Fraglich bleibt, ob das Flüchtlingsproblem durch Änderung des Grundgesetzes im Griff zu kriegen ist. Das ist nicht der Fall. Die Flüchtlingsströme würden nur unkalkulierbarer.
Das ist generell gedacht und von daher nicht richtig und schon gar nicht ´selbstverständlich´. Ich denke prinzipiell. Für alles muss es auch Ausnahmen geben. Zwar sollte jeder Mensch, OHNE Ausnahme, Chancen bekommen dürfen. Nicht jedoch wenn zum Beispiel das Gastrecht grobschätzig missbraucht wird (Straftat). Wer sich im Ausland nicht ´benehmen´ kann hat auch im Ausland nichts verloren!
NICHT nur politische Verfolgte (das wäre zu einfach) sondern prinzipiell auch bei unmenschlicher und erniedrigender Behandlung aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse. Stichwort: fehlender Rechtsfriede. Das klingt nach einer Vielzahl von SONDERFÄLLEN. Alles andere also als bloß Trittbrettfahrer. Und das ist völlig in Ordnung. Die 90% erscheinen mir aber spätestens dann unglaubhaft, wenn sie das Gastrecht wiederum grobschlächtig missachten. Dann sollte die Abschiebung greifen. Egal.