Hallo Ihr lieben.
Man hat es ja oft das viele Vermieter sich eine Hausverwaltung/Immobilienbüro holen.
Jetzt meine Fragen:
1. Was für Pflichten haben die Hausverwaltungen gegenüber den Mietern?
-Dürfen sie Beschwerden von Mietern abtun, indem sie einen einfach bei Lärmbelästigung durch Mitmieter zum Beispiel an die Polizei weiterleiten?
- Müssen Verwaltungen die Vermieter auf Mieterrechte hinweisen?
Bespiel hierfür: Partei A zieht in eine Mietwohnung wo auch ein Gartenanteil von 25m2 (im Mietsvertrag angegeben) dabei ist. Jetzt ruft der Vermieter bei der Hausverwaltung an und will den Gartenanspruch entziehen. Die Hausverwaltung schickt Partei A sofort einen Brief in dem der Garten mit sofortiger Wirkung entzogen wird. (Grund dafür ist, das der Vermieter mit der Pflege des Gartens nicht einverstanden ist.)
Den Gartenanteil kann der Vermieter doch gar nicht entziehen, wenn dieser im Mietvertag angegeben ist, oder?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.