Hallo Wer-weiss-was-Community,
ich bin Schüler im Jahrgang 12 in Niedersachsen und mache im nächsten Frühjahr Abitur. Zur Zeit schreiben (oder schrieben) wir in den drei Leistungskursen Klausuren „unter Abiturbedingungen“. Als „unter Abiturbedingungen“ wird allgemein verstanden, dass die Klausur sechsstündig ist - dass also die äußeren Rahmenbedingungen genauso wie im Abitur sind.
Weiterhin verstehen unsere Lehrer „unter Abiturbedingungen“ so, dass der Inhalt der Klausur der gleiche sein darf wie im Abitur, d.h., dass in dieser Klausur das gesamte letzte Schuljahr und dieses Schuljahr seit den Sommerferien abgefragt werden darf.
Heute hat eine Lehrerin uns allerdings erzählt, dass sie einen Brief (entweder von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft oder vom Philologenverband, das wusste sie nicht mehr genau) bekommen hat, in dem das niedersächsische Kultusministerium klar gestellt hat, was „unter Abiturbedingungen“ genau meint: Laut Kultusministerium impliziert die Floskel „unter Abiturbedingungen“ NICHT, dass der gesamte Lehrinhalt abgefragt werden darf, der auch im Abitur abgefragt wird, sondern nur, dass die äußeren Rahmenbedingungen (also z.B. die Zeit) genau wie im Abitur sind.
Das Problem ist allerdings, dass diese Lehrerin, die diesen Brief erhalten hat, in wahrscheinlich schon weggeworfen hat. Mit Google habe ich auch nichts gefunden.
Meine Fragen sind nun konkret:
Weiß jemand (vielleicht weil er selbst Lehrer ist), was „unter Abiturbedingungen“ in Niedersachsen bedeutet?
Hat ein Lehrer, der auch in einem der beiden Verbände ist, auch so einen Brief erhalten und kann bestätigen, was meine Lehrerin gesagt hat?
Diese Frage ist wichtig für mich, da wir in Mathematik z.B. schon jetzt den gesamten Stoff wissen mussten, den wir eigentlich erst in den Abiprüfungen wissen müssen.
Ich bedanke mich im Voraus bei euch und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Vijay