Was ist denn nun?

Hallo liebe Gemeinde,

Ich weiß ich ob ich mich in der Kategorie richtig eingeschrieben habe, wenn nicht tut es mir leid und bitte auf eine Verschiebung.

Ich habe folgendes Problem. Ich bin bei der Diakonie auf Teilzeit angestellt und seitdem 13.12.2016 wegen einer schiefgelaufenen OP krankgeschrieben. Da ich leider Aufstocken muss, habe ich eine Sachbearbeiterin im Jobcenter wo ich einen Termin wahrgenommen habe. Diese erzählte mir das man mich am 10.01.17 gekündigt habe und ich jetzt im Februar Hartz 4 bekomme.
Ich habe bis heute keine Kündigung erhalten, nur ein Schreiben das ich jetzt in der kirchlichen Rentenkasse angemeldet wurde, und zudem weiss ich auch nicht ob ich jetzt noch mein Gehalt bekomme oder die Krankenkasse für mich zuständig ist. Meine Chefin, oder auch nicht, ist bis zum 14.02.17 im Urlaub und so bekomme ich in der Verwaltung keine Auskunft obwohl es um mich geht.
Wisst ihr an wen ich mich wenden kann oder bzw wie es im Normalfall läuft? Werde ich dann für die 10 Tage noch mein Gehalt bekommen oder fällt das auch weg? Am 28.12.16 habe ich noch mein volles Gehalt bekommen.
Ich weiß nicht ob ich Geld bekomme und wenn ja ob es dann von der richtigen Stelle kommt, nicht das ich eine Zahlung bekomme die mir nicht mehr zusteht.

Mit freundlichen Grüßen

#Arbeit #Krankenkasse #Gehalt #Krankheit #Hilfe

Hallo,
schon mal beim Arbeitgeber nachgefragt?
Die Kündigung muss mW schon schriftlich an dich erfolgen unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Du solltest mal einen Blick in § 623 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html
werfen.
Solang es keine automatische Beendigung (zB durch Befristung) gibt. gilt diese Vorschrift immer und zwingend - zB auch bei Probezeitkündigungen.
Die Pflicht zum Nachweis des Kündigungszuganges trifft denjenigen, der die Kündigung ausspricht.

Du solltest mal die Sachbearbeiterin im JC fragen, woher sie ihre Erkenntnisse hat.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Sie meinte Sie hätte es schriftlich von einem ihrer Kollegen bekommen und bei der Diakonie möchte mir keiner Auskünfte geben. Bin selbst erschrocken warum mir keiner zu meiner Person Auskünfte geben möchte oder kann weil ich das von anderen Unternehmen anders kenne. Zudem ist die Diakonie ein christlicher Verein wobei mir deren verhalten nicht gerade christlich vorkommt.
Das Wichtigste für mich ist das ich meine Miete zahlen kann und das mein Kind versorgt ist.
Heute hatte ich bei meiner Krankenkasse angerufen und die sagten zu mir das keinerlei Angaben bekommen haben das ich Krankengeld bekommen sollte, also kann ich das schon mal streichen.

Liebe Grüße

Hallo,

dann laß’ dir die Mitteilung zeigen. Du hast schließlich jederzeit das Recht auf Akteneinsicht bei der AA.

&Tschüß
Wolfgang

Hi, die Kündigung muss dir erstens zugehen und zweitens muss sie schriftlich erfolgen. Wenn das der Fall ist, mach mal das hier:

https://www.ahs-kanzlei.de/kuendigungscheck/

das ist ein Kündigungscheck, mit dem du die Wirksamkeit deiner Kündigung prüfen kannst oder wie sinnvoll es ist Klage zu erheben oder zum Anwalt zu gehen besser einschätzen kannst.

Gruß!