Was gehört lt. Mietrecht zur Gartenpflege?

Hallo,

Wenn jemand ein Haus mit Garten gemietet hat und diesen Garten auch sorgfältig pflegt, ist dann der Mieter auch für einen zum Grundstück gehörigen Wassergraben zuständig, der vom eigentlichen Garten durch einen Zaun getrennt ist, nicht genutzt werden kann und sehr verwildert ist?

Wenn jemand ein Haus mit Garten gemietet hat und diesen
Garten auch sorgfältig pflegt, ist dann der Mieter auch für
einen zum Grundstück gehörigen Wassergraben zuständig, der vom
eigentlichen Garten durch einen Zaun getrennt ist, nicht
genutzt werden kann und sehr verwildert ist?

Hallo

Vermietet ist der Garten, nicht das Grundstück.

Und da der Wassergraben erkennbar nicht zum Garten gehört, ist er vermutlich auch nicht mit vermietet.

Gruß
smalbop

Ähnliches Problem:
Nein, zur Gartenpflege gehört nur Rasenmähen und Unkrautjäten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Als (fach-)gärtnerische Tätigkeiten sind darin nicht enthalten, nicht einmal Hecken oder Büsche schneiden oder Vertikutieren oder Rasen neu säen.
Grabenreinigung ist keine übliche Tätigkeit, selbst wenn er zum Grundstück gehörte.
Meist ist für eine Grabenreinigung sowieso die Gemeinde zuständig.

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten!