Ergänzung
Deswegen kann man das nicht pauschal beantworten. Wenn die
Parteien mit regelmäßig alle zehn Jahre gemeint haben, dann
bedeutet es eben „alle zehn Jahre“ - wichtig ist immer, was
vereinbart ist, nicht, welchen Namen man der Vereinbarung
gibt.
Das ist natürlich alles richtig und nicht zu beanstanden, ich finde aber, es ist auch ein bisschen missverständlich. Entscheidend ist zwar das, was beide wirklich übereinstimmend gemeint haben; aber vorrangig entscheidend und immer relevant, wenn man eben nicht dasselbe gemeint hat, sind ja gerade die äußeren Tatbestände der Willenserklärungen, die jeweils nach dem verobjektivierten Empfängerhorizont auszulegen sind. Mit anderen Worten: Es kommt nicht darauf an, was der Anbieter mit „regelmäßig“ gemeint hat, und auch nicht darauf, was der andere darunter verstanden hat, sondern es kommt darauf an, was der andere unter „regelmäßig“ verstehen *durfte*. Und bei der Auslegung desssen kommen dann die von dir genannten Kriterien ins Spiel: Ich würde auch sagen, dass das regelmäßige Virenupdate eine andere Frequzenz haben muss als das Update einer Textverarbeitung.
Levay