Ich möchte gerne wissen, ob Lehrer mir mein Handy wegnehmen dürfen und es mir erst nach einer Woche wieder geben dürfen.
Darf mein Lehrer mir mein Heft wegnehmen, weil ich vor Schulbeginn meine Hausaufgaben mache?
Darf mein Lehrer mich gegen meinen Willen und ohne Einverständnis meiner Eltern nachsitzen lassen?
Darf mein Lehrer mich Samstags zur Schule ordern um Arbeiten nachzuschreiben?
Ich als Lehrer finde an Deinen Beispielen nichts anstößiges oder widerrechtliches. Benimm Dich vernünftig, dann muss Dein Lehrer so etwas nicht machen.
Besorg Dir die AschO (allgemeine Schulordnung), die für Deine Schule gilt
Da müßte was dazu drinstehen.
Beim Nachsitzen und Samstags-Arbeiten-Nachschreiben könnte es (für Deienen Lehrer) Probleme mit Aufsichtspflicht und Versicherungen geben - wenn Dir z.B. auf dem Schulweg ein Unfall passiert. Rektoren müßten das besser wissen als ich.
Viel Glück noch bei Deiner Recherche!
Hildegard
Gegenfrage: Willst du überhaupt Schule gehen?
… du solltest mal deine Einstellung zu deinem Leben überdenken!
Ich möchte gerne wissen, ob Lehrer mir mein Handy wegnehmen
dürfen und es mir erst nach einer Woche wieder geben dürfen.
JA! Wenn du damit den Unterricht störst - weg damit.
Darf mein Lehrer mir mein Heft wegnehmen, weil ich vor
Schulbeginn meine Hausaufgaben mache?
JA! Hausis vor dem Unterricht zu machen ist totaler Quatsch. Lerneffekt glich NULL! -> (sinnvolle ?) Pädagogische Maßnahme.
Darf mein Lehrer mich gegen meinen Willen und ohne
Einverständnis meiner Eltern nachsitzen lassen?
JA! Nachsitzen ist Teil des Unterrichts -> es besteht Schulpflicht. Deine Zustimmung braucht er da nicht (wäre aber besser, wenn du deine Zustimmung zur Schule überhaupt geben könntest -> siehe meine Anfangsfrage)
Darf mein Lehrer mich Samstags zur Schule ordern um Arbeiten
nachzuschreiben?
JA! Samstagvormittag ist erlaubte Schulzeit!
Mal im Ernst: Wenn solche Maßnahmen angedroht und vollzogen werden, hast du vorher schon einiges verbockt, oder?
Also heul hier nicht rum, sondern bekomm’ dein Leben in den Griff!
Alles Gute
Boogy
Hallo,
im Bundesland NRW ist hier § 53 Schulgesetz von Bedeutung. Als zulässige „Erzieherische Einwirkungen“ ist hier unter anderem festgelegt:
- „die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern“
- „die zeitweise Wegnahme von Gegenständen“
Diese Maßnahmen „können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.“
Daraus folgt:
„Ich möchte gerne wissen, ob Lehrer mir mein Handy wegnehmen dürfen und es mir erst nach einer Woche wieder geben dürfen.“
Grundsätzlich ist die Wegnahme okay. Die Frist von einer Woche muss jedoch als Teil der Schulordnung von der Schulkonferenz beschlossen worden sein und wäre ansonsten willkürlich, also unzulässig.
„Darf mein Lehrer mir mein Heft wegnehmen, weil ich vor Schulbeginn meine Hausaufgaben mache?“
Definitiv nicht, da es sich hierbei nicht um eine Pflichtverletzung deinerseits handelt. Ansonsten müsste irgendwo festgelegt sein, dass Schüler ihre Hausaufgaben nicht vor Schulbeginn machen dürfen. Eine solche Rechtsvorschrift gibt es aber nicht.
„Darf mein Lehrer mich gegen meinen Willen und ohne Einverständnis meiner Eltern nachsitzen lassen?“
Grundsätzlich ja. Deine Zustimmung ist nicht erforderlich und deine Eltern müssen nur benachrichtigt werden.
„Darf mein Lehrer mich Samstags zur Schule ordern um Arbeiten nachzuschreiben?“
Nein. Nacharbeit ist als erzieherische Einwirkung nur bei Pflichtverletzungen des Schülers zulässig. Ich gehe davon aus, dass du die Klassenarbeit entschuldigt verpasst hast, das wäre dann also keine Pflichtverletzung deinerseits.
