Was habe ich als Schüler für Rechte?

Guten Abend,

aus aktuellem Anlass wollte ich mal die Meinung dritter zu folgendem Fall hören:

Klasse 9 hat Physik Unterricht bei Frau Mustermann. Den Schülern ist es untersagt ihre Taschen und Jacken mit in den Physik-Raum zu nehmen, und müssen in (ca. 30Metern entfernten) Spinds außerhalb des Raumes deponiert werden.

Circa 10 Schüler brauchen etwas länger, um besagte Sachen zu deponieren. Frau Mustermann schließt die Klasse von innen ab (inklusive der Schülern die „schneller“ ihre Sachen deponiert haben, und schon im Raum sind).

Ist das Rechtens?

Zweiter Fall:

Klasse 9 hat Unterricht bei Herr Mustermann (letzte Stunde des Schultages). Nach seinem Ermessen arbeitete die Klasse zu laut. Herr Mustermann erteilt eine Kollektivstrafe. Der Unterricht wird um circa 10-15 Minuten verlängert und schließt die Türe ab. (Der Lehrer hat angeblich die Erlaubnis der Schulleitung hierfür).

Ist das auch Rechtens? (siehe Brandfall)

Ich hätte gerne eure Meinung dazu gehört

Hallo,
egal ob jemand laut, frech, langsam oder schlecht vorbereitet war - es ist durchaus erlaubt eine Kollektivstrafe zu verhängen, wenn „Einzelstrafen“ nicht fruchten. Ist schon ziemlich fies wenn jemand nachsitzen muss weil man selbst Mist gebaut hat. Das kann man, glaube ich nur sehr wenige Male machen, sonst wird man ganz automatisch aus der Klassengemeinschaft heraus „bestraft“ - sehr effektiv!

Eine Sache ist definitiv NICHT erlaubt - die Tür abschließen.

Viele Grüße

Moin,

aus der Brettbeschreibung:
„Auch in diesem Brett gilt: (…) Keine Rechtsberatung!“

Als Schüler hast Du gewiss das Recht, Dir wegen solch einem Pipikram ins Hemd zu machen. Die Durchführung der entsprechenden Reinigungsarbeiten solltest Du schulintern klären.
Es tut keinesfalls not, im gesamten deutschen Sprachraum dabei Hilfe zu erheischen.

Ich hätte gerne eure Meinung dazu gehört

Das war sie.

Pit

er wird mich hassen für diese antwort…
Hi,

(folgendes bezieht sich nicht auf den Bereich Brandschutz/Türe zusperren etc.)

salopp gesagt: du glücklicher hast hierzulande das Recht auf Schulbildung und auch die Möglichkeit dazu.

Nicht überall auf der Welt ist das so.

Also bemühen, pünktlich zu sein und den Unterricht nicht zu stören. Dann wird die entnervte Lehrkraft auch keine Türen zusperren brauchen, da sie sich sonst nicht mehr zu helfen weiß.

Du kannst dir das auch an einem zukünftigen Arbeitsplatz nicht leisten.

Es werden noch ganz andere Probleme im Leben auf dich zukommen als solche Kleinigkeiten.

Und aus Erfahrung: Man kann mir Lehrern viel besser klarkommen, wenn man ihnen mit Humor kommt, nicht mit §§.

lg Birgit.

du mich wahrscheinlich ebenso…
Hallo,
ja das ist sehr beliebt mit dem Gegenargument zu kommen „Dir geht es besser als vielen Anderen“. Der Vergleich mit anderen hat noch nie einen Erfolg gehabt. Jeder Mensch und jedes Land hat andere Voraussetzungen und auch Ansprüche.

Keine Frage, dass sich Schüler an die Regeln halten sollen. Die Klassentür abschließen ist aber keine berechtigte Erziehungsmethode. Wenn der Arbeitgeber das tun würde, um Dein Argument aufzugreifen, dann würde es sich sehr schnell mit den eingeschlossenen Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht sehen.

Was den Humor anbelangt, so ist das nicht unbedingt etwas, was den Lehrer kennzeichnet. Eine Tür abzusperren hat weniger mit Humor zu tun als mit einem impulsiven Machtgehabe.

