Ich kann den Unterschied nicht richtig erkennen. Könnte es mir jemand bitte verdeutlichen.
Hallo,
ich nehme erst mal an, dass du den Unterschied zwischen Verleumdung und übler Nachrede meinst. Aber am Besten, ich erkläre alle drei Arten:
Falsche Verdächtigung bedeutet, dass z.B. jemand bei dir eingebrochen ist und du sofort deinen seltsamen Nachbarn in Verdacht hast. Der war dir ja schon immer so unsympathisch und komisch aussehen tut er auch noch. Also gehst du zur Polizei und stellst eine Anzeige wegen Einbruch. Und das etwa nicht „gegen Unbekannt“ wie in diesem Fall so üblich, sondern „gegen meinen seltsamen Nachbarn“. Und behauptest dabei auch noch, du hättest Beweise gegen ihn. Wenn dein Nachbar nun von der Polizei dazu verhört wird und an der ganzen Sache völlig unschuldig ist, kann er dich wegen falscher Verdächtigung anzeigen. Das könnte der Staatsanwalt übrigens auch.
Verleumdung ist, wenn du in der ganzen Nachbarschaft herumerzählst, dass dein seltsamer Nachbar bei dir eingebrochen ist, obwohl das gar nicht stimmt. Oder dass er eine hochansteckende Krankheit hat und somit eine Gefahr für das ganze Haus ist. Wenn diese ganzen Geschichten erstunken und erlogen sind, kann dich dein Nachbar wegen Verleumdung anzeigen.
Üble Nachrede ist etwas, dass mit einem gewissen Teil an Wahrheit zu tun hat. Du hast zufälligerweise über irgendwelche, nicht mehr nachvollziehbare Quellen erfahren, dass dein seltsamer Nachbar vor einiger Zeit im Gefängnis war. Jetzt erzählst du in der ganzen Nachbarschaft herum, dass er ja ein Ex-Knacki ist und man ihm deshalb nicht mehr trauen könne. Die Folgen könnten für deinen seltsamen Nachbarn ziemlich heftig sein: Dreck wird an seine Wohnungstür geschmiert, Flugblätter hängen im Haus rum, damit er auszieht und im Tante-Emma-Laden an der Ecke bekommt er sogar Hausverbot, weil die Angst haben, dass er ihnen die Regale leer klaut. Wenn dein Nachbar nun heraus bekommt, dass DU der Verursacher dieser ganzen Misere bist, kann er dich wegen übler Nachrede anzeigen.
Bei allen drei Delikten ist es bereits zu Gerichtsurteilen bis zu einer Gefängnisstrafe gekommen. Je nach Schwere der Folgen kann auch ein relativ hohes Schmerzensgeld fällig sein.
Ich hoffe, das erklärt deine Frage.
Heike