Hallo!
Was Dir zusteht weiß ich nicht, aber eines weiß ich, dass die unterschiedlich arbeiten. Wenn keine Beschwerden vorliegen, nichts auf Karies hindeutet und kein Zahnstein vorhanden ist (sollte ja auch so sein, wenn man regelmäßig putzt und Zahnseide verwendet) dann genügt die Sichtkontrolle. Der Kasse verrechnet sie dann, was ihr richtig erscheint. Andere machen wieder von Zeit zu Zeit ein Röntgen (Panoramaröntgen) weil sie es wieder einmal verrechnen wollen, irgendwie müssen ja die Kosten der Praxiseinrichtung auch hereinkommen.
MfG
airblue21
Hallo Community,
ich habe wegen einem Umzug den Zahnarzt gewechselt. Mein alter Zahnarzt hat einmal im Jahr den Zahnstein entfernt, die Zähne gelegentlich geröntgt und jedesmal alle Zähne gründlich angesehen.
Die neue Zahnärztin macht eher eine kurze Bestandsaufnahme die max. 3 Minuten dauert.
Was steht mir als Kassenpatient zu?
Als Patient steht Ihnen beim Arzt/Zahnarzt überhaupt nichts zu, weder als Kassen- noch als Privatpatient, selbst wenn Sie Privatzahler, also überhaupt nicht versichert sind und ihre Rechnungen aus der Privatschatulle begleichen.
Praxen sind keine Selbstbedienungsläden, wo man sich den Warenkorb voll knallt und glaubt es sei alles durch den Beitrag zur Solidargemeinschaft der Krankenversicherten abgegolten.
Ärzte sind zu einer wirtschaftlichen Behandlungsweise verpflichtet und dies wird von den Körperschaften des öffentlichen Rechts jedes Quartal aufs neue geprüft.
Es entspricht einem völlig falschen Verständnis von der Funktion und Aufgabe eines Arztes, in regelmäßigen Abständen aus dem Leistungskatalog der abrechenbaren Positionen möglichst viele für sich zu beanspruchen. Dieses Verlangen ist nicht nur völlig unethisch es ist auch gegenüber den Mitversicherten gelinde gesagt unsolidarisch!!
Patienten erinnern Ärzte gern an den sogenannten hippokratischen Eid. Erstens haben ganz sicher weniger als 0,01 % der Bevölkerung diesen jemals gelesen noch würden sie ihn überhaupt verstehen.
Demgegenüber steht das überaus geschmacklose Verhalten des üblichen Patienten, die Arztpraxis nicht nur als Selbstbedienungsladen einzuordnen, sondern darüberhinaus den Arzt mit unangemessenen Forderungen unter Druck zu setzen. Dazu zählt an erster Stelle der gelbe Zettel und die Forderung nach bestimmten Leistungen, wie das Verschreiben bestimmter Medikamente!
Ich hoffe, dass Sie Ihr Verhalten einmal gründlich überdenken!!
Hallo,
also geröntgt wurden meine Zähne nur vor einer Extraktion. Das gehört nicht zur normalen Vorsorgeuntersuchung, zumal das Röntgen ja auch nicht völlig unbedenklich ist.
Gewöhnlich erfolgt bei der jährlichen Vorsorge ein gründliches Anschauen alles Zähne. Zahnsteinentfernung gibt es einmal jährlich, wenn es nötig ist.
Beatrix
Unter einer Kontrolluntersuchung verstehe ich - mein Zahnarzt macht das so - dass gründlich jeder einzelne Zahn angeschaut wird und falls Zahnstein vorhanden ist, wird der entfernt. Die einmalige Zahnsteinentferung innerhalb eines Jahres ist eine Kassenleistung. Geröntgt wird nur, wenn unklare Beschwerden vorliegen; das gehört nicht zur routinemäßigen Kontrolle. lg Lilo
Was für ein abgehobener Schwachsinn ist den das denn, als Patient hat jeder Anspruch auf optimale Versorgung. Nach Deinem Posting zu urteilen, sollte man nur zum Zahnarzt gehen , wenn man Probleme hat, aber das ist so nicht richtig, selbst Zahnärzte empfehlen Kontrollen in regelmäßigen Abständen. Ich hoffe, ich habe Dein Posting falsch verstanden.
Die Frage wird doch wohl erlaubt sein. Mich interessiert lediglich welche Behandlung zur Routine Untersuchung gehört, da die selbe Behandlung bei verschiedenen Ärzten sehr unterschiedlich abläuft. BTW hätte ich kein Bonusheft würde ich nur bei Beschwerden bzw. Auffälligkeiten zum Arzt begeben.
Wtf*** der eine beschuldigt mich Kassenschmarotzer zu sein, der andere beschimpft mich, weil ich der Meinung bin meine Zahgesundheit unter Kontrolle zu haben. Nochmal: die frage ist, was gehört zu Routineuntersuchung beim Zahnarzt?
Hallo Droskar,
nicht aufregen, das ist ja nicht Dein Patient. Er hat doch auch legentlich gefragt, welche Untersuchungen bei der Kontrolle gemacht werden sollen/können.
