Hab einige ehemalige Medizinstudenten um mich herum. Alle
sagen: Nur erste Hilfe. Sonst nix.
Das ist korrekt. Medizinstudierende sind nicht approbiert, deswegen sind invasive Eingriffe - gleich welcher Art - nicht durch den Gesetzgeber geduldet.
Es steht Ihnen allerdings frei, im Sinne Ihrer erweiterten Kenntnisse z.B. bezüglich Notfall- und Rettungsmaßnahmen zu handeln, solange es sich nicht um einen invasiven Eingriff oder die Applikation von Medikamenten handelt.
Für jeden Schaden, den Du anrichtest (und sei er noch so
klein) haftet der (fertige) Arzt bzw. seine Versicherung. Die
hast Du sicher nicht…
In Famulaturen haftet die Station bzw. derjenige, der Dir den
Auftrag für eine Arbeit gibt. Deshalb darfst Du dort
einiges…
Nein, das ist nicht korrekt und ein weit verbreiteter Irrglaube. Nur weils bundesweit so läuft, ist es nicht gleich legal. In der Funktion als Famulant und als PJ gilt wieder das Gleiche: Sie sind nicht approbiert und deswegen sind Eingriffe am Patienten (Blut abnehmen, Flexülen legen, Infusionen anhängen) auf ganzer Linie eine vorsätzliche Körperverletzung strafbar im Sinne des StGB.
Im Falle einer Anklage durch den Patienten werden sowohl Sie als Famulant/PJ als auch Ihr betreuender/beauftragender Arzt zur Rechenschaft gezogen bzw. besteht eindeutig Spielraum dafür.
Dass die Kliniken und Ärzte die Famulanten und insbesondere die PJs richtig ranklotzen lassen (bis hin zur - strafbaren - Alleinbehandlung), ist rechtswidrig. Vielerorts scheint es allerdings, dass die Medizinstudierenden als vollwertige Arbeitskräfte „fest eingeplant“ sind - siehe Ärztemangel.
Kurz gesagt, hält man seinen Kopf - unbezahlt - 60 Stunden pro Woche für eine illegale Tätigkeit hin, für die man auch noch kräftig belangt werden kann. Strafrechtlich verurteilte Menschen dürfen keine Approbation erlangen…
HG
sunconure