Was heißt es, dass die Bank "vorliegende Lastschriften" zurückgibt?

Ich bitte sofort meine Fehler zu entschuldigen, da Deutsch nicht meine Muttersprache ist.

Ich habe eine Mahnung von der Bank bekommen, wo sie mitteilen, dass ich auf meinem Konto Soll-Saldo habe. Im Schreiben gibt es ein paar Sachen die mir unklar sind.

  1. Oben im Mahnshreiben steht Folgendes: „Saldo per 31.01.18 EUR 15 Soll zzgl. Zinsen bis 31.01.18, zzgl. Kosten seit 31.04.18 Zinssatz ab (Fälligstellung)“. Hier kann ich nicht begreifen, wass diese „Kosten“ und „Zinssatz ab“ heißt. Wieso steht hier das Datum, das noch nicht gekommen ist? Und was heisst „Fälligstellung“ in Klammern?
  2. Später im Brief sehe ich Folgendes: „Die uns vorgelegten Lastschriften werden wir mangels Deckung zurückgeben“. Was genau sind diese Lastschriften und wem werden sie diese zurückgeben?

Vielen Dank für ihre Antworten im Voraus!

Das sind z.B. Miete oder Telefon oder Versicherungen, denen du erlaubt hast, die fälligen Beträge von deinem Konto abzubuchen (Du hast ihnen erlaubt, den Betrag per Lastschrift einzuziehen). Da auf deinem Konto kein Geld war, hat die Bank die Beträge nicht an die jeweiligen Firmen gezahlt (die Lastschrift wurde zurückgegeben). Das heißt für dich, dass z.B. die Miete oder das Telefon nicht bezahlt wurde. Bitte wende dich umgehend an die Firmen, deren Lastschrift zurück gegangen ist.

Soon

DrSoon, vielen Dank für die Erklärung!

Hallo und oha -

fangen wir mit dem positiven an: dein Deutsch ist vollkommen in Ordnung

zu 1: du hast ein Girokonto bei einer Bank. Dort ist allerdings kein Geld drauf sondern du hast 15 Euro minus. Der Kontostand also „-15,00 EUR“
Dazu kommen du Zinsen bis zum 31.1. entstanden sind und die Kosten der Bank (Briefporto; Kosten für die nicht eingelösten Lastschriften etc.)
Was das mit dem 31.4. auf sich hat, weiß ich nicht - das Datum gibt es nicht.
Möglich, dass es sich um den 1.4. handelt. und du bis zu dem Zeitpunkt dafür sorgen sollst, dass das Konto ausgeglichen, also mindestens auf 0 ist (Fälligkkeit.)
zu 2. Du hast irgendjemandem eine Lastschriftermächtigung erteilt; diese wird nun nicht bezahlt, weil kein Geld da ist. Wem du die Lastschriftermächtigung (neu: SEPA-Mandat) erteilt hast - das musst du doch am besten wissen.

Bis dahin
Gruß
HaWeThie

Danke sehr! Jetzt ist alles mehr oder weniger klar. :relaxed:

Ah, ja, ich meinte 30.04.18, da habe ich mich vertippt.

Da bist Du in guter Gesellschaft. Ich habe mal einen Kontoauszug von der Commerzbank Aschaffenburg gebucht, der mit Datum 30. Februar ausgegeben war (man muss der Bank allerdings zu Gute halten, dass das Datum 30. Februar im Bauch ihres Rechners ganz korrekt existiert und angewendet wird, man hatte nur den Schritt vergessen, dass das beim Ausdruck nicht als Datum von Auszug oder Valuta erhalten bleiben darf).

Schöne Grüße

MM

Ja, das sind die Highlights bei der Commerzbank! Manchmal tauchen da sogar Zinszahlen auf. Sehr schön geeignet, um den Nachwuchs in die Geheimlehre der kaufmännischen Zinsrechnung einzuführen!

Wobei eine Rückgabe einer Lastschrift auch auftreten kann, wenn das Belastungskonto nicht genug Deckungskapital aufweist und kein Dispo eingeräumt wurde.
Beispiel: auf einem Konto sind nur 50 Euro, und eine Lastschrift bucht etwas mehr als 50 Euro ab. Führt effektiv zum selben Ärger…

mfg M.L.

Ups, diese dumme Forensoftware hat das Zitat verfälscht. Es sind und bleiben halt Stümper! 30. Februar!

In der „Finanzwelt“ hat jeder Monat 30 Tage (bei üblicher Zinsrechnung)

Servus,

ja, vgl:

Andererseits ist es in der Finanzwelt auch üblich, dem Wortlaut von Dokumenten eine gewisse Bedeutung beizumessen, so dass mir ein Kontoauszug per 35. Mai doch nicht so ganz das Gelbe vom Ei zu sein dünkt.

Schöne Grüße

MM