Was für Rechte habe ich als Mieter?

Guten Morgen,

Könnt ihr mir vielleicht kurz weiterhelfen und mir sagen, was man für Rechte als Mieter hat?

Folgendes Problem:
Ich habe mein Vermieter gebeten dass sich jemand die Therme/Heizung anschaut, denn sie ist nicht nur sehr sehr alt, sondern sie macht auch große Probleme.
Sobald sie Anfängt zu Arbeiten, riecht es sehr sehr komisch (finde auch dass es nach verbrannten Gas riecht. Man muss mindestens 1 mal die Woche Wasser nachfühlen und sie tickt auch ganz seltsam. Der Schornsteinfeger der das letzte Mal vor einem Jahr da war sagte, dass dies dringend ausgetauscht werden müsste, und man dem Vermieter das mehrere Male schon gesagt hat, aber nichts ist passiert. Dann kam die unfassbar hohe Nachzahlungsforderung der Stadtwerke, was mich fast ruiniert hat.

Was kann ich als Mieter tun? Was für Rechte habe ich?
Ich habe wirklich Angst das hier mal was passiert.
Es ist auch so, dass nicht nur ich hier Probleme habe, andere Mieter haben sich krasse Schäden in der Wohnung und nichts wird getan.

Habt ihr ein Tipp für mich?

LG

Fordere den Vermieter schriftlich auf einen Heizungsfachmann zu schicken der sich die Therme anschaut. Aber wenn schon der Schornsteinfeger den Tausch empfiehlt, dann muss eine neue Therme rein. Das muss der Vermieter doch wissen, er bekommt die Info vom Schornsteinfeger.
Wasserverlust ist immer ein Defekt, hier vermutlich Wärmetauscher. Das Wasser verschwindet als Dampf über den Schornstein. Es ist unzumutbar wöchentlich Wasser nachzufüllen.
Schlimmer ist der Geruch, auch da stimmt was nicht.

So ist die Sache nicht mehr betriebssicher.

Es wäre gut wenn Du dich rechtlich beraten lässt.

Die Gasrechnung ist hoch, aber das muss nicht an der Therme liegen. Wie du weißt sind die Gaspreise sehr stark gestiegen.

MfG
duck313

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Hallo duck313
Danke erstmal für deine Antwort :slight_smile:

Ich habe den Vermieter schon Bescheid gegeben, auch schriftlich aber es kam nie eine Antwort oder Anruf. Es ist wirklich so, dass er absolut keine Interesse hat was zu machen. Ich werde mir nächste Woche ein Termin besorgen, wo ich mich Rechtlich beraten lassen kann.
Der Geruch ist wirklich schlimm, und leider kam auch seit dem letzten Besuch des Schornsteinfegers keiner mehr. Normalerweise kommen die zweimal im Jahr, aber das letzte Jahr kam niemand mehr :disappointed:

Lass dich beraten , MIeterverein,Verbraucherberatung oder auch direkt beim Anwalt.

Man muss dem Vermieter eine Frist setzen für Prüfung oder hier wohl gleich Austausch der Therme. Nachhelfen mit Nachdruck kann eine Mietminderung sein. Rein rechtlich wäre auch eine Eigenvornahme nach Ankündigung und Fristablauf möglich, also man bestellt selbst den Heizungsbauer und veranlasst den Tausch. Muss das aber auch selbst zahlen. Die Kosten verrechnet man mit der Miete.

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Hi Feanda!

Rein rechtlich gesehen musst du formal folgendermaßen vorgehen:

Du meldest den Schaden schriftlich beim Vermieter. Nicht per Email, sonder per Einwurfeinschreiben (gilt als zugestellt).
Darin beschreibst du den Schaden, forderst ihn zur Behebung auf und setzt ihm eine angemessene Frist (hier und jetzt: 1 Woche!).

