Was habe ich bei einen Job auf 450€-Basis für Abzüge als Rentner

Man hat mir einen Job auf 450€-Basis angeboten. Ich bin bereits Rentner. Da ich meine Tätigkeit nicht für den Mindestlohn machen möchte, muß ich wissen welche Abzüge ich habe (Krankenvers. Pflegevers. usw.) damit ich sagen kann, wieviele Stunden ich bei meinen Stundenlohnvorstellungen für diesen Betrag arbeiten kann.

Wenn es ein Minijob ist, dann hast du keine Abzüge. Der Arbeitgeber führt pauschal Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab, damit ist die Sache erledigt und du bekommst deinen Lohn Brutto für Netto.

Hallo,

sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bezahlten Erholungsurlaub, was immer noch unfassbar viele AG ignorieren.

&Tschüß
Wolfgang

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Danke!

Ein € 450-Minijob ist nicht unbedingt abgaben- und steuerfrei; das hast Du richtig erkannt. Es gibt da viele Varianten und Verführer. Manch Arbeitgeber behauptet gar, dass bei diesem Job nur der Mindestlohn gezahlt werden darf. Falsch!

(Weitestfehend) Abgabenfrei ist nur ein solcher Minijob, der bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist.

Unter www.minijob-zentrale.de bekommst Du weitere Informationen, je nachdem welcher Art Dein Minijob sein soll. Von der Rentneversicherungspflicht kannst Du Dich befreien lassen. Alles ist auf der genannten Internetseite nachzulesen.

Welche anderen Minijobs gibt es denn sonst noch?

Dass es sich um einen Rentner handelt, der hier fragt, hast Du mitbekommen?

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Hast Du nicht meinen 1. Absatz gelesen?

Das Rentnerdasein vom Fragesteller habe ich schon mitbekommen, danke für Deine Nachfrage. Für Rentner gelten schon einige Besonderheiten, so dass Du oder man schon genauer lesen sollte, Guido!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/09_rentnern_ruhestand/node.html

Auch die Zahl 36 im Namen des UP?
Dein Hinweis ist vollkommen obsolet, zumal es hier

um die Befreiung der RV-Pflicht geht, die bei Altersrentnern eh nicht anfällt.

Und wie man bei einer (evtl. anfallenden) Hinzuverdienstgrenze von 525,-€/Monat mit einen Minijob kollidieren kann, müsstest du Mathegenie uns bitte erläutern.

Aber noch einmal:

Im 1. Absatz habe ich erklärt, dass der Begriff „Minijob“ auch missbräuchlich verwendet wird und ferner wie er ein echter Minijob im Gesetzessinne wird.

Rentner sein“ reicht nicht, es kommt schon auf die Details an, die ein „Rentner“ hier nachlesen sollte:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/09_rentnern_ruhestand/node.html

Hast Du das jetzt verstanden, Guido, oder brauchst Du noch nähere Erläuterungen?

Nein, du hast behauptet, es gibt Minijobs, die der Minijobzentrale gemeldet werden und andere Minijobs.

Alles Andere ist kein Minijob - also sachlich falsches Geschwurbel deinerseits.

Du bist nur verantwortlich für das, was du schreibst.

Altersrentner sein reicht sehr wohl - und das ist hier der Fall.

Sorry, aber du bist nicht ansatzweise in der Lage, mir irgendwelche Feinheiten über das SGB XIII zu erläutern, aber es ist schön, dass du über ein derart großes Selbstbewusstsein verfügst.

Aber ansatzweise habe ich verstanden, was du eigentlich zum Ausdruck bringen wolltest - sinnvoll für das nächste mal wäre es, die dafür passenden Wörter und Sätze zu benutzen, welche dann in ihrem Ergebnis nicht vollkommen falsch sind.

Amüsierte Grüße
Guido

Hallo, welchen Rentenstatus hast Du eigendlich, Früh- o. Regelaltersrentner?
mfG

z. B. Kaffeesatzlesen bei Guido.

Wenn Fragesteller/in fragerelevante Daten nicht mitteilt, dann ist es müßig darüber zu spekulieren. Daher ist ein Verweis auf die Minijob-Zentrale der richtige Fundort.

Bei welcher Beschäftigung, die maximal 450,-€ hergibt, fallen bei einem Altersrentner (um einen solchen handelt es sich hier, wie man unschwer an der Wortwahl

erkennen kann) Beiträge an?

Das hat nichts mit Kaffeesatzleserei zu tun, das ist Basiswissen eines jeden Azubis, der eine halbwegs brauchbare Personalabteilung nach drei Monaten verlässt.

Hi!

Was spielt das zur Beantwortung der Frage nach den Beiträgen für eine Rolle?

Es gibt exakt eine theoretische Möglichkeit, dass bei einer Tätigkeit mit einem Entgelt von maximal 450,-€ Beiträge für den Arbeitnehmer anfallen, die er nicht ausschließen kann - und diese ist hier nicht gegeben.

Gruß
Guido