Ich habe Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass wir in Deutschland dem totalen Überwachungsstaat wieder ein Stück näher rücken und der Bundestag die nächste Hürde zum gläsernen Bürger genommen hat.
Was bedeutet ein Nationales Waffenregister?
Nichts anderes, als das man hochsensible Daten von unbescholtenen Bürgern bundesweit zentral speichert und irgendwelchen Beamten, Angestellten oder Hackern zur Verfügung stellt. Nach meinen Informationen haben ca. 250.000 Beamte und Angestellte der unterschiedlichsten Behörden und Dienststellen Zugriff auf diese Daten.
Schon jetzt gibt es Fälle, wo bei einem harmlosen Ehestreit eines Waffenbesitzers „vorsichtshalber das SEK“ gleich mitkommt.
Mir wird ganz unwohl, wenn ich daran denke, dass ein X-beliebiger „Berechtigter“ (oder auch nicht berechtigter) in Buxtehude nachschaut, was ich in Wiesbaden oder mein Bekannter in Freiburg i. Breisgau für Waffen im Bestand hat, wo sie gelagert sind, ob eine Alarmanlage vorhanden ist und in welchem Tresor der Sicherheitsstufe XY und der Marke soundso aufbewahrt werden.
Warum verlangt man nicht noch gleich die Schlüsselnummer bzw. den Zweitschlüssel oder die Bekanntgabe des Nummerncodes.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine bestimmte Klientel alles daransetzt, um an solche Informationen zu kommen, um dann auf Einkaufstour, nein nicht Einkaufstour, Beutezug zu gehen.
Doch dieses ist erst der 1. Schritt, es folgt ja noch das Europäische Waffenregister. Wetten, dass die Deutschen die Ersten sind, die ihre Daten dort einspeisen???
Dann kann Yussi in Finnland oder Babi in Bulgarien das gleiche, was mein Spezi in Buxtehude oder der Hacker von China kann.
Was soll das? Ich finde das geht zu weit.
Wenn man wissen will, welche legalen Waffen vorhanden sind, dann kann man diese ja in einem Register zusammenfassen. Der Bezug zu den Besitzern ist jedoch nur den örtlich zuständigen Behörden vorbehalten.
Bisher sind alle legalen Waffen und alles Relevante zu diesem Personenkreis in der für diese Person zuständigen Behörde (Kreisverwaltung, Polizeibehörde oder Ordnungsamt) in einem Waffenregister aufgelistet. Wenn die Notwendigkeit besteht, kann man den Zugriff auf diese Datei ja noch regional erweitern oder verbessern aber doch nicht Bundes- oder Europaweit ausdehnen.
Wo führt das denn noch hin?
Ich kenne mittlerweile etliche Personen, die, um nicht auf diese Weise registriert zu werden, sich von ihren Waffen trennen, die sie zum Teil seit Jahrzehnten im Besitz haben.
Bis zum Inkrafttreten des 1. Waffengesetzes der BRD am 01.01.1972 war der Erwerb
der meisten Schusswaffen frei und bei Langwaffen ist es in verschiedenen Staaten der EU noch heute so.
Das Verbot des Besitzes von Kurzwaffen in Großbritannien hat übrigens zu einer Verdopplung der Straftaten mit Verwendung von Kurzwaffen geführt. Hier könnte man sagen, dass die Entwaffnung der gesetzestreuen Bürger zur Aufrüstung der Straftäter geführt hat.
Im Artikel 2 ( also ganz vorne ) des Grundgesetzes für die BRD steht:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Mein Kommentar:
Warum lässt man denn nicht den Jäger seine Passion ausleben, den Sportschützen seinen Sport und den Waffensammler sein Hobby, es handelt sich doch hier um einen außerordentlich gesetzestreuen Personenkreis, der es sich nicht erlauben kann mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, da er dann alle seine Waffen abgeben müsste und seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen bekäme.
Im Artikel 13 des Grundgesetzes für die BRD steht:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Mein Kommentar:
Bei jedem Bürger, auch bei einem Straftäter oder Schwerverbrecher, darf z. B. die Polizei nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzuge die Wohnung betreten.
Beim Waffenbesitzer verlangt man, dass er ihm unbekannte Personen, die sich ihm gegenüber mit einem ihm unbekannten Ausweis (der sich am Computer in 10 min besser herstellen lässt) ohne direkte gesetzliche Grundlage, Zutritt zur Wohnung gewährt, um die sichere Aufbewahrung seiner Waffen zu kontrollieren. Bei einer Weigerung entstehen Nachteile, die zu einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse führen können.
Ist das rechtens und grundgesetzkonform??
Man schätzt das die ca. 4 Millionen legalen Waffenbesitzer in Deutschland ca. 7 – 10 Millionen Waffen besitzen.
Daneben existieren aber noch eine Menge unregistrierte Waffen aus dem 1. und 2. Weltkrieg, Erbwaffen und Waffen, die vergessen wurden, sie 1972 anzumelden und die dann automatisch in die Illegalität abrutschten. Nicht zu vergessen die große Anzahl Waffen aus den Balkankonflikten und die Hinterlassenschaften der Besatzungsmächte.
Diese Anzahl schätzt man auf 10 bis 20 Millionen.
Das sind die illegalen Waffen, die der Gesetzgeber einfach verschweigt bzw. ignoriert, weil er hier keine Idee hat, derer habhaft zu werden. Momentan ist es sogar so, dass derjenige der eine illegale Waffe abgibt, sich einem Strafverfahren mit ungewissem Ausgang stellen muss. Eventuell muss er auch für die Kosten einer kriminaltechnischen Untersuchung aufkommen bei der überprüft wird, ob diese Schusswaffe bei einer Straftat verwendet wurde.
Warum sucht man hier nicht nach anderen Möglichkeiten?
Warum wird von den Medien jede Straftat, die mit Schusswaffen begangen wurde, automatisch den legalen Waffenbesitzern zugerechnet und nur in den seltensten Fällen hinterher korrigiert?
In der Regel ist der legale Waffenbesitzer kein Rabauke, der für seine Rechte auf die Straße geht, Autos umschmeißt und anzündet oder sich mit der Polizei Straßenschlachten liefert. Denn immer ist der Hintergedanke da, dass er bei der Teilnahme an einer ausartenden Demo auch seine waffenrechtlichen Erlaubnisse und somit auch seine Waffen verlieren könnte.
Wie lange ist der gesetzestreue Bürger noch bereit sich seine Grundrechte einschränken zu lassen?