Hallo Robert,
von der Steuer absetzen heisst: Alle Ausgaben, die du als Arbeitnehmer für deinen Beruf aufwendest, sind absetzbar.
Z.B. die berühmten Fahrten zum Arbeitsplatz mit dem Auto.
Hast Du kein Auto, lohnt es sich, die Fahrkarten für Bus und Bahn zu sammeln. Aber nur, wenn die Gesamtkosten nicht höher als 2000 DM (ich glaube, dass sind jetzt 1044 Euro). Wenn sie darunter sind, brauchst du nichts anzugeben. Das Finanzamt zieht dann automatisch die 1044 Euro von deinen Einnahmen als sog. „Werbungskostenpauschale“ ab.
Die Mehrwertsteuer kannst du als Privatmann leider nicht absetzen, die werden dem Verbraucher voll auferlegt.
Hast du allerdings ein Gewerbe angemeldet und in dem Bogen, den man danach vom Finanzamt bekommt, erklärt, dass du Umsatzsteuer in Rechnung stellen möchtest (das ist das gleiche wie die Mehrwertsteuer), dann kannst du die Mehrwertsteuer von den Rechnungen, die du bekommen hast, „absetzen“.
Umgekehrt musst du allerdings die Umsatzsteuer, die du selber in Rechnung stellst, an das Finanzamt abführen.
Im Endeffekt werden beide gegeneinander verrechnet.
Hast du mehr Umsatzsteuer aus Rechnungen bezahlt als du in Rechnung gestellt hast, kriegst du den Unterschiedsbetrag erstattet.
Normalfall ist aber der, dass du mehr eingenommen hast; in diesem Fall müsstest du den Unterschiedsbetrag an das Finanzamt bezahlen.
Wie gesagt, gilt nur, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Als „normaler“ Arbeitnehmer kannst du mit der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer beim Finanzamt nix machen.
In diesem Sinne tschö mit ö
Carsten