Guten Tag,
ich habe eine Frage bzw. bin unsicher bei einer Fahrzeugrückgabe. Ich bin 3 Jahre lang einen Audi gefahren und dieser geht jetzt zurück zu Audi. Kurz vor der Rückgabe ist aber der Dame des Hauses ein kleines Malör passiert, über Nacht wurde scheinbar eine Mauer neben dem Auto gebaut die dann Morgens leicht touchiert wurde. Wie dem auch sei, es waren Kratzer am Radkasten und an der Türe. Ich lies das ganze bei Audi ordnungsgemäß reparieren, es wurde gespachtelt und lackiert. Gestern war die Fahrzeugrückgabe und es wurde ein Dekra Gutachten angefertigt. Soweit alles super, keine Zuzahlungen. Der Dekra Gutachter hat diese Reparatur mittels Landdickenmessung auch bemerkt und ins Gutachten geschrieben. Jetzt kommt aber die entscheidende Frage. Da das ganze kein Leasing ist sondern eine Finanzierung mit verbrieftem Rückgaberecht, kauft das Autohaus jetzt das Auto zu einem festgesetzten Wert zurück und löst damit die Restschuld bei der Audi-Bank ab. Auf diesem Kaufvertrag gibt es jetzt eine Klausel:
Der Verkäufer (Kunde) erklärt, dass das Fahrzeug…
…unfallfrei ist. X Ja Nein
Falls nein, Art und Umfang der Schäden / Höhe der Reparaturkosten / Repariert durch.
Die Reparatur waren 2800€, leider wird sowas ja immer direkt sehr teuer. Ist das jetzt ein Unfallschaden und muss angegeben werden ? Ich hatte dem Autohaus die Rechnung von der Reparatur per Email geschickt, aber der Kaufvertrag ist ja letzten Endes die Urkunde.
Ich will jetzt nichts falsch machen bzw. dass mir nachher noch ein Minderwert abgezogen wird oder sogar der ganze Vertrag angefochten wird.
Danke für eure Tipps!