Guten Tag,
meine Frage ist,darf der Vermieter das vermietete Grundstück mit Wohnung im haus ohne meine kenntniss betreten.Das haus mit nebengebäude zur tierhaltung,habe ich in den glauben gemietet,das ich hier alleine wohne.Nun erzählte mir die vormieterin,das der Vermieter hier kommt und geht wann es ihm passt und so war es dann auch heute,er stand auf dem hof und packte seine koffer aus,ich war sehr erbost über die vorgehensweise und als antwort war,dieses grundstück gehöre ihnen und sie kommen wann sie es für richtig erachten.Nebengelass mit Stall,Garten,Keller und Boden stehen im Mietvertrag,er wohnt in Wiesbaden hat aber mal hier gewohnt und hat auf dem Boden ein Zimmer wo er sich dann hier aufhält,aber davon steht nichts im Vertrag.Nun steht der Satzt im Vertrag,nach Maßgabe der Benutzungsordnung,mitbenutzen darf.Regelt dieser Satz,sein recht,auf dem Grundstück zu tun was er will,obwohl ich das ganze jahr das gesammte Grundstück sauber halte und anpflanze?Ich bin so aufgeregt und weiß nicht was ich tun kann,denn ich bin alleine und habe eine behinderung und angst,aber so richtig angst wenn er hier ist,was kann ich tun,für ihre antwort danke ich ihnen im vorraus,mfg.
Hallo, sie haben einen gültigen Mietvertrag, sind also Besitzerin des Grundstückes. Natürlich darf der Vermieter, obwohl er Eigentümer ist, nicht ihr gemietetes Grundstück oder Wohnung ohne Ankündigung betreten. Er scheint ja sehr stur zu sein, daher denke ich, dass Sie um einen Anwaltsbesuch nicht vorbei kommen. Viele Grüße
Ohne Kenntnis des genauen Inhaltes Ihres Mietvertrages, der Aufschluß über die Benutzungsordnung und das damit einhergehende Recht des Vermieters zur Nuntzung eines Wohnbereiches im Haus nebst den damit weiter einhergehenden Nutzungsrechten gibt, kann man Ihre Frage nicht seriös beantworten.
Hi leider ist deine Angabe was die Aufteilung des Objektes betrifft etwas wirr. Ich würde dir gerne helfen aber hast du nun ein Haus komplett mit Grundstück? oder nur ne Wohnung mit Grundstücksbenutzung und was macht da das Nebengebäude?
Gruß Peter
Hallo,
eine Benutzungsverordnung muss explizit und detailliert im Mietvertrag stehen, bitte erst noch einmal nachlesen, viel Erfolg, das homeoundjulia.de Team
Guten Tag,
meine Frage ist,darf der Vermieter das vermietete Grundstück
mit Wohnung im haus ohne meine kenntniss betreten.Das haus mit
nebengebäude zur tierhaltung,habe ich in den glauben
gemietet,das ich hier alleine wohne.Nun erzählte mir die
vormieterin,das der Vermieter hier kommt und geht wann es ihm
passt und so war es dann auch heute,er stand auf dem hof und
packte seine koffer aus,ich war sehr erbost über die
vorgehensweise und als antwort war,dieses grundstück gehöre
ihnen und sie kommen wann sie es für richtig
erachten.Nebengelass mit Stall,Garten,Keller und Boden stehen
im Mietvertrag,er wohnt in Wiesbaden hat aber mal hier gewohnt
und hat auf dem Boden ein Zimmer wo er sich dann hier
aufhält,aber davon steht nichts im Vertrag.Nun steht der Satzt
im Vertrag,nach Maßgabe der Benutzungsordnung,mitbenutzen
darf.Regelt dieser Satz,sein recht,auf dem Grundstück zu tun
was er will,obwohl ich das ganze jahr das gesammte Grundstück
sauber halte und anpflanze?Ich bin so aufgeregt und weiß nicht
was ich tun kann,denn ich bin alleine und habe eine
behinderung und angst,aber so richtig angst wenn er hier
ist,was kann ich tun,für ihre antwort danke ich ihnen im
vorraus,mfg.