Was darf man als Rehabilitand, wenn man über´s Wochenende schon zu Hause sein darf

Hallo liebe Community,

ich möchte euch einmal die Situation erläutern.
Mein Freund (21) hatte einen Motorradunfall (auf dem Weg von der Arbeit nach Hause) und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Er wurde sofort in der Medizinischen Hochschule behandelt. Für die Behandlung wurde er in ein künstliches Koma versetzt. Seine Eltern haben die „Betreuung“. (verzeiht bitte, ich kenne mich da nicht so mit aus)
Nach weniger als drei Wochen war die Akutphase durch und er ist in eine neurologische Reha-Klinik verlegt worden. In den ca. letzten vier Wochen, die er dort verbracht hat, hat er große Fortschritte gemacht. In zwischen kann er wieder normal gehen, selber essen, sich duschen, ankleiden und allen anderen Alltagssiturationen trotzen. Das größte Problem momentan sind halt seine kognitiven Fähigkeiten: Sprechen, Lesen (Leseverstehen) und Rechnen. Inzwischen durfte er auch mal für ein Wochenende nach Hause. Und hier fangen meine Fragen an. Seine Eltern verbieten ihm den Ausgang. Also er darf nicht das Grundstückverlassen, nicht einmal in Begleitung. Allerdings habe ich von den Schwestern und Ärzten gehört, das er im Prinzip alles machen darf, was er sich zutraut, außer halt Schwimmen und sich in die dicke Hitze wagen. Also gehe ich davon aus, dass wir (seine Geschwister und Ich, alle volljährig) mit ihm z.B. Freunde besuchen dürfen oder auf öffentlichen Veranstalungen unser Unwesen treiben dürfen. (Natürlich ohne Alkohol!) Die Eltern hingegen meinen, dies alles wäre absolut nicht korrekt, denn wenn etwas passieren würde, dann wäre er nicht versichert und die Berufsgenossenschaft würde das Geld streichen. Das kann ich mir allerdings nicht Vorstellen. Sonst würde ihn die Reha-Klinik doch gar nicht über´s Wochenende nach Hause lassen. Außerdem bin ich der festen Überzeugung, dass grade das unter Leute Gehen, sehr gut für ihn ist.
Also meine Fragen so in etwa kurz und kanpp:

  1. Ist man als Rehabilitand versichert wenn man über das Wochenende zu Hause ist und auch das Grundstück verlässt?
  2. Streicht die Berufsgenossenschaft tatsächlich das Geld für weitere Behandlungen, wenn wirklich etwas außerahalb des „Grundstücks“ passiert?
  3. Wie lange gilt diese Betreuungsvollmacht/Versorgungsvollmacht?

Ich hoffe mene Fragen sind verständlich und Ihr könnt sie mir beantworten.

Liebe Grüße
annkaerschen

Hallo annkaerschen,

bei mir sind Sie hier verkehrt, nur soviel: Eine Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht muß schriftlich vorliegen, und dient dem Zweck: Für den Patienten das Notwendigste zu veranlassen, wenn er dazu nicht in der Lage ist (Koma z.b). Hilfreich wäre auch ob er die REHA in einer Einnrichtung der BG durchführt. Die könnten dann entscheiden-am Besten schriftlich.
MfG
-Leo!

Warum richten Sie diese Fragen nicht direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft. Nur deren Antworten werden,
wenn überhaupt, ihre „Schwiegereltern“ überzeugen können. Nur soviel vorab, bei regelkonformen Verhalten ihres Freundes bleibt natürlich auch außerhalb der Klinik der Versicherungsschutz erhalten, wenn die Klinik einen solchen Aufenthalt erlaubt hat.

Hallo und guten Tag,

Punkt 1. Der Rehabilitand ist auf dem Hin sowie Rückweg versichert sowie über den ganzen Zeitraum des Wochenend Urlaubes. Wenn es besondere Anforderungen gibt dann, wie Abholung von einer Begleitperson sollte dieses auch von den Ärzten bekannt gegeben werden. Die wiederum holen sich die Zustimmung der BG für den WE Urlaub ohne diese würde es gar nicht funktionieren und gestattet sein.

Punkt 2. Nein, da das Verletztengeld über den genehmigten Urlaub, abgesichert ist. Außer er würde Handlungen vornehmen die dem Heilungprozess gefährden würden. Wie oben von dir selber schon angemerkt das Schwimmen, Hitze etc. das wäre auch wenn er selber Motorrad fahren würde etc.

Dann bitte daran denken keiner von euch was er wirklich vertragen kann, es kann sein das sehr viele Menschen und die Hektik bei ihm Stress oder Angst auslöst. Ich verstehe ja den guten Sinn darin aber geht die ganze Sache sachte an. Das wird sehr wahrscheinlich auch der Grund sein warum die Eltern sich so verhalten, aus Angst und Fürsorge, am besten man setzt sich an einem Tisch, sprich du und seine Geschwister und Eltern und dann versucht man einen Kompromis zu finden der für beide Parteien gut ist aber in erster Linie für deinen Freund.
Ich spreche aus Erfahrung, hatte selber einen schweren Autounfall.

Was Punkt 3. Muss ich passen, da ich nicht weis was für eine Verfügung die Eltern unterschrieben haben oder Ihnen zu gesprochen wurde. Dazu brauche ich schon mehr Infos.

