Was gilt als Einzugstermin in der Ummeldung?

Ich bin da etwas überfragt, mir kommen da folgende Möglichkeiten in den Kopf:

a) der Termin, an dem der Mietvertrag beginnt
b) der Termin der Wohnungsübergabe
c) der Termin, an dem der Umzug tatsächlich stattfinden (Großteil des Hausrates in die neue Wohnung bringen)
d) der Tag, an dem man das erste mal in der neuen Wohnung übernachtet
e) der Tag, an dem man seine alte Wohnung endgültig aufgegeben hat

Also a) würde ich ausschließen, weil man da ja eventuell noch gar nicht in die neue Wohnung kann (wie das bei mir der Fall ist), b) eigentlich ebenso, weil man ja eventuell nicht sofort einzieht, sondern z. B. noch irgendwelche Arbeiten macht oder noch keine Zeit hat…

Also was gilt wirklich als Einzugstermin?

Hallo,

Vertragsbeginn

der liebe Peter

Wenn die Wohnung zum Vertragsbeginn am 1. nicht bezugsfertig ist und man zum Beispiel noch zwei Wochen warten muss, soll man sich schon zum 1. ummelden?

Ist das nicht am Ende des Tages vollkommen egal? Ich würde wählen, was mir besser passt.

Hallo Valoo,

also bei uns wird mit dem Mietvertrag immer die Wohnungsgeberbestätigung übergeben.
Da die Bezirksämter in Berlin nicht ganz so schnell Termine vergeben, ist das wirklich kein Diskussionsthema weil
Mietvertragsbeginn gleich Einzugsbeginn ( auch wenn Du 4 Wochen später einziehst) gleich Wohnungsgeberbestätigung
Mach Dir also kein Kopf
der liebe Peter

Hallo,

schau mal hier in der Veröffentlichung des Bundesrates Nr. 17.1.1.

[quote="
Bundesrat"]Eine Anmeldung setzt das Beziehen einer Wohnung voraus. Hierbei handelt es sich um den Beginn der tatsächlichen Benutzung einer Wohnung.
[/quote]

Es ließe sich trefflich darüber streiten, ob eine „Benutzung der Wohnung“ vorliegt, wenn man einfach nur seinen Krempel dort abstellt. Oder ob es erst als Benutzung gilt, wenn man das erste mal darin übernachtet hat.

Die Wahrheit könnte im Einzelfall etwas vertrackt sein. So könnte man wohl eine 3-Raum-Wohnung mieten, den größeren Teil seines Hausrates in die neue Wohnung bringen, dort sogar einmal schlafen, aber für die nächsten drei Monate noch in der alten Wohnung wohnen, weil man die Zimmer in der neuen Wohnung erst mal renovieren und vielleicht instand setzen muss.

Ich kann mir vorstellen, dass bei einem Rechtsstreit ein Richter das Wort „Lebensmittelpunkt“ in den Mund nehmen könnte. Wenn man also in der neuen Wohnung „lebt“, „angekommen“ ist, gilt man als eingezogen.

Grüße
Pierre

@zahira
das ist allerdings ein etwas schlechter Ratschlag.
Einzugsdatum ist dann wann man einzieht und die Wohnung das erstemal bewohnt hat und nicht das Datum des Mietvertragsbeginns oder Tag der Unterschrift des Mietvertrages.

Der Gesetzgeber hat ja explizit das Einzugsdatum und nicht den Vertragsbeginn als Angabe bei der Meldebehörde sowie auch als Angabe in der Wohnungsgeberbestätigung gewählt.

@peter_peschel
wenn das in Berlin so gehandhabt wird, heißt das für den Rest der Republik noch gar nichts…

Viel Gruß von Tara

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Und das kann genau wer kontrollieren?
Ach so, wir sind ja in Schland :grin:

Kontrollieren kann das ein evtl. bei der Gemeinde vorhandene Ermitltungsdienst wenn es unbedingt erforderlich ist (durch Nachfrage im Haus/bei Hausmeister/bei Hausverwaltung/Vermieter)

der MV wurde z.B. mit Beginn vom 01.02.2018 unterzeichnet, der Vermieter erteilt die Wohnungsgeberbestätigung mit Einzugsdatum zum 01.02.2018. Man selber meldet sich mit Einzugsdatum zum 01.05.2018 an, dann nützt die Wohnungsgeberbestätigung zu 99 % der Fälle überhaupt nichts, da das dort bestätigte Einzugsdatum mit dem selbst angegebenen Einzugsdatum nicht übereinstimmt. Dann kommt es zu Rückfragen und man muss man die Wohnungsgeberbestätigung nochmals vom Vermieter mit dem tatsächlichen Einzugsdatum anfordern.

Die meldepflichtigen Personen machen sich das Leben immer selbst schwer.
Definition Einzug: das Beziehen einer Wohnung.

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Ich gebe zu, dass ich von Meldegepflogenheiten in Mietwohnungen keine Ahnung habe, das mag im Zusammenhang mit der Vermieterbestätigung anders sein, als ich es von eigenen Häusern kenne: Man meldet sich halt irgendwann mal an, spätestens, wenn man ihn für irgendeine Behörde braucht, den Schein.