Was heißt "Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis"?

Hi, ich bin auch schwerbehindert mit 80 gdb und mit ein Merkzeichen GL und hab ein Beiblatt zum Ausweis von PersonenVerkehr, und bin in Pensionär (Rentner) meine frage ist wie unten im Anhang das Bild abgezeichnet ist was genau ist ein „Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis“?

In der BVG und S-Bahnen in Büsen gibt eine „Sitz vorordnung“, dürfen alle schwerbehinderte mit dem schwerbehinderten Ausweis zum Beiblatt mit dem Merkzeichen GL und G sowie H und BL sind am Sitzplätzen sowie es auf dem Bild da steht der Spruch ist sitzen wie Ich???

Ich weiss das z.b Rollstuhl Fahrer extra Platz haben und extra Spruch haben wie im Anhang das Bild abgezeichnet ist

lg. Micha

Wie immer sind deine Fragen schwer verständlich. Und bitte erkläre nicht wieder warum das so ist- ich weiß es.

Du wirst doch schon länger den Schwerbehindertenausweis haben und die Berliner Verkehrsmittel nutzen.
Also solltest Du es wissen, ob Du völlig gratis fahren darfst und als „Fahrkarte“ den Behindertenausweis vorzeigen musst. Oder ob Schwerbehinderte eine verbilligte Fahrkarte kaufen müssen.

Was willst Du nun wissen ?
Ob Du auf für Schwerbehinderte reservierten Sitzen sitzen darfst ?

Die sind für Schwerbehinderte gedacht, die körperlich behindert sind in der Bewegung, das Symbol zeigt typisch einen Rollstuhlfahrer oder das Schild was Du zeigst, eine Person mit Gehstock.
Ein Blinder würde sicher auch darunter fallen.

Du bist gehörlos und könntest doch ganz normal wie jeder Fahrgast stehen, oder nicht ? Wenn nicht dann doch sicher nicht wegen der Gehörlosigkeit.

Und wenn Du auf so einem Platz sitzt, dann musst Du aber auch darauf gefasst sein, es spricht dich ein echter Schwerbehinderten mit Gehproblemen an und bittet den Platz freizumachen.

MfG
duck313

Da er ein „G“ im Ausweis hat, das reicht schon.

Hier die Info der BVG. https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/nachteilsausgleiche/personenbefoerderung/#entgelt

ganz unten steht was zum Sitzplatzanspruch.
Und dort wird, wie ich es ausführte, auf die Gehbehinderung abgestellt.

Und Du könntest mit der Behinderung GI und Sozialhilfebezug auch ganz kostenlos fahren, Du brauchst im Beiblatt zum Ausweis keine Wertmarke einkleben. Stelle einen Antrag.

Ich glaube, die beiden Schilder haben nichts miteinander zu tun.
Das eine ist „Platz für Behinderte“ - wer diesen nutzen darf, müsste sich aus den entsprechenden Beförderungsbedingungen ergeben.
Das zweite Schild ist einfach der Hinweis für ALLE, dass man einen gültigen Fahrausweis benötigt.
Für BVG gilt:
"Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke können im öffentlichen Personenverkehr ohne Fahrschein fahren. "

Beatrix

(gelöscht) sorry

Naja ich muss schon vorne sitzen beim Fahrer schwerbehinderten Platz um und zu wissen wann ich aussteigen muss als GL= gehörlose hört man nicht welche Station sich befindet man kann nur vorne beim Fahrer beim Display sehen welche Stationen es sind wenn der Bus voll ist und ich hinten bin und stehe oder sitze sehe ich nicht welche Station ich bin und wann ich austeigen soll wie denn auch woher soll ich wissen wo ich bin? Fahre nicht immer in der selben Richtung oder im selben Bus also muss ich vorne sein beim Fahrer neben dem Sitz Platz xd

Wie Ich schon am Anfang bekannt gegeben hab,
habe ich ein Beiblatt zum Ausweis der Wertmarke xd also kann ich vorne problemlos sitzen xd

Wie du per Foto schon bewiesen hast, hast du einen gültigen Fahrausweis. Du brauchst ihn nur mitführen.

Dein Foto ist schwer zu interpretieren. Meine Vermutung: Der Aufkleber ist an einem Aufzug, der zum Bahnsteig führt. Dort gibt es eventuell keinen Fahrscheinautomaten mehr. Daher wird jeder, der den Aufzug nutzt, darauf hingewiesen, dass er sich vor der Fahrt auf den Bahnsteig einen Fahrschein besorgen muss.

Zu den Plätzen:

Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz
besteht nicht. Sitzplätze sind für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte,
ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern
freizugeben.
(§ 5 Abs. 2 VBB-Tarif).

Das heißt: Ja, auch wenn du eigentlich nicht in der Gefähigkeit beeinträchtigt bist, hast du als Schwerbehinderter Anspruch, dass dir der SItzplatz freigegeben wird. Natürlich nicht, wenn dort schon ein Berechtigter sitzt.