Hallo liebe Community,
ich möchte euch einmal die Situation erläutern.
Mein Freund (21) hatte einen Motorradunfall (auf dem Weg von der Arbeit nach Hause) und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Er wurde sofort in der Medizinischen Hochschule behandelt. Für die Behandlung wurde er in ein künstliches Koma versetzt. Seine Eltern haben die „Betreuung“. (verzeiht bitte, ich kenne mich da nicht so mit aus)
Nach weniger als drei Wochen war die Akutphase durch und er ist in eine neurologische Reha-Klinik verlegt worden. In den ca. letzten vier Wochen, die er dort verbracht hat, hat er große Fortschritte gemacht. In zwischen kann er wieder normal gehen, selber essen, sich duschen, ankleiden und allen anderen Alltagssiturationen trotzen. Das größte Problem momentan sind halt seine kognitiven Fähigkeiten: Sprechen, Lesen (Leseverstehen) und Rechnen. Inzwischen durfte er auch mal für ein Wochenende nach Hause. Und hier fangen meine Fragen an. Seine Eltern verbieten ihm den Ausgang. Also er darf nicht das Grundstückverlassen, nicht einmal in Begleitung. Allerdings habe ich von den Schwestern und Ärzten gehört, das er im Prinzip alles machen darf, was er sich zutraut, außer halt Schwimmen und sich in die dicke Hitze wagen. Also gehe ich davon aus, dass wir (seine Geschwister und Ich, alle volljährig) mit ihm z.B. Freunde besuchen dürfen oder auf öffentlichen Veranstalungen unser Unwesen treiben dürfen. (Natürlich ohne Alkohol!) Die Eltern hingegen meinen, dies alles wäre absolut nicht korrekt, denn wenn etwas passieren würde, dann wäre er nicht versichert und die Berufsgenossenschaft würde das Geld streichen. Das kann ich mir allerdings nicht Vorstellen. Sonst würde ihn die Reha-Klinik doch gar nicht über´s Wochenende nach Hause lassen. Außerdem bin ich der festen Überzeugung, dass grade das unter Leute Gehen, sehr gut für ihn ist.
Also meine Fragen so in etwa kurz und kanpp:
- Ist man als Rehabilitand versichert wenn man über das Wochenende zu Hause ist und auch das Grundstück verlässt?
- Streicht die Berufsgenossenschaft tatsächlich das Geld für weitere Behandlungen, wenn wirklich etwas außerahalb des „Grundstücks“ passiert?
- Wie lange gilt diese Betreuungsvollmacht/Versorgungsvollmacht?
Ich hoffe mene Fragen sind verständlich und Ihr könnt sie mir beantworten.
Liebe Grüße
annkaerschen