Viele Grüße

4 Like

Schule soll doch auf das Leben als Erwachsener vorbereiten…
Meine Erfahrungen als Ausbilder in der Industrie: Es mangelt Auszubildenden oft an Schlüsselqualifikationen.
Als da sind: Respekt, Pünktlichkeit, Teamfähigkeit
Jetzt versucht ein Lehrer das zu vermitteln: Bravo!!!
Beispiele für die Wichtigkeit: Ein Fußballspiel beginnt, in den ersten 10 Minuten fehlt einer Elf der Torwart! Wer gewinnt wohl das Spiel?
Eine Kolonne will zum Arbeitsort fahren, der Fahrer kommt eine 1/2Stunde zu spät! Wer bezahlt die Fehlzeit?
Das ist spießig? Na gut, dann bin ich ein Spießer!

sicher nicht, ich les dich immer gern :smile:
Hi,

Ist mir klar, dass das mit dem Abschließen ne andere Sache ist.

Ich bestehe absolut nicht darauf, Recht zu haben.

Aber der Schüler sollte halt auch mal andere Sichtweisen in Erwägung ziehen, meiner Meinung nach. Was anderes wollt ich damit nicht sagen.

Was den Humor anbelangt, so ist das nicht unbedingt etwas, was den Lehrer kennzeichnet.

Meine Erfahrung (wiederum besteh ich nicht auf Zustimmung): Entdecke den Mensch hinter dem Lehrer und es wird sich ein Weg finden :smile:

glg

Hallo,

sprecht die Lehrer doch einfach mal darauf an, in einem ganz normalen höflichen Ton. Teilt einfach sachlich mit, was euch an dem Lehrerverhalten gestört hat und was in euren Augen nicht richtig war, ohne Schuldzuweisung. Gleichzeitig solltet ihr eure eigenen Fehler eingestehen. Dann wird abgewartet.

Der Lehrer kann sich Bedenkzeit erbeten, er kann sofort reagieren.
Wenn er blockt, dann könnt ihr versuchen über SMV oder Verbindungslehrer zu reagieren.

Gruß

Hallo,

also ich konnte das:

Ist mir klar, dass das mit dem Abschließen ne andere Sache ist. : nicht deinem 1. Post entnehmen…

Aber ich frage mich manchmal (unabhängig davon, ob man nun über unser Bildungssystem froh sein sollte oder nicht), ob manche Antworter selbst mal zur Schule gegangen sind oder nicht…

Ich meine: bist du früher täglich fröhlich hüpfend zur Schule getänzelt, weil du dich freust, dass du die Chance dazu hast?

Ich finde im Übrigen, dass jeder Schüler das Recht hat, sich über seine Rechte zu informieren oder Sachverhalte zu hinterfragen. Das trägt mit dazu bei, dass er irgendwann mal selbständig sein Leben führen kann, ohne sofort allen Obrigkeiten zu gehorchen…
Mir ist es wichtig, dass meine Kinder das lernen…

Wobei (nur schon mal als Erklärung, bevor es jemand anders versteht!) es natürlich auch wichtig ist, dass ein Schüler Regeln einhält, sich in die soziale Gemeinschaft einfügt usw. Ich meine mit meinem Satz halt nicht, dass jemand Paragraphen dazu nutzt, ständig nach Ausreden für sein Fehlverhalten zu suchen (und damit meine ich nun auch nicht den UP… oh mein Gott… schriftliche Kommunikation in Foren kann ja immer falsch verstanden werden :wink: )

Nur vom Grundsatz her finde ich es legitim, wenn man halt mal nicht im Hinterkopf hat, dass Kinder in Afrika nicht die Möglichkeiten haben, die wir haben… und wenn man halt mal nicht versucht, den Menschen hinter dem Lehrer zu suchen und (vielleicht unsinnige) Strafen nicht mit Humor nimmt…

Gruß
Shannon

1 Like

Hallo,

Vielleicht hilft Dir das:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/schulrecht/defa…

Ob da allerdings der konkrete Fall beschrieben ist, weiss ich nicht.

