Was genau ist an Carpooling / Ridesharing verboten?

Hi all,
es gibt ja diverse Apps, die allerdings alle in Deutschland verboten sind. Irgendwie hängt das mit dem Personenbeförderungsgesetz zusammen, aber mir ist nicht klar, was genau das Problem ist. Mitfahrgelegenheit, bzw. Blablacar bildet da irgendwie die Ausnahme.
Es geht mir nicht darum, dass Taxifahrern ihr Job weggenommen werden soll, aber wenn Leute sowieso fahren, dann sollte es doch kein Problem sein, wenn sie jemanden mitnehmen. Ist es ja auch nicht, aber die Vermittlung per App offensichtlich schon.
Ich möchte einfach als Fahrer meine Route (anonym) teilen können und als potentieller Mitfahrer sehen, ob jemand zufällig da hin fährt, wo ich hin möchte und mich mitnehmen würde.
Oft ist ja sogar die Route egal, wenn man z.B. einfach zum nächsten Bahnhof möchte.
Im Prinzip einfach ein digitaler Anhalter-Daumen…
Ich hab nichts dagegen, wenn sich dann jemand an den Fahrtkosten beteiligt, aber ich würde das auch umsonst machen. Ich kann mir nicht vorstellen dass ich da der Einzige bin.

Es kann doch nicht sein, dass alle Welt über E-Mobilität und verstopfte Städte redet, aber auf der anderen Seite Carpooling-Apps verboten sind.

Wer weiß, wo das Problem liegt und wen man diesbezüglich ansprechen kann. Ich starte auch gerne eine Petition, aber dafür fehlen mir erstmal die Grundlagen, was das eigentliche Problem ist.

Danke für Eure Tipps!
Gruß
Nickoh

üblich wäre da die Mitfahrt kostenlos.

Und die gewerblichen Angebote wo der App-Anbieter und der Fahrer Geld verlangen sind doch etwas anderes.

Es geht doch nicht darum, dem Fahrer einen unterhaltsamen Beifahrer für lange Touren zu vermitteln.

Ja, aber davon hat nickoh nicht gesprochen.

Ich finde seine Fragestellung nachvollziehbar, denn weder die Menschen, die auf längeren Strecken Mitfahrer mitnehmen, wie das bei BlaBlaCar organisiert wird, noch diejenigen, die auf ihrem täglichen Weg zur Arbeit jemanden mitnehmen möchten, wollen das in den meisten Fällen gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht machen.

Und genau die Frage hast du nicht beantwortet: Warum ist es denen, die hier aus Umweltgründen jemanden mitnehmen möchten, nicht erlaubt, diese Mitfahrer per App zu finden? Wo es doch soviele Menschen gibt, die jeden Morgen ne Stunde zur Arbeit fahren oder regelmäßig nachmittags in die Innenstadt, und zwar alle allein in einem Auto mit 4 Sitzen?
Warum darf man die App für BlaBlaCar und sonstige Mitfahrgelegenheiten benutzen, aber nicht für kürzere Strecken.

Du bringst hier oft so gute Antworten, duck, dann leg dich doch hier auch nochmal ins Zeug - mich interessiert das nämlich auch.

Danke und Gruß, Diva

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Kann das auch nicht verstehen.
Blablacar & Co. werden wohl als Vermittler privater Mitfahrgelegenheiten angesehen. Kommerzielle Fahrten sind nach deren AGB allerstrengstens verboten.
Bei Uber war das wohl nicht so, jedenfalls hat deren Angebot aufgrund des Geschäftmodells als gewerbliche Verkehrsdienstleistung gezählt. Und dann gilt eben das PBefG, dessen Anforderungen Ottonormalfahrer in aller Regel nicht erfüllen kann.
Meiner bescheidenen Meinung nach vielleicht juristisch korrekt, aber ein politisches Armutszeugnis.

Wenn die Lobby groß genug ist, kann sehr vieles sein.
Taxifahrer machen einen tollen Job, und sie sind wichtig. Wenn ihnen Dienste wie Uber das Wasser abgraben und dadurch weniger Autos unterwegs sind, wäre das trotzdem aus vielerlei Gesichtspunkten zu begrüßen.
Im Gegenzug könnte man professionelle Taxiunternehmen mittelfristig subventionieren - und langfristig gäbe es halt einfach weniger von ihnen. In anderen Branchen hat das ja auch funktioniert.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

ich hab nur eine Frage: Uber mag ja wohl als „Mitfahrgelegenheit“ gestartet haben, aber so wie ich das von anderen Ländern kenne, betreiben das die meisten Uber-Fahrer heute als Geschäft. Sie fahren nicht irgendwohin und nehmen jemanden mit, sondern sie sind eine andere Art von Taxifahrer. Wo das die Umwelt entlasten soll, ist mir nicht klar, im Gegenteil: mehr Leute, denen ein reguläres Taxi zu teuer ist, nehmen statt einem öffentlichen Transportmittel eben ein „Uber“, o.ä.
Was nicht die Frage des UP beantwortet, ich weiß.

