Was heiß "insolvenzsicheres" Bankkonto?

Noch bis zum 31.12.2026 erhalte ich eine mtl. Zeitrente aus dem Verkauf einer ETW !

Nun möchte der Käufer diese ETW vorzeitig verkaufen und bietet mir an, den vollen Rentenbetrag bis zum Ablauf auf ein insolvenzsicheres Bank-Konto einzuzahlen, von den ich dann die mtl. Rente -auch weiterhin nach Destatis werterhaltend angepasst- überwiesen bekäme.

Er selbst habe bis zum 31.12.2026 keinen Zugang mehr auf das Konto, es sei denn, ich versterbe noch früher.

Dann erst könne er sich den Rest des Kontos auszahlen lassen, denn aus der Leibrentenversicherung würde ja dann auch nichts mehr an mich gezahlt.

Was heißt, bedeutet eigentlich „ insolvenzsicheres “ Bankkonto ?

Danke und mit freundlichem Gruß, Helmut

Dass Gläubiger des Käufers nicht auf dieses Geld zugreifen können, nicht einmal wenn der Käufer in Insolvenz geraten sollte.

1 Like

Ich würde auch die Frage stellen, welche Kontogebühren da anfallen, und wer die bezahlt.

Insolvenz des Konto-Inhabers oder
Insolvenz der Bank?

Hallo,
Hallo,

Du bekommst hier ein Angebot. Schön.

Was spricht denn dagegen, wenn der neue Eigentümer die Verpflichtung an Dich zu zahlen übernimmt?
Über die Feinheiten, wie beispielsweise einen Abschlag vom Kaufpreis, mögen sie sich vor dem Notar, der sich um den (neuen) Kauf kümmert, einigen.

Gruss
Jörg Zabel

Erst einmal wäre zu klären, was der Schuldner damit meint und dann wäre zu klären, was mit der Konstruktion erreicht werden soll und dann stellt man die Frage nach dem Produkt. So ganz grundsätzlich handelt es sich bei der Konstruktion um eine Treunhänderschaft, d.h. jemand hat Vermögen in seinem Eigentum/Besitz, das er nur für einen Dritten verwahrt, diesem Dritten aber eigentlich zuzurechnen ist, ihm aber noch nicht ausgehändigt werden soll. Derartiges gibt es häufiger bei Immobilien- und Unternehmensverkäufen.

Der Verkäufer zahlt auf ein Treuhandkonto ein, der Käufer bekommt das Geld erst, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Damit das funktioniert und das Geld nicht im Falle der Insolvenz des Treuhänders nicht in die Insolvenzmasse fällt, müssen die vertraglichen Grundlagen passen (ein normales Treuhandkonto reicht da in der Regel nicht, sondern es muß ein sog. Anderkonto sein, das aber in der Regel Notaren vorbehalten ist). Mit anderen Worten: man braucht die Hilfe von jemandem, der sich damit auskennt (im Zweifel die Hilfe eines Notars), was natürlich Geld kostet.

Ich frage mich im Moment aber, warum man diese Konstruktion wählen will. Warum überläßt Dir der ursprüngliche Käufer bzw. jetzige Verkäufer der Immobilie nicht einfach den noch bis 2026 ausstehenden Betrag? Was da zusammenkommt, läßt sich ja leicht ausrechnen. Die ursprüngliche Idee des Leibrente war ja wahrscheinlich, daß der Käufer der Immobilie nicht den ganzen Kaufpreis in bar bezahlen konnte, also nicht liquide war. Das hat sich ja nach Deiner Schilderung nun erledigt.

Diese Vorgehensweise wäre jedenfalls billiger, einfacher und vor allem mit einer größeren Rechtssicherheit verbunden.

Gruß
C.

2 Like

Das fragte ich mich ja auch, aber es scheint sich doch um eine „lebenslange“ Rente zu handeln, die bei 2 Bedingungen entfällt. Entweder durch Tod oder bei Erreichen einer Höchstzahldauer. Je nachdem was zu erst eintritt.

Und deshalb möchte der Käufer und Leibrentenzahler auch nicht die ganze Restsumme bis Ende 2026 zahlen. Deshalb die Konstruktion mit dem Treuhandkonto. Sollte die Leibrentenempfängerin vor 2026 versterben so bekäme der Käufer die Restsumme vom Treuhandkonto zurück.

mfG
duck313

1 Like

Das hatte ich in der Tat übersehen. Allerdings stellt sich mir gerade die Frage, ob der potentielle „Gewinn“ für den Schuldner höher ist als die Kosten für die Konstruktion, die er im Auge zu haben scheint. Der Fragesteller soll in jedem Falle aufpassen bzw. durch einen Anwalt kontrollieren lassen (und die Kosten dafür trägt natürlich auch der, der eine Vertragsänderung wünscht), ob er durch die geplante Änderung nicht schlechter gestellt wird.

Gruß
C.

1 Like