Hallo!
Man trägt einfach in das Formular das ein, was die Bank oder Depotstelle bescheinigt.
Wenn man ausländische Depots und Fonds hat und deswegen nur Papiermüll erhält, der keine vernünftigen Angaben für die Steuererklärung enthält, dann gute Nacht, ohne erheblichen Aufwand läßt sich das meistens nicht vernünftig ermitteln. Am Ende hat man auch noch Fremdwährung, das ist dann wirklich Hölle pur.
43a Abs. 2 Satz 7 regelt Fälle, bei denen die Anschaffungskosten irgendwelcher Wertpapiere nicht mehr ermittelbar sind, Satz 10 regelt Fälle von Wertpapieren ohne festgestellten Börsenkurs, 13 genauso und 14 gilt für Altwertpapiere von vor 1994. Das InvestStG verweist auf den Rücknahmepreis oder den Börsenkurs.
Schöne Grüße!