Guten Tag,
ich muß leider feststellen, dass einige Nachbahrn regelmäßig in ihrem Garten diverses Material verbrennen und dadurch die Luft verunreinigen. Wer darf wann was verbrennen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo!
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.
Die Verbrennung von Gartenabfällen ist gartentechnisch größtenteils Unfug, sie befriedigt nur das Zündelbedürfnis vieler Gartenbesitzer. Häufig wird gleich der Sperrmüll des Jahres und einiges an Kunststoffabfällen mit verbrannt.
Wichtig dabei ist: Es darf kein grünes Material verbrannt werden. Gelagerte Haufen müssen unbedingt umgesetzt werden, bevor man sie anzündet, es könnten sonst diverse Tiere mit verbrennen, die sich dort verstecken.
Hier gibt es Kompostieranlagen, die Schnittgut annehmen und daraus Kompost herstellen, den man kostengünstig kaufen kann.
Grüße
kernig
Hallo,
wie schon gesagt, ist das örtlich unterschiedlich geregelt.
Ich habe noch nie gelesen, daß es erlaubt wäre etwas anderes als holzige Gartenabfälle zu verbrennen. Meist auch noch jahreszeitlich beschränkt und mancherorts muß man es vorher bei Polizei oder Feuerwehr anmelden.
Man kann Vorschriften z.B. zur Bekämpfung des Borkenkäfers so deuten, daß man das befallene Material eigentlich nur ordnungsgemäß entsorgen kann, indem man es an Ort und Stelle verbrennt, wenn man keine Chemie einsetzen will.
Cu Rene
Guten Tag,
ich muß leider feststellen, dass einige Nachbahrn regelmäßig
in ihrem Garten diverses Material verbrennen und dadurch die
Luft verunreinigen. Wer darf wann was verbrennen?
Vielen Dank im Voraus.
Eigentlich nichts mehr.
Es gab früher Auflagen bezüglich der Rauchentwicklung und Mindestabstände zu Nachbarn.
Inzwischen ist es verboten.
Ausnahme: Angemeldete Brauchtumsfeuer.
Stadtverwaltung > Ordnungsamt und oder Feuerweh benachrichtigen,
Letztere nicht sagen: Nachbar verbrennen … was auch immer!!
Sondern starke Rauchentwicklung. Sie Rücken dann aus.
Dies ist die letzte Lösung.
Über Stadverwaltung sich schlau machen und den Nachbarn aufklären mit Hinweis auf…
Viel Erfolg,
Werner
Rostbratwürste
sorry…ich konnt´s nicht lassen:wink:
Hallo,
nach dem Abfallgesetz dürfen keine Abfälle im Garten verbrannt werden - als kein Grünschnitt, Sperrgut usw.
Grillen, Kaminfeuer und Lagerfeuer sind dagegen erlaubt, wenn das richtige Brennmaterial (eben kein Abfall) verwendet wird. Was zugelassenes Brennmaterial ist, regelt die 18. (?) Bundesimmissionschutzverordnung: getrocknetes, unbehandeltes Holz, Kohle etc.
Tessatro