Gruß
Maja

Hallo,
ich glaube du vertauschst hier die Bewertgungen

egal ob jemand laut, frech, langsam oder schlecht vorbereitet
war - es ist durchaus erlaubt eine Kollektivstrafe zu
verhängen, wenn „Einzelstrafen“ nicht fruchten.

Seit wann das denn? Im Deutschen Recht gibt es keine Kollektivstrafen.
Wenn es sich um eine Strafe (hier wohl eher Erzieherische Maßnahme) handelt, dann ist eine solche nie als Kollektivstrafe gerechtfertigt.

Eine Sache ist definitiv NICHT erlaubt - die Tür abschließen.

Ob es hier gerechtfertigt ist, lässt sich diskutieren, aber vom Prinzip her ist es Lehrern nicht verboten Türen abzuschließen. Der Lehrer hat im Unterricht das Erziehungsrecht (bei Minderjährigen) und wenn er zu diesem Zweck Schüler am Betreten oder verlassen von Räumen hindern muss, oder er Störungen von Außen ausschließen will, dann darf er Räume abschließen, wenn er sich darin mit Schülern befindet (wird z. B. regelmäßig mit Turnhallen gemacht).

Gruß
Werner

a) Es gibt eine Schulordnung, in der man nachlesen kann. Die wird normalerweise ausgedruckt am ersten Schultag an alle Schüler verteilt. Da kannst du nachlesen.

b) Einschließen ist Freiheitsberaubung. Hat mal bei uns ein Lehrer gemacht, aber nicht ganz ohne Berechtigung (s. c).

c) Lehrer sind auch nur Menschen. Irgendwann muss man sich mal entladen und jeder Topfen kann das Fass zum Überlaufen bringen. Du kannst dich beschweren, aber wozu machst du das dann? Weil du dich tatsächlich verletzt und bedroht fühlst oder weil du die Lehrerstrafen gemein und lästig findest?

Hallo,

b) Einschließen ist Freiheitsberaubung. Hat mal bei uns ein
Lehrer gemacht, aber nicht ganz ohne Berechtigung (s. c).

Wenn sich der Lehrer mit den Schülern einschließt (und den Schülern bei bedarf die Tür wieder öffnet) ist dies keine Freiheitsberaubung. Die Schüler haben den Raum ohne Erlaubnis des Lehrers ohnehin nicht zu verlassen also ist es im Normalfall unerheblich, ob die Tür verschlossen oder offen ist.

Gruß
Werner

Hallo,
der Schüler ist oft nicht in der Lage „auf die andere Seite“ zu springen. Diese Art von Reflektion muss erst erlernt werden und gehört auch unter Erwachsenen und Greisen leider nicht zur Mehrheit. Kritikfähigkeit und Reflektion gehören zu den schwierigsten Dingen überhaupt.

Und den „Menschen im Lehrer“ zu finden, setzt erst mal voraus, dass man ein Interesse hat, diesen zu finden. Die interessanten Persönlichkeiten meiner Schullaufbahn waren sehr streng, gepaart mit Humor und ich habe heute noch Kontakt zu ihnen - allerdings haben sie es nicht nötig gehabt eine Tür abzuschließen. Auf Grund ihrer Ehrlichkeit, Präsenz und Klarheit hat es keiner gewagt sich vor ihnen zu blamieren.

Viele Grüße

Hallo Werner,

Seit wann das denn? Im Deutschen Recht gibt es keine
Kollektivstrafen.

Es geht hier nicht ums Deutsche Recht, sondern um Pädagogik und diese Methoden werden auch so praktiziert.

Wenn es sich um eine Strafe (hier wohl eher Erzieherische
Maßnahme) handelt, dann ist eine solche nie als
Kollektivstrafe gerechtfertigt.

Und warum nicht? Bereits im Kindergarten ist es so, das alle warten müssen bis der letzte fertig (aufgegessen hat oder angezogen ist). Das kann bereits eine „Strafe“ sein - sowohl für den Letzten als auch für die wartende Gruppe.

