Was haben schüler für rechte?

was haben schüler für rechte

-muss die kleine pause gegeben werden?

Hallo,
diese Frage ist missverständlich formuliert. Muss die Pause für die Schüler gegeben werden, dass diese also kurzzeitig frei haben? Oder muss hier Unterricht „gegeben“ werden?

Prinzipiell ist Pause Pause. Wenn ein Lehrer durchmacht, sollte er seinen Kurs fragen, ob dies ok ist. Ich glaube kaum, dass das Schulrecht hier einen Passus zur Klärung bereit hält…
Also, den Lehrer bitte, dies im Kurs zu besprechen. Dann kann er ja 5 Minuten früher den Unterricht beenden.
Gruß
Malte

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-muss die kleine pause gegeben werden?

Jede Pause muss gegeben werden sobald ein (1) Schüler darauf besteht.
Dann ist der Lehrer verpflichtet diese zu geben.
Generell hat ein Schüler gegen alle offiziellen Schreiben ein Widerspruch einlegen, sei es Verweise oder Suspendierungen.
Auch darf ein Schüler sich über Noten und Lehrer beschweren.
Es folgt ein Gespräch mit den betroffenden Lehrer und gegebenfalls ein Einlenken des selbigen.
Dessweiteren besteht die Möglichkeit sich bei dem Schulamt ein formelles Schreiben einzureichen, das sich gegen einen Lehrer und deren Unterrichtsmethoden richtet oder gar gegen die ganze Schule.
Sollte dein Lehrer durch seine Inkompetenz Deine Bildung gefährden wird das Schulamt in einem Extremfall eingreifen und den betreffenden Lehrer auswechseln.
Fazit:
Schüler haben viel mehr Rechte als ihnen weiss gemacht wird.
Näheres steht in den verschiedenen Schulverordnungen.
Wichtig ist bei Kritik immer ein Beweis oder gutes Argument, auch sachlich sollte man immer bleiben.

was haben schüler für rechte

-muss die kleine pause gegeben werden?

Eigentlich ist die kleine Pause ja nur zum Fachlehrerwechsel oder Raumwechsel gedacht.
Um welches Bundesland handelt es sich denn ?
Im Grundschulbereich ist es natürlich auch Pipi-Pause.
Etwas konkreter ( also Bundesland, Schulform bzw. - stufe wäre schon wichtig )

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-muss die kleine pause gegeben werden?

Hi Fubka

Sorry aber da kann ich dir nicht weiterhelfen.
Natürlich bin ich dafür das sie gegeben wird aber ob sie dies wirklich muss, kann ich dir nicht sagen.
Gruss Janka

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-muss die kleine pause gegeben werden?

Miene Antwort:

Es gibt hier kein besonderes Gesetz oder sonstige Bestimmungen dazu, aber: es macht grundsätzlich aus pädagogischen und aus Gründen der Gesundheitsfürsorge nach einer längeren Lernphase eine (kleine) Pause ( nach 45 Min. oder nach 90 Min.??)zu gewähren.

Die Lehrerinnen und Lehrer befinden über die Pausenregelung der Schule in der Lehrerkonferenz. Die Schüler ( z.B. der Schülerrat)sollten möglichst bei der Entscheidung mit beteiligt werden.

In bestimmten Fällen kann aber ein Lehrerteam oder eine einzelne Lehrkraft für eine bestimmte Zeit die in der Schule geltende Pausenregelung außer Kraft setzen, wenn es pädagogosch sinnvoll ist, z.B. bei Projektarbeiten, also z.B. für eine bestimmte Projektphase. Dies sollte dann möglichst auch in Kooperation mit den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Klasse geschehen.

Es liegt nicht im Belieben einer einzelnen Lehrkraft, eigene Pausenregelungen ( 1. Pause, 2. Pause) zu gestalten, sich also über in Gremien beschlossene Pausenregelungender der Schule hinwegzusetzen.

Die „kleine“ Pause nach einer längeren Lernphase ( z.B. nach 90 Minuten) grundsätzlich nicht zu gewähren, geht sicherlich auf Dauer nicht.

Ob man schon nach 45 Min. eine Pause machen muss, dies muss man im Einzelfall beurteilen. Das hängt sicherlich auch davon ab, in welcher Stufe sich die Schülerinnen und schüler befinden.

Schüler sollten grundsätzlich in solche Entscheidungen - egal in welcher Stufe - mit einbezogen werden.

Mit freundlichem Gruß,
C. Böning

Guten Tag,

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-muss die kleine pause gegeben werden?

Hallo,
also ich bin Schülersprecher eines
Gymnasiums und kann dir die Seite
www.schure.de empfehlen ! Ist zwar nur
für Niedersachsen aber kannst ja mal
reinschaue.
So und bei uns wurde die kleine Pause
gestrichen weil wir nun 90 Minuten am
Stück Unterricht haben.
Also die kleine Pause, sofern sie nicht
festgelegt ist, muss nciht gegeben
werden (soweit ich das weiß) aber ein
Blick in eure Schulordnung o.s. kann
sicher auch nicht schaden.
Ich bin mir da nun auch nicht zu 100%
sicher. Aber was solls.
Viele Grüße