Wenn er diese eine Woche untätig verstreichen lässt, schreibst du ihm ein 2.Mail mit Fristsetzung (dann vielleicht nur noch 3 Tage), kündigst eine Mietminderung an oder dass du es reparieren lässt und die Kostenabzug von der Miete.

Wenn er die 2.Frist verstreichen lässt bist du berechtigt, entweder die Miete zu kürzen (aber bitte immer nur mit Anwalt!!).
Dann könntest du selbst die Reparatur beauftragen, den Betrag vorstrecken und ihm die Rechnung (mit Fristsetzung) zuschicken, Lässt er die Frist verstreichen, dann ziehst du den Rechnungsbetrag von der Miete ab.

Hilfreich wäre sicher eine schriftlich Bestätigung des Schornsteinfegers, dass diese Reparatur dringen erforderlich ist. Und dafür solltest du jetzt auch keine Zeit mehr verstreichen lassen.

Alternativ kannst du dich natürlich von einem Mieterverein vertreten lassen, aber das dauert manchmal sehr lange, bis die Termine haben - und in der aktuellen Situation solltest du allein aus Sicherheitsgründen schnell handeln.

Gruß, Diva

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Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich entsteht der Anspruch auf Minderung direkt beim Auftreten eines die Nutzbarkeit erheblich einschränkenden Mangels.

Da die Höhe der Minderung immer auf den Einzelfall ankommt, ist es absolut richtig und wichtig, dass du auf eine vorherige Rechtsberatung hinweist. Diverse Mietminderungstabellen liefern einen Anhaltspunkt, mit was man ungefähr rechnen kann - mehr aber nicht.

Einwurfeinschreiben sind so eine Sache; sie belegen ja bestenfalls den Zugang eines Schreibens, nicht aber den Inhalt. Wer sicher sein will, nutzt die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher oder den persönlichen Einwurf mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt und den Einwurf bestätigen kann.
Bei Zustellung über eine Postzustellungsurkunde liegen die Kosten bei rund 15€.

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Der BSFM kann und soll das Heizgerät sozusagen „von Amts wegen“ stilllegen. Das ist seine Aufgabe.
Kann man ihn nicht kontaktieren?

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Wenn dort Abgase austreten oder eine sonstige offensichtliche Gefahr besteht hätte er das sicherlich auch getan.
Sonst geht ihn das nichts an.

Es röche nach verbranntem Gas, schreibt Feanda da oben.

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hi,

was beim zünden des Brenners doch erstmal so pauschal nichts aussagt.
Könnte ein altes, raumluftabhängiges Gerät sein.
Dann riecht es eben kurz nach verbranntem und auch nicht verbranntem Gas.

Das Knacken könnte der Spannungsabbau von erwärmten Teilen sein. Einzig der Wasserverlust wäre pauschal zu bemängeln.
Was man an Miete mindern will, weil man jede Woche 10 Minuten Wartungsarbeiten hat, will ich aber gar nicht beurteilen.

Wenn das Ding keine Gefahr ist - was der Schorni im Grunde bestätigt hat - und sich nichts verändert hat… wird’s mit der Begründung schwierig.
Irgend eine Aussage von einem Fachmann wäre schon hilfreich.
Die sich aber nicht auf ‚ist alt, sollte weg‘ bezieht, sondern auf eine reelle oder absehbare Gefahr.
Und auch nicht für einen Ausfall der Therme, sondern für Leib und Leben.

Problem auch: niemand kann hellsehen.
Wenn also keine Gefahr besteht, besteht keine.
Wenn aber eine Gefahr bereits besteht, ist eine Frist von einer Woche zu viel.
Ganz zu schweigen davon, dass der Zustand schon über ein Jahr andauern soll.

Ich denke, hier sollte man lieber genau darauf achten, was man dem VM mitteilt und was für Mängel man angibt.

ich meine, es gab schon den Fall, dass die Wartung dem Mieter übertragen wurde.
Vorab könnte man also den Mietvertrag vorsichtshalber nochmal genau lesen. Nicht, dass man sich ein Eigentor schießt und das unterlassen der vertraglich vereinbarten Wartung schön dokumentiert.

