Was gehört bei einer Wohnung zum Erbe

Hallo Wissende

meine Freundin ist sehr krank und befindet sich momentan im Krankenhaus. Ob sie wieder gesund wird, steht in den Sternen.

Sie hat zwei Töchter, der jüngerin hat sie schon vor Jahren ihre Eigentumswohnung überschrieben (fand ich nicht gerecht gegenüber ihrer anderen Tochter).

Nun hat die jüngere Tochter inzwischen viele Sachen aus der Wohnung genommen und es stellte sich die Frage, ob durch den Besitz der Wohnung auch deren Inhalt dieser Tochter gehört (wertvoller Schmuck, Goldbarren usw.) oder ob diese Sachen in die normale Erbmasse einfließen.

Danke im voraus für Antworten … Irma

Die Wohnung ist zunächst einmal „nackt“ mit allen so genannten „wesentlichen Bestandteilen“, also Dingen, die man nicht so ohne Weiteres einfach greifen und raustragen kann, weil sie so mit dem Baukörper verbunden sind, dass die Entfernung nur mit Zerstörung, Beschädigung oder zumindest größerem Aufwand möglich wäre. Ggf. wurde auch das so genannte Zubehör mitübertragen. Das sind Dinge, die man „zum Betrieb“ der Wohnung benötigt. Dies ist allerdings unwahrscheinlich, wenn die Wohnung noch von der Mutter bewohnt wird.

Zu beiden Begriffen gibt es wunderbare Definitionen und Listen von Beispielen aus der Rechtsprechung. Ich habe es mal laientauglich versucht knapp auf den Punkt zu bringen.

Alles was darüber hinausgeht, müsste gesondert übertragen worden sein und fällt ansonsten in die Erbmasse.

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Danke Wiz, für Deine ausführliche Antwort.

Gruße irma

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