davon. Somit kann bei einer Insolvenz immer nachgewiesen werden, dass das Geld komplett eingezahlt wurde.

Was mit dem Geld gemacht wird ist Sache der GmbH. Es muß sich dabei jedoch unbedingt um Kosten des Unternehmens handeln und nicht um Privatausgaben.

Gruß

Greentecc

Hallo Humboldt,

da müssen Sie aufpassen! Das Stammkapital darf BIS zur Handelsregister-Eintragung NICHT angetastet werden!

Danach können Sie zwar theoretisch damit arbeiten, sollten aber beachten, dass Sie bzw. die GmbH mit den 25k€ haftet.

Also lieber nicht ausgeben.

Alles weitere regelt § 5 GmbH sowie der Notar, der Sie bei der Gründung berät (und den Sie dazu auch benötigen).

Gruß
FG

Danke für die Frage.
Kann leider nicht weiterhelfen.

Aber das kann das zuständige Finanzamt (sind auskunftspflichtig) oder der Steuerberater rechtssicher beantworten.

LG R.M.

Grundlage ist das Gmbh- Gesetz. Der Geschäftsführer vertritt, je nach Satzung des Gesellschaftervertrages,
alleine oder zu mehreren, die GEsellschaft nach außen und nach innen. In diesem Rahmen darf er Verträge abschließen. Es ist seine Aufgabe, für die Abwicklung dieser Vertäge zu sorgen. Dazu zählen bei Arbeitsverträgen die fristgerechte Auszahlung der Löhne und Gehälter, die pflichtgemäße Meldung an die Sozialversicherungsträgern wie auch an die Finanzbehöden. Auch muss er sicherstellen, das die staatlichen Abgaben vollständig und fristgerecht abgeführt werden.
Durch das Vertretungsrecht nach außen darf er Verträge schließen, die für den Unternehmenszweck bestimmt sind. Das sind eben auch Werbeverträge, sofern für
das Unternehmen oder seine Produkte geweorden werden.
Die REchte dazu ergeben sich aus dem Geschäftsführervertrag

Hallo Humboldt,
davon hab ich leider keine Ahnung, da kann ich dir nicht weiterhelfen.

Viel Erfolg aber!

Hallo,
bei Deiner Frage kann ich leider nicht helfen. Vielleicht fragst Du mal bei der IHK nach oder so…
Viele Grüße, Stefanie