Ob es hier gerechtfertigt ist, lässt sich diskutieren, aber
vom Prinzip her ist es Lehrern nicht verboten Türen
abzuschließen. Der Lehrer hat im Unterricht das
Erziehungsrecht (bei Minderjährigen) und wenn er zu diesem
Zweck Schüler am Betreten oder verlassen von Räumen hindern
muss, oder er Störungen von Außen ausschließen will, dann darf
er Räume abschließen, wenn er sich darin mit Schülern befindet
(wird z. B. regelmäßig mit Turnhallen gemacht).

Das lässt sich nicht diskutieren. Wenn es keinen weiteren Fluchtweg gibt, ist es verboten.

Viele Grüße

Also die Tür abzuschließen, geht auf keinen Fall! Wie du schon sagtest, gerade im Brandfall! In diesem Fall sollten sich die Eltern der Schüler an die besagten Lehrer bzw. Schulleiter wenden!

Du hast aber schon gelesen, dass der Lehrer die Tür von innen abgeschlossen hat? Er ist also mit den Schülern im Raum.
Wo soll da das Problem im Brandfall liegen?

Hallo Werner,

Es geht hier nicht ums Deutsche Recht, sondern um Pädagogik
und diese Methoden werden auch so praktiziert.

Du hast hier von Strafen gesprochen und nicht von pädagogischen Mitteln. Wenn in einer deutschen staatlichen Schule eine Strafe verhängt wird (heißt dann in der Regel Ordnungsmaßnahme oder erzieherische Maßnahme) dann unterliegt diese dem Schulrecht und damit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen unseres Staates. Ich will nicht sagen, dass auch an staatlichen Schulen keine Kollektivstrafen vorkommen, aber sie sind nicht legal. Und selbst als erzieherische Methode hielte ich sie für fragwürdig, wobei es natürlich immer Grauzonen gibt.

Und warum nicht? Bereits im Kindergarten ist es so, das alle
warten müssen bis der letzte fertig (aufgegessen hat oder
angezogen ist). Das kann bereits eine „Strafe“ sein - sowohl
für den Letzten als auch für die wartende Gruppe.

Das ist eine höchst eigenwillige Definition vor Straft.
Wobei ich nicht leugne, das es so empfunden und vielleicht auch durchgeführt wird. In diesem Sinne kann aber im Grunde alles Strafcharakter erhalten und wäre dann von nicht-strafenden Handlungen nicht mehr abgrenzbar.

Das lässt sich nicht diskutieren. Wenn es keinen weiteren
Fluchtweg gibt, ist es verboten.

Also bisher wurde nur vorgebracht, es sei eine Freiheitsberaubung.
Der Hinweis auf Brandschutzvorschriften ist ein interessanter neuer Aspekt. Es stimmt, dass das Verstellen und Verschließen von Fluchtwegen verboten ist - das könnte also tatsächlich ein schlagendes Argument sein.
Wobei bei einer so engen Auslegung auch das Abschließen der eigenen Wohnung ein Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen wäre.

Gruß
Werner

Brandschutz
Hallo,
nach einer entsprechenden Anfrage im Rechtsbrett, habe ich den Eindruck, dass deiner Äußerung „das sei nicht zu diskutieren“ nicht so eindeutig zuzustimmen ist. Leider finde ich die gegebenen Antworten nicht befriedigend.

Daraus kann ich für mich aber weiterhin ableiten, dass es tatsächlich ein Problem sein könnte, das hängt aber davon ab, ob es entsprechende eindeutige Aussagen in für die Schule geltenden Gesetzen usw. gibt. Eine für alle öffentlichen Gebäude verbindliche Norm, die man in deiner Weise interpretieren könnte, gibt es anscheinend nicht.

Dass in Schulen das verschließen eines Klassenraumes unter den angenommenen Umständen gegen Brandschutzvorschriften verstößt ist demnach nicht sicher wenn auch möglich und könnte sich auch wieder mal in den Bundesländern unterscheiden.

Ich sehe hier also durchaus noch Diskussionsbedarf.

Gruß
Werner