Was dürfen Medizinstudenten im Notfall

Guten Tag,

was darf man als Medizinstudent im Notfall, wenn kein Notarzt innerhalb eines längeren Zeitraums vor ort sein kann ?
Infusionen bei Verbrennungen z.B. erlaubt ?
Darf ich Wunden Versorgen ?
Arbeite momentan in einem Freizeitpark und weiss nicht so recht, wo meine Befugnis anfängt und wo endet.
Für Tips wäre ich sehr dankbar !

Hab einige ehemalige Medizinstudenten um mich herum. Alle sagen: Nur erste Hilfe. Sonst nix.
Für jeden Schaden, den Du anrichtest (und sei er noch so klein) haftet der (fertige) Arzt bzw. seine Versicherung. Die hast Du sicher nicht…
In Famulaturen haftet die Station bzw. derjenige, der Dir den Auftrag für eine Arbeit gibt. Deshalb darfst Du dort einiges…
LG maja

Hab einige ehemalige Medizinstudenten um mich herum. Alle
sagen: Nur erste Hilfe. Sonst nix.

Das ist korrekt. Medizinstudierende sind nicht approbiert, deswegen sind invasive Eingriffe - gleich welcher Art - nicht durch den Gesetzgeber geduldet.
Es steht Ihnen allerdings frei, im Sinne Ihrer erweiterten Kenntnisse z.B. bezüglich Notfall- und Rettungsmaßnahmen zu handeln, solange es sich nicht um einen invasiven Eingriff oder die Applikation von Medikamenten handelt.

Für jeden Schaden, den Du anrichtest (und sei er noch so
klein) haftet der (fertige) Arzt bzw. seine Versicherung. Die
hast Du sicher nicht…
In Famulaturen haftet die Station bzw. derjenige, der Dir den
Auftrag für eine Arbeit gibt. Deshalb darfst Du dort
einiges…

Nein, das ist nicht korrekt und ein weit verbreiteter Irrglaube. Nur weils bundesweit so läuft, ist es nicht gleich legal. In der Funktion als Famulant und als PJ gilt wieder das Gleiche: Sie sind nicht approbiert und deswegen sind Eingriffe am Patienten (Blut abnehmen, Flexülen legen, Infusionen anhängen) auf ganzer Linie eine vorsätzliche Körperverletzung strafbar im Sinne des StGB.
Im Falle einer Anklage durch den Patienten werden sowohl Sie als Famulant/PJ als auch Ihr betreuender/beauftragender Arzt zur Rechenschaft gezogen bzw. besteht eindeutig Spielraum dafür.

Dass die Kliniken und Ärzte die Famulanten und insbesondere die PJs richtig ranklotzen lassen (bis hin zur - strafbaren - Alleinbehandlung), ist rechtswidrig. Vielerorts scheint es allerdings, dass die Medizinstudierenden als vollwertige Arbeitskräfte „fest eingeplant“ sind - siehe Ärztemangel.

Kurz gesagt, hält man seinen Kopf - unbezahlt - 60 Stunden pro Woche für eine illegale Tätigkeit hin, für die man auch noch kräftig belangt werden kann. Strafrechtlich verurteilte Menschen dürfen keine Approbation erlangen…

HG
sunconure

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In der Funktion als Famulant und als PJ gilt wieder das
Gleiche: Sie sind nicht approbiert und deswegen sind Eingriffe
am Patienten (Blut abnehmen, Flexülen legen, Infusionen
anhängen) auf ganzer Linie eine vorsätzliche Körperverletzung
strafbar im Sinne des StGB.

Das ist zwar richtig, allerdings erfüllt JEDER invasive Eingriff
vom juristischen Standpunkt aus den Tatbestand der Körperverletzung,
auch wenn ein Arzt sie durchführt. Straffrei bleibt dies nur, wenn
ein eindeutiges (oder im Notfall mutmaßliches) Einverständnis des
Patienten vorliegt. WER dann z.B. die Blutentnahme durchführt, hat eine untergeordnete Bedeutung, sofern diese fachgerecht durchgeführt
wird.

