Was heisst "beitragsfrei" während Bezug aus BU-Versicherung?

Guten Tag.
Ich beziehe zur Zeit Leistungen auf meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ich muß während der Leistungszahlung keine Beiträge mehr zahlen.
Aber was heißt das?

Meine BU-Versicherung enthält zugleich eine kleine Kapitallebensversicherung.
Habe bisher immer einen Gesamtbeitrag mtl. bezahlt.
Wenn die Versicherung abläuft, erhalte ich eine kleine Summe.

Aber: Ich zahle ja keine Beiträge mehr ein! Bekomme ich dann die zugesagte garantierte
Summe zum Ablauf ausbezahlt oder nicht, da ich ja keine Beiträge mehr einzahle und beitragsfrei bin…

Wer kann hier helfen?
Danke
tom

Hallo,

bei den meisten Versicherungen wird die Beitragszahlung im Leistungsfall vom Versicherer mit übernommen, so dass die Versicherung für Sie beitragsfrei weiterläuft.

Nach einer Genesung oder einer vergleichbaren Beschäftigung, kann geprüft werden, ob Sie wieder berufsfähig sind, dann würde die Leistung eingestellt werden und Sie zahlen wieder den regulären Beitrag weiter. Eine Lücke sollte so nicht entstehen.

Eine 100% verlässliche Aussage kann ich hier aber leider nicht treffen, dazu müsste man ins kleingedruckte Ihres Vertrages schauen.

Dazu kontaktieren Sie einfach Ihren Ansprechpartner Vorort, bzw. die Person, die Ihnen den Vertrag einmal vermittelt hat.

Ansonsten müssten Sie uns das Versicherungsbedingungswerk und die Gesellschaft einmal benennen, ggf. können wir Ihnen dann weiterhelfen.

Beste Grüße

Hallöchen,

„beitragsfrei“ bedeutet in diesem Fall, Sie zahlen keine Versicherungsprämie mehr während des Bezug der vereinbarten BU-Rente. Die vereinbarten garantierten Leistungen bleiben bestehen.

Bitte nicht verwechseln mit „Beitragsfreistellung“, denn man kann ja auch z. B. aus finanziellen Gründen seine Versicherung beitragsfrei stellen und in so einem Fall verringern Sie die Anfangs vereinbarten Leistungen.

viele Grüße
Evi

Hallo Evi,

Hallöchen,

„beitragsfrei“ bedeutet in diesem Fall, Sie zahlen keine
Versicherungsprämie mehr während des Bezug der vereinbarten
BU-Rente. Die vereinbarten garantierten Leistungen bleiben
bestehen.

Da muss ich widersprechen!

Es kommt wie immer auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an.
In älteren Verträgen ist nicht vereinbart, dass die Beiträge für die Hauptversicherung im Leistungsfall weitergezahlt werden.
Also wird bei diesen Verträgen die Kapitalzahlung für die Lebens/Rentenversicherung eingestellt und damit wird auch die Kapitalauszahlung niedriger sein.

Gruß Merger

100% ig sicher kann dir das die Versicherung sagen! :smile: Ruf einfach mal an. DIe müssten dir das innerhalb von 30 Sekunden sagen können.

Gruß
Dennis