Der Fragesteller hat doch auch nichts geschrieben von Praxis bezahlen oder so. Ich weiß jetzt nicht, ob es nicht albern rüberkommt, wenn Du das jetzt der KBV meldest. Fast alle Menschen meinen, daß Ärzte sich eine goldene Nase verdienen an den Patienten, wenn die Ärzte nur fleißig untersuchen, das ist doch nichts Neues und da solltest Du einfach drüberstehen, denn Du weißt es besser.
Ich würde es, wenn überhaupt, dem Team von wer-weiß-was melden und genau beschreiben, welches Problem dabei für die Berufsgruppe Zahnarzt entsteht.
Aber wie gesagt, steh da drüber, denk Dir Dein Teil und gut ist es doch, oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Susanne
Sehr geehrter Forist airblue 21,
was Sie hier als abgehobenen Schwachsinn bezeichnen, ist nicht allein meine Meinung, sondern entspricht derzeit der gültigen Auffassung der Krankenkassen, des Bundesgesundheitsministeriums,
der Zahnärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts und wohl auch der, der rechtschaffen praktizierenden Ärzte und Zahnärzte zur Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient.
Falls Sie daran interessiert sein sollten, stelle ich Ihnen anheim, diesbezüglich selbst das Internet zu bemühen, um einen vertieften Einblick in diese Rechtsbeziehungen zu erlangen.
Sie unterstellen in Ihrer Stellungnahme der Zahnärzteschaft fortgesetzten vorsätzlichen Abrechnungsbetrug durch Anwendung überflüssiger und nicht notwendiger, sprich nicht befundbezogener Therapien wie Röntgenaufnahmen und der beliebigen Abrechnung von Leistungen aus der zahnärztlichen Gebührenordnung.
Des weiteren ergeht ein direkter Hinweis an die Patienten, diese nicht notwendigen Leistungen hinzunehmen, damit der Zahnarzt in die Lage versetzt wird, seine Praxis abzubezahlen.
Das sollte als Aufforderung zur Hehlerei und zum Kassenbetrug gewertet werden.
Sie sollten davon ausgehen, dass Sie in einem öffentlich, wissenschaftlichem Forum schreiben, in dem auch Zahnärzte präsent sind, die großen Wert darauf legen, dass ihr Berufsstand nicht durch Personen wie Sie, die hier ganz öffentlich hetzen, in Misskredit gebracht werden.
Sie verstoßen nicht nur gegen Forenregeln und den guten Geschmack.
Ich werde mich daher an die Rechtsabteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereingung wenden, mit der Bitte um Prüfung, weshalb ein derartiger, einen gesamten Berufsstand diskreditierender Beitrag in einem öffentlichen Forum erscheinen darf und inwieweit ihr Beitrag von strafrechtlicher Relevanz sein könnte!
Droskar
Danke, so habe ich das noch nie gesehen. Macht Sinn; warum sollte man Zähne behandeln die in Ordnung sind.
Ich wollte hier mit meiner Frage keinen Streit auslösen. Ich habe mich nur gewundert dass mir Jahrelang (1×im Jahr) Zahnstein entfernt werden musste und seit 2 Jahren nach dem Umzug auf einmal nicht mehr. Ich wurde hier als Kassenschmarotzer beschimpft obwohl ich niemals einen Zahnarzt (es waren verschiedene) darum gebeten habe - Zahnstein entfernen ist auch nicht unbedingt die Prozedur nach der ich schreie. Es ist lästig und tut weh. Darum habe ich den neuen Zahnarzt auch nicht darauf angesprochen. Ich bin froh dass die Zähne in Ordnung sind. Aber ich will auch das es so bleibt und darum wollte ich nur herausfinden ob es wichtig ist Zahnsteinentfernung regelmäßig über sich ergehen zu lassen. Diese Frage scheint ja nun geklärt: Wenn nichts zu beanstanden ist, dann muss auch nichts entfernt werden. Prima - Aber wie wahrscheinlich ist es dass ich Jahrelang Zahnstein hatte und nun seit 2 Jahren nicht mehr. Aber diese Frage wird sich wohl nicht klären lassen. Weder hier im Form noch im richtigen Leben.
Guten Abend Allerseits
Servus,
Dein alter Zahnarzt wusste, dass im bleibenden Gebiss des Erwachsenen neue Karies gern in den Flächen entsteht, die den Zahnzwischenraum bilden, Deshalb hat er genau in die Zwischenräume geschaut (das sind beim vollbezahnten Gebiss eine ganze Menge). Weil man aber so eine Zwischenraumkaries gar nicht so leicht erkennt, wenn man mit Spiegel und Sonde untersucht, ist es gut, wenn man (je nach Kariesaktivität) in größeren Abständen (2 Jahre oder mehr) sogenannte Bissflügelaufnahmen macht, die es u.A. auch erlauben, unter vorhandene Füllungen zu schauen.
http://tinyurl.com/qew84to
Gruß
Kai Müller