Grüße
Siboniwe

1 Like

Hallo,

Ich bin zwar nicht duck, aber sowas gibt es auf regionaler Ebene. Hier beispielsweise:


Über den Erfolg kann ich nichts sagen …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

bei uns in der Region gibt es in vielen kleinen Ortschaften die „Mitfahrerbank“ - man setzt sich hin und wird mitgenommen. Viele Supermärkte haben dann auch die Gegenbank installiert, da es sich oft darum handelt, dass jemand zum Einkaufen fahren will.

Außerdem gibt es regionale Apps in verschiedenen Ortschaften. Scheint zu funktionieren und erlaubt zu sein. Ich habe persönlich allerdings keine Erfahrung damit, da ich nicht „umliegend“ wohne, man liest nur regelmäßig im Lokalblatt darüber.

Grüße
Siboniwe

Hallo,

verboten ist es, mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, andere Leute ohne die erforderliche Genehmigung zu transportieren.

Daher ist blablacar als eine moderne Art der Mitfahrzentrale auch nicht verboten.

Uber hingegen wird in anderen Ländern dazu benutzt, um private Fahrer (ohne Personenbeförderungsschein) zu beauftragen, mit ihren privaten Fahrzeugen (ohne adäquaten Versicherungsschutz) Kunden von A nach B zu bringen, obwohl der Fahrer eigentlich selber weder nach A noch nach B wollte.

Carpooling-Apps sind nicht verboten.
Wie X-Strom erläutert, geht es um die Gewinnerzielungsabsicht, deshalb wurde Uber hier in Deutschland verboten.

Beatrix

Mag sein, aber auch „private Taxifahrer“ müssen rechnen. Die Kosten für Personenbeförderungsschein und allem, was dazu gehört, bedeuten zwar einen hohen bürokratischen Aufwand, sind aber doch insgesamt Peanuts. Selbst wenn jemand unter Umgehung dieser Kosten ein Gewerbe aufziehen will, kann er seine Dienste nicht wesentlich billiger anbieten als ein „richtiger Taxifahrer“. Oder er überlebt nicht lange damit.

Gruß,

Kannitverstan

Hi.
Ich hatte das so verstanden, dass es auch verboten ist, als Plattform, die Carpooling (ohne Gewinnerzielungsabsicht) vermittelt, Geld zu verdienen. Aber möglicherweise habe ich das einfach falsch verstanden. Das würde dann ja auch erklären, warum Blablacar damit Geld verdienen darf…

Danke an alle antworten!

Kennt jemand eine vernünftige Carpooling -App?
Flinc sieht schon ganz gut aus, ich will aber niemanden irgendwo von zuhause abholen, sondern einfach einsammeln, wenn ich an ihm / ihr vorbei fahre…

Üblicherweise bedeutet „Geld verdienen“ = „Gewinn erzielen“ :wink:

Beatrix

Naja, aber es ist schon ein Unterschied, ob ich ein angemeldetes Taxi fahre oder eben mit meinem Privatwagen durch die Gegend kutschiere. Eben weil Versicherung und noch so einiges entfällt. Weshalb es ja, meiner Meinung nach, das Verbot auch gibt.

Grüße
Siboniwe

Ich meine, dass derjenige, der Leute in seinem Auto mitnimmt, kein Geld verdient, sondern maximal seine Kosten teilt, die Plattform allerdings schon.

wie verboten ist das denn? Ich meine, als ich in den letzten Jahren nach Mitfahrgelegenheiten suchte stieß ich immer wieder auf Leute, die das augenscheinlich professionell betrieben. Suchte ich was nach Stuttgart, hatte ich mehrmals die selben Leute am Telefon, feste Sammelpunkte, 9-Sitzer Sprinter, und ab geht’er. Das waren offensichtlich Profis.
Nicht einmal behelligt worden, Polizei stand direkt daneben am Bahnhof Stuttgart.

Soso,

die Polizei stand daneben und du hast den Beamten direkt gesagt:
„Der Fahrer handelt gewerblich. Ich muss ganz viel Geld für die Fahrt bezahlen. Und er befördert hier 8 wildfremde Leute in seinem Auto!“

Das Ganze ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem dem Personenbeförderungsgesetz.
Die Geldbuße kann bis zu 20.000€ betragen.

Vermutlich wurde auch vergessen, ein Gewerbe anzumelden, vermutlich wurde auch vergessen, die Seuern zu bezahlen. Da sind wir dann auch mal schnell bei den Straftaten angekommen.

Tach,

es ist vollkommen unmöglich, legal mit dem Anbieten von Personentransporten, die über eine APP vermittelt werden, Geld zu verdienen.

Entweder hat man ein Taxi mitsamt der notwendigen „Lizenz“, oder man bietet Mietwagenfahrten an. Als Mietwagenanbieter darf ich aber Aufträge ausschließlich am Firmensitz oder in der WOhnung des Unternehmers annehmen. Zudem erfordert auch das eine Genehmigung nach PersBefG.

Da ein legaler gewerbsmäßiger Betrieb von Personenbeförderungen, deren Aufträge ich unterwegs annehme, ohne Genehmigung als Taxi nicht möglich ist, dürften die Uber-Fahrer auch keine weiteren Kosten haben. Warum sollte ich einen P-Schein machen, wenn es sowieso illegal ist?