Kai

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Blutabnahme kein Problem
Hi

In der Funktion als Famulant und als PJ gilt wieder das
Gleiche: Sie sind nicht approbiert und deswegen sind Eingriffe
am Patienten (Blut abnehmen, Flexülen legen, Infusionen
anhängen) auf ganzer Linie eine vorsätzliche Körperverletzung
strafbar im Sinne des StGB.
Im Falle einer Anklage durch den Patienten werden sowohl Sie
als Famulant/PJ als auch Ihr betreuender/beauftragender Arzt
zur Rechenschaft gezogen bzw. besteht eindeutig Spielraum
dafür.

das ist meines Wissens nicht richtig. Blutabnahmen, Infusionen anhängen, iv. Zugänge legen sind delegierbare ärztliche Tätigkeiten, d. h. es steht in der Verantwortung des Arztes, wen er damit beauftragt. Das können Arzthelferinnen wie Pflegekräfte wie Rettungssanitäter/-assistenten wie auch Famulanten sein. Schließlich lernt der Arzt das Blutabnehmen auch nur im Sinne von learning by doing.

Dass die Kliniken und Ärzte die Famulanten und insbesondere
die PJs richtig ranklotzen lassen (bis hin zur - strafbaren -
Alleinbehandlung), ist rechtswidrig. Vielerorts scheint es
allerdings, dass die Medizinstudierenden als vollwertige
Arbeitskräfte „fest eingeplant“ sind - siehe Ärztemangel.
Kurz gesagt, hält man seinen Kopf - unbezahlt - 60 Stunden pro
Woche für eine illegale Tätigkeit hin, für die man auch noch
kräftig belangt werden kann. Strafrechtlich verurteilte
Menschen dürfen keine Approbation erlangen…

Das mit dem ausnutzen ist korrekt, das strafrechtliche hingegen ist allenfalls für grobe Fahrlässigkeit relevant, in allen anderen Fällen steht der Krankenhausträger bzw.seine Haftpflicht gerade.

pp

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Guten Tag,
alles klar, schonmal vielen dank. Und wenn nun ein Kind vor mir liegt und droht zu ersticken oder ich mir rel. sicher bin, dass einer einen Sp.Pneumothorax hat ? Keine Maßnahmen ? Siehts da rechtl. wirklich so düster aus ?

LG

Hab einige ehemalige Medizinstudenten um mich herum. Alle
sagen: Nur erste Hilfe. Sonst nix.

Wobei hinzuzufügen wäre, dass bei Vorhandensein von Erste-Hilfe-Kenntnissen, also spätestens mit Erreichen des Physikums, es auch zuzumuten ist, die Erste Hilfe zu leisten. Die übliche Laienregelung, anrufen ist Pflicht, alles weitere freiweillig, zieht hier nicht. Ob man sich dabei Fehler erlauben darf, steht auf einem anderen Blatt (das ich persönlich nicht kenne), aber ich möchte vermuten, das tolerieren die Gerichte, so lange man keine groben Fouls begeht.

Für jeden Schaden, den Du anrichtest (und sei er noch so
klein) haftet der (fertige) Arzt bzw. seine Versicherung. Die
hast Du sicher nicht…

Ich habe z.B. eine Haftpflichtversicherung vom Hartmannbund, die mich auch in genau solchen Situationen absichern würde. Macht sich aber trotzdem schlecht beim ersten Bewerbungsgespräch…

Grüße, jaZoo

Prinzipiell gilt die Regel „Notfallkompetenz“. Als Sanitäter KANN ich Intubieren, ich habe es gelernt, geübt und traue es mir auch zu. Aber ich DARF es nicht. Wenn ich allerdings bei einem Patienten ankomme, der zu ersticken droht, werde ich eher intubieren, als ihn ersticken zu lassen. Die Frage ist einfach, ob man es kann und sich zutraut, rechtliche Probleme sollten IMMER nach Menschenleben kommen.