Was heißt: Kaution oder Genossenschaftsanteile und

Hallo,

verstehe den Unterscheid zwischen diesen beiden Sachen nicht:

Kaution oder Genossenschaftsanteile

und

Provision für Mieter?

Hoffentlich könnt ihr mir helfen.

Gruß Adrienne

Hallo,

  1. Kaution bzw. Genossenschaftsanteile sind KEINE Sachen.

  2. http://de.wikipedia.org/wiki/Kaution

  3. zu den Genossenschaftsanteilen kann ich nicht viel sagen, selber mal googeln.
    Aus dem was ich dort erfahren habe, würde ich sagen, dass es sich dabei um eine Sicherheitsleistung handelt, die an eine Genossenschaft gebunden ist.
    Aus meinem Gefühl heraus würde ich das nicht machen.

Ich persönlich habe immer Kaution als Sicherheitsleistung für den Vermieter hinterlegt.
Das Beste/Sicherste für Mieter ist ein Kautions-Sparbuch. Einfach bei Ihrer Bank/Sparkasse fragen.
Weil so auch sämtliche Zinsen auf ihrem Konto gutgeschrieben werden. Sowas behalten Vermieter gerne für sich.(zu Unrecht)
Zudem kann der Vermieter nicht einfach an das Geld dran, weil das Konto auf Ihren Namen geführt wird.
Dem Vermieter wird das Kautions-Sparbuch als Sicherheitsleistung übergeben.

  1. Provision ist das bei Mietvertragsabschluss fällige (Honorar) des Maklers. Dieses ist komischerweise meistens vom Mieter zu bezahlen. Da wird es bald ein neues Gesetz geben. Endlich.

Keine Gewähr auf gemachte Angaben!

Hallo Genossenschaftsanteile und Kaution sind im Prinzip ähnlich. Bei dem ersten kaufst du die Anteile( meistens 3 Stück). Diese entsprechen ungefähr der gleichen Summe wie Kaution
. Das zweite ist eine Summe, die du zur Sicherheit beim Vermieter hinterlegst. Beides würdest du beim Auszug aus der Wohnung wieder zurückbekommen.
Gruß
Burhan

Hallo, die Kaution ist ein Geldbetrag, den der Mieter bei Abschluß des Mietvertrages an den Vermieter zahlen muß. Es ist eine Art Absicherung für den Vm, falls der Mieter auszieht und an der Wohnung etwas kaputtgemacht hat. Der Vm muß die Kaution verzinsen und -falls keine Wohnungssachschäden aufgetreten sind- den Kautionsbetrag plus Zinsen an den ausziehenden Mieter auszahlen. Üblicherweise beträgt die Hähe der Kaution zweimal die Kaltmiete.- Wohnungsgenossenschaften möchten in der Regel die Mietkaution in Form von sog. Genossenschaftsanteilen anlegen, d.h. hier sind ebenfalls 2 Monatskaltmieten vom Mieter zu hinterlegen, der dafür Genossenschaftsanteile (also ein Wertpapier) erhält. Die Zinsen auf diese Genossenschaftsanteile werden Provision genannt.- Lassen Sie sich nicht verwirren, beide Formen der Hinterlegung Ihres Geldes sind rechtens.- Gruß, Achim