Solang das Ding betriebssicher ist, kann imo der VM warten bis die Therme auseinander fällt und sie dann ersetzen.

Ich denke, die Antwort basiert hier sehr darauf, in wieweit man dem Mieter das einschätzen des technischen Zustandes zugesteht.
Schon diesen Ansatz finde ich schwierig, da könnte man auch würfeln.
Eine entsprechende Bandbreite haben also auch die Einschätzungen und die daraus resultierenden Antworten.

grüße
lipi

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Er hat den dringenden Austausch als Forderung gestellt („muss“) und dies dem VM mehrfach kommuniziert.
Unser BFSM ist sehr schnell mit dem Stilllegen.
Der VM hier hat Glück.

hi,

sag ich doch.
Die Antwort basiert stark auf der Interpretation der Frage.

Da steht müsste, nicht muss.
Der Satz könnte gelautet haben: Wenn man keinen Ausfall der Anlage riskieren will, müsste die ausgetauscht werden.

Wenn der Satz lautete: „Hier besteht eine Gefahr, ich lasse die Anlage zwar in Betrieb, aber die muss getauscht werden.“
wäre das was anderes und der Schorni recht schmerzfrei.

grüße
lipi

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In der Frage steht „müsste“ - und das ist dann schon wieder ein anderer Zungenschlag …

„Die müsste man eigentlich mal austauschen, das habe ich ihrem Vermieter auch schon mehrmals gesagt, wie ich ihn zufällig getroffen habe, aber bisher ist nichts passiert.“

Die Formulierung lässt halt mehrere Interpretationen zu …

Bei einem klaren „MUSS“ ist der Schornsteinfeger aber in der Regel nicht so geduldig. Da „sagt“ er es dem Betroffenen auch nicht, sondern schreibt einen Bescheid mit Fristsetzung und Stillegungsandrohung. Oder legt bei akuter Gefahr gleich still.

Gruß,
Max

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Und welche Bedeutung soll dann das Wort „dringend“ in diesem Zusammenhang haben? Keine?

Wortklauberei.

Nein, einfach nur der Hinweis, dass nicht wirklich klar ist, was der Kaminkehrer gesagt hat.

Gruß,
Max

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hi,

wir kennen den Zweck der Aussage nicht.

Beispiel:
Wenn du Harndrang verspürst, musst du dringend eine Toilette aufsuchen, sonst nässt du dir ein.

Niemand stirbt dabei, es wird noch nicht einmal jemand krank.

Worte wie dringend und musst oder müsste beziehen sich immer auf eine Sache (die sonst passieren wird/könnte), die hier nicht bekannt ist.

Dringend austauschen musst, weil sonst alle in Gefahr.
oder
Dringend austauschen musst, weil sonst Gerät kaputt und Wohnung kalt.

Bei ersterem wäre der Schorni aber in Zugzwang gewesen, er hat jedoch nichts unternommen.

sag ich ja.
je nachdem, was man zwischen den Zeilen liest, ist die Bewertung der Situation eine andere.

Es ist keine Annahme pauschal falsch, es fehlen einfach Informationen.
Diese kann man teilweise ergänzen, daraus ergibt sich aber ein großes Spektrum, wie du leicht erkennen kannst.
Natürlich willst du von deiner Sichtweise nicht abrücken und mir ist es bewusst dass es mehrere Mögliche Ansichten gibt.
Das mag zwar ein Problem sein, aber nicht für mich.

grüße
lipi

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Ich bezweifle, daß der Schorni mit dem Vermieter gesprochen hat. Im UP steht:

Auch möglich. So oder so würde ich dem Threadersteller empfehlen, mal zeitnah mit den Schornsteinfeger zu sprechen - wenn da wirklich Gefahr besteht, dann so der entsprechende Schritte einleiten und ein amtliches Schreiben rausschicken.

Gruß,
Max

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