Falls du noch Fragen haben solltest stehe ich dir gerne mit meinen 4 Jahren Patienten Unfallerfahrung gerne zur Verfügung.

sonnig Grüße und eine gute Zeit
und gute Besserung für deinen Liebsten :smile:

Hallo Annkerschen,
ich muss vorweg schicken das mein Fachgebiet die Krankenversicherung und nicht die Berufsgenossenschaft ist. Es können also hier unterschiedliche Voraussetzungen geben. Gehen wir einfach mal davon aus es wäre kein Berufsunfall sondern ein privater Unfall gewesen und die Krankenkasse wäre zuständig. In diesem Fall besteht selbstverständlich Versicherungsschutz. Selbst wenn er einen Unfall haben würde (in der Zeit in der er zu Hause ist) würden die Kosten weiter getragen. Hier kann es dann höchstens sein, das eine Abgrenzung der Kosten zwischen BG und KK erfolgen muss. Aber das klären die Versicherungsträger in der Regel unter einander. Die Betreuung ist in der Regel unbefristet. Es kann von dem Betreuten eine Prüfung der Beendigung veranlasst werden wenn er der Meinung ist, das die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Aber wie und wo der Antrag geschehen muss, kann ich nicht sagen. Kommt darauf an wie die Betreuung zu Stande gekommen ist.
Ich hoffe ich konnte helfen und ihr Bruder erholt sich schnell wieder.
Alles Gute
Yvonne

Hallo,
auf Grund der Tatsache, dass er gearbeitet hat, gehe ich davon aus, dass er gesetzlich krankenversichert ist. Von daher ist er allemal versichert, auch wenn z.Zt. wegen des Berufsunfalles die Berufsgenossenschaft die Kosten der Behandlung zuständigkeitshalber übernimmt.

Wenn er nicht gegen ärztlichen Rat handelt und darüber hinaus auch keine selbstschädigende Aktionen startet, kann und wird die BG auch keine Leistungen verweigern, die nach dem SGB bei einem Berufsunfall zu gewähren sind.

Um ganz sicher zu gehen, würde ich mich an Ihrer Stelle einmal zu der Problematik mit der BG bzw. der Krankenkasse in Verbindung setzen und mich ausführlich dazu beraten lassen. Die ist nämlich auch deren Aufgabe.

VG
ayro

Der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet, wenn den Anweisungen der Ärzte Folge geleistet wird. Ein „Hausarrest“ haben die Ärzte bestimmt nicht verordnet. Das „gemeinsame, behutsame Freizeiterlebnis“ ist bestimmt
gesundheitsfördernd und sollte mit den Eltern in allen Einzelheiten besprochen werden. Verständnis auf beiden Seiten ist sehr wichtig, weil das Gehirn vielen wieder neu lernen muss - und das schöne ist: es gibt Fortschritte!

Hallo anni,

Ihre Fragen und Ansichten lassen darauf schließen, dass Sie nicht der selben Meinung sind wie die Eltern Ihres Freundes. Aber auch diese haben
Aengste erlitten.
Ihre Fragen sollten Sie zuerst mit den Eltern klären, ansonsten gebe ich Ihnen folgende Tips

  1. Ist man als Rehabilitand versichert wenn man über das Wochenende zu Hause ist und auch das Grundstück verlässt?
    Ja wenn er keine Auflagen hat
  2. Streicht die Berufsgenossenschaft tatsächlich das Geld für weitere Behandlungen, wenn wirklich etwas außerahalb des „Grundstücks“ passiert?

fragen Sie die zuständige Berufsgenossenschaft

  1. Wie lange gilt diese Betreuungsvollmacht/Versorgungsvollmacht?
    ich habe selbige nicht gelesen, im Regelfall bis er wieder selber entscheiden kann.

Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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http://www.ruediger-maass.dkv.com

Das sind Fragen aus verschiedenen Gebieten:

zu 1.) wogegen versichert ? In der BG ist er nicht versichert, denn die gilt nur im Beruf. Aber er verliert nicht seine Behandlungsansprüche, egal, wer die Reha zahlt.
Die Krankenversicherung (wo ist er versichert ?) gilt natürlich auch.

zu 2.) schon beantwortet

zu 3.) Dafür muss man wissen, was das für eine Betreuung ist. Wenn die Eltern offiziell vom Gericht als Betreuer eingesetzt wurden, kann nur das Gericht die Betreuung aufheben. Bei der Vorgeschichte glaube ich das nicht so recht. Wenn er so fit ist, wie geschildert, kann er auch selbst den Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen.

Oder ist das eine Vorsorgevollmacht, die er seinen Eltern mal gegeben hat ? Die endet, wenn er wieder selbst über sich bestimmen kann.

Viel Glück

Barmer

Zu 1: selbstverständlich ist man als Rehabilitand versichert
Zu 2: in wieweit man zu Hause Unternehmungen machen kann, hängt vom Arzt ab. Der Heilungsprozess soll halt gefördert werden - wenn Dein Freund nicht bettlägerig krank ist, warum soll er dann nicht das Grundstück verlassen können?
Zu 3: die Betreungsvollmacht gilt, wenn sie nicht befristet ist, bis zur Aufhebung oder Rücknahme, bzw Widerruf…
Freundliche Grüsse
Frankie