Was habe ich für Rechte wenn ich in der Kündigungsfrist bin?

Ich Arbeite im einem Pflegeheim, ich habe in der Probezeit gekündigt, ich habe ein Kündigungsfrist von 2 Wochen & ich möchte nicht weiter in dieser Einrichtung bleiben. Der Umgang mit dem Personal ist da unter aller sau! (Aber das ist jetzt Irrelevant)

ich habe habe zum 30. September gekündigt & jetzt kommt mir die Frage auf was ich für Rechte & Pflichten habe bis die Kündigung beendet ist? Darf ich auf Grund von Unwohlsein & schlechter Behandlung* von der Leitung?

*Schlechte Behandlung - Dienstplan änderung ohne was zusagen, unhöfliches Reden mit dem Personal etc.

Du darfst gerne ganze Sätze schreiben, damit man deine Fragen auch versteht.

Der Dienstplan wird wohl irgendwo „veröffentlicht“, wo du dich selbständig darüber informieren kannst, wann du Dienst hast, oder nicht?

„Schlechte Behandlung“ rechtfertigt wohl erstmal kein Fernbleiben von der Arbeit.

Ich habe den Satz nochmal Neu geschrieben!
Darf ich auf Grund von Unwohlsein & schlechter Behandlung* von der Leitung der Arbeit fern bleiben? Ich bin ja in der Kündigungsfrist oder könnte ich da belangt werden.

Hallo,

Klar, mit einem ärztlichen Attest kein Problem.

Nein, das geht hingegen nicht.

Gruß,
Steve

Wie ich bereits in meiner ersten Antwort schrieb:

Ich ergänze: auch „Unwohlsein“, aus welchem Grund auch immer, rechtfertig kein einfaches Fernbleiben von der Arbeit.

Nochmal im Klartext: Die Kündigungsfrist ist u. a. dafür da, damit der Arbeitgeber ggf. Zeit hat, um Ersatz zu suchen. Du kannst nicht einfach zum Monatsende kündigen und sagen „ich habe jetzt aber schon keine Lust mehr, ich bleibe einfach zu Hause“. Was hätte die Kündigungsfrist in so einem Fall für einen Sinn?!

Wie steve_m schon schrieb, kannst du dich im Krankheitsfall vom Arzt krank schreiben lassen, aber nicht einfach so zu Hause bleiben, nur weil du gekündigt hast!

Gruß
Christa

Natürlich kannst Du auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein wichtiger Grund gem. § 626 BGB vorliegt, der eine Weiterbeschäftigung für Dich bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht.

Ob das der Fall ist, wird im Zweifel ein Arbeitsgericht klären - Deine Schilderungen bisher lassen allerdings eher nicht darauf schließen.