Was heißt '.... wird abbedungen'?

In einem Mietaufhebungsvertrag finde ich die folgende Formulierung: „Das Mietverhältnis wird zum … beendet. Eine Fortsetzung gem. § 568 BGB wird abbedungen.“ Was heißt „abbedungen“? Das Verb „abbedingen“ steht noch nicht mal im deutschen Duden, also wundere ich mich zu Recht, was das soll…

Vielen Dank
Donovan

Hi,

kann es sein, daß es sich um einen Druckfehler handelt und dort „abgedungen“ stehen soll?
Mein Wörterbuch sagt dazu: "abdingen, Zeitwort. jem. etw. abhandeln. abdingbar, Beiwort nichtzwingend (von Bestimmungen in Rechtsgeschäften).

Zum §568 wird sicher noch jemand was sagen können…

Gruß Stefan

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Hallo Donovan

ab|be|din|gen (Rechtsspr.):
durch Vertrag außer Kraft setzen:diese
Vorschriften können abbedungen werden.

abbedungen siehe oben.

Bei Mr. Check hier unten auf der Seite gefunden

Grüße
Michael

Abbedungen…
Hi Donovan,

kurz und schmerzlos übersetzt:

Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 568 ist ausgeschlossen. PUNKT!

Im Wörterbuch suchst Du übrigens sinnvollerweise nach ‚abdingen‘ (das steht im Duden). *grins*

Liebe Grüße

Tessa

Ich denke, Du brauchst mal eine verständliche Antwort. Abdingbar ist eine gestzliche Vorschrift (hier § 568 BGB), wenn sie vertraglich außer Kraft gesetzt werden kann, d.h. nciht zwingend ist, sondern durch Vereinbarung ersetzt werden kann. Konkret heißt das hier, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses durch widerspruchslosen Weitergebrauch (§ 568) hier vertraglich abgeändert wurde, das Mietverhältnis also vertraglich ohne Wenn und Aber beendet werden können soll. Gegenbeispiel: (falls Interesse): Den Ausschluß der Haftung bei Vorsatz kann man vertraglich nicht ausschließen, ist also nicht abdingbar.

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