Anders sähe es natürlich aus, wenn du bei der Klassenarbeit „blaugemacht“ hättest.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Münzer
Hauptschule Friedenshöhe
- Schulleiter -
Friedenshöhe 44
58256 Ennepetal
Tel.: 02333 / 73304
Fax: 02333 / 860482
Internet: www.hsfriedenshoehe.de
> „Wir bieten Perspektiven!“
Hallo Sebastian,
ich bin keine Lehrerin, sondern kann Dir nur aus der Mutter-Perspektive antworten.
zu1: Handy wegnehmen ja, wenn es verboten ist, aber erst nach einer Woche zurück geben, geht nicht
zu2:Heft wegnehmen nein, wenn Du nicht abschreibst
zu3:Nachsitzen ohne Einwilligung der Eltern nein!
zu4:Samstags nachschreiben finde ich nach Ankündigung ok
Wie das alles rechtlich aussieht, weiß ich nicht.
Du solltest Dich mit Deinen Eltern beraten und gemeinsam das Gespräch mit dem Lehrer suchen.
Viele Grüße
mopti25
Lieber Sebastian,
deine Fragen sind etwas schwierig zu beantworten, da schulische Maßnahmen immer vom Alter und Reifegrad des Schülers abhängen.
Grundsätzlich gilt aber:
Ein Handy ist ein unterrichtsfremder Gegenstand und muss in der Schule ausgeschaltet sein. Wenn du dich nicht daran hältst oder der Besitz des Handys zu Störungen führt (z.B. ständiges Spielen oder Hantieren), kann dir der Lehrer dieses mit Recht abnehmen. Wie lange er es behält, hängt von den Umständen ab, auch ob er es ausschließlich deinen Eltern übergibt.
Hausaufgaben sind (das zeigt schon der Name) zuhause anzufertigen. Das Abnehmen des Heftes vor dem Unterricht ist eine Ermessenssache.
In Bayern - andere Bundesländer werden ähnliche Regeln haben - gibt es kein Nachsitzen. Sollte wg. erheblicher Versäumnisse eine Nacharbeit angeordnet werden, so sind die Eltern (von minderjährigen Schülern) davon in Kenntnis zu setzen - ihr Einverständnis ist dafür nicht erforderlich!
Der schulfreie Samstag darf dafür nicht verwendet werden.
Abschließend möchte ich dir aber doch sagen, dass du offenbar erhebliche Schwierigkeiten mit deinen Lehrern hast, die vermutlich von dir verursacht wurden. Wäre es nicht besser ab und zu den Mund zu halten und es nicht auf unnötige Konflikte ankommen zu lassen? Na ja, ich weiß, das wird wenig nützen, aber auch ich musste als Schüler meine Erfahrungen machen…
Also, mach´s gut!
JL
Das Handy dürfen sie Dir meines Wissens tatsächlich abnehmen, allerdings nicht auf unbestimmte Zeit behalten. Sie können die Bedingung stellen, dass die Eltern es abholen müssen. Das mit dem Heft weiß ich nicht, aber es ist ja irrelevant, da sie wahrscheinlich eh ‚petzen‘ würden, jedenfalls, wenn es um die Aufgaben für den Tag geht, ansonsten natürlich nicht. Das mit dem Nachsitzen geht auf keinen Fall; Deine Eltern MÜSSEN einverstanden sein, genausowenig darf man Dich grundlos zwingen, Samstags Arbeiten zu schreiben, außer es ist kurz vor knapp und wegen Krankheit o.ä. nicht früher möglich gewesen, sowie von beiden Seiten okay.
Hoffe, ich konnte helfen,
LG
Ich kann leider nicht alle deine Fragen beantworten. Meiner Meinung nach müsste die Schaulhausordnung die meisten deiner Fragen beantworten. Ausser die Sache mit den Hausaufgaben. Überleg doch mal: H a u s aufgaben. Alles klar
Hallo Sebastian,
ich finde, Du solltest nicht fragen, was ein Lehrer alles darf, sondern was Du alles darfst und wie Du Dich verhältst. Aus Deiner Anfrage lese ich heraus, dass Du vielleicht meinst, Dein/e Lehrer würden Dich ungerecht behandeln oder gar schikanieren. Deine Fragen sind leicht zu beantworten, all das regelt das Schulgesetz und die Hausordnung der Schule. Die Schulkonferenz, in der auf den weiterführenden Schulen auch Schülervertreter/innen mitberaten und entscheinen, legt dazu die Grundsätze fest. Mein Rat: Überprüfe Dein eigenes Verhalten, sprich mit Deinen Lehrer/innen, wenn Du Probleme hast und sei offen und ehrlich. Dann klappt’s auch mit der Schule
Rechtlich gesehen, weiß ich nur, dass du Samstags die Arbeit nachschreiben musst. Das ist wohl ein festgelegter Nachschreibetermin.
Bei uns an der Schule werden auch Handys und Hefte weggenommen. Selbst wenn du dich beschwerst wirst du eigentlich nichts erreichen, obwohl er dir rechtlich gesehen natürlich nichts wegnehmen darf. Das nennt der dann „erzieherische Maßnahme“.
Nachsitzen lassen ohne Einverständnis der Eltern sehe ich als Fragwürdig an.