Was für Folgen hätte ein Brexit für mich?

Ich bestelle schon seit einigen Jahren meine Medikamente in Großbritannien, weil sie dort erheblich preisgünstiger sind (Ersparnis ca. 3/4 des deutschen Kaufpreises).
Was für Folgen hätte ein Brexit in diesem Fall für mich? Wäre es dann von einem Tag auf den anderen unmöglich, meine Medikamente zu beziehen, sollte ich mir in weiser Voraussicht einen Vorrat anlegen oder könnte ich mir sofort nach der Abstimmung noch einen Vorrat bestellen?
Wäre dann von einem Tag auf den anderen Zoll fällig?

Hallo,
In keinem demokratischen Rechtsstaat können Entscheidungen sofort umgesetzt werden!
Dies ist nur über das Not- und Kriegsrecht möglich.

In allen anderen Fällen gibt es noch Möglichkeiten Einspruch zu erheben und so lange diese Fristen laufen, kann der Entscheid nicht umgesetzt werden.

Auch ein Gerichtsurteil ist nicht schon bei der Verkündung des Richterspruchs gültig, sondern erst wenn die Frist für einen Einspruch oder Revision abgelaufen ist oder beide Parteien auf selbiges recht verzichten.

Beim Brexit geht es eigentlich um Vertragsrecht, da sind auch Kündigungsfristen einzuhalten. Die anderen Vertragsparteien, brauchen auch Zeit, sich anzupassen.

In deinem Fall müsste zuerst die deutsche Zollverordnung angepasst werden. GB fällt dann unter „nicht EU“ aber da gibt es unterschiedliche Kategorien.

MfG Peter(TOO)

Danke, dann habe ich also genügend Zeit, um mich einzudecken, falls es so kommen sollte.

Von dem einen auf den anderen Tag sowieso nicht. Wenn es denn so käme, könnte es natürlich passieren, dass man dann irgendwann einmal keine Medikamente von der Insel einführen darf (das geht dann nur noch bei persönlicher Einreise). Aber wahrscheinlich bliebe GB dann trotzdem noch Mitglied des EWR oder würde bilaterale Verträge abschließen, so dass sich praktisch kaum etwas ändert. Bisher ist GB ja auch eines der wenigen Länder, aus denen die Einfuhr über den Versandhandel nach Deutschland erlaubt ist. Die Frage nach der Höhe des Zolls wäre also erst interessant, wenn geklärt wäre, ob das jeweilige Medikament überhaupt per Versandhandel eingeführt werden darf.