Was ist der Hammelsprung?

Hallo liebe Wer.Weiss.Was-Experten!
Meine Kinder nehmen im Schulunterricht in Politik gerade den Hammelsprung durch. Ich weiß leider nicht, wobei es sich bei dem Hammelsprung handelt. Was ist der Hammelsprung? Es muß etwas mit Politik zu tun haben. Danke für ihre Hilfe.

Ich Könnte es so erklären aber die wiki Erklärung ist für die Schule vielleicht besser geeignet. Hier der Link
http://de.wikipedia.org/wiki/Hammelsprung

Der sog. Hammelsprung ist eine Abzählmethode im Bundestag. Wenn dem Präsidenten die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen nicht klar genug sind, lässt er die Abgeordneten durch bestimmte (Ja- oder Nein-)Türen in den Saal kommen, um zu sehen, welche Stimmenmehrheit es gibt.

hallo
beim Hammelsprung handelt es sich um Wahlverfahren. Wenn die Abstimmung in Parlamenten nicht klar ist zB. weil man verschiedene Ergebnisse gezählt hat, kann man einen Hammelsprung beantragen. Dazu gehen die Parlamentarier aus dem Plenarsaal und gehen durch eine von dreien Türen wieder rein. Wobei die Türen für Ja, Nein oder Enthaltung steht. Beim hineingehen wird laut mitgezählt. Meines Wissens ist ein Hammelsprung im Deutschen Bundestag möglich. Ob auch in den Landtagen dies möglich weiß ich allerdings nicht.
ich hoffe ich konnte helfen
Gruß Tobias


Hallo,
in Internet-Grundkursen wird sicher auch die Infiormationsbeschaffung mit Suchmaschinen unterrichtet … volkstümlich inzwischen mit den Briff „googeln“ bezeichnet.
durch eingabe des o.a. Suchbegriffs ergeben sich einige brauchbare links, die mensch dann in die Adresszeile des Browsers einfügt , wie zB
http://www.lexexakt.de/glossar/hammelsprung.php

uned dort erfährt mensch problemlos folgendes:

Hammelsprung
(recht.oeffentlich.staat.parlament.bundestag)

Abstimmungsverfahren im Bundestag oder einem Landtag, das bei Uneinigkeit über den Ausgang einer im normalen Verfahren durchgeführten Abstimmung eingesetzt werden kann.

Zur genauen Ermittlung der Stimmen müssen die Abgeordneten zunächst den Saal verlassen, und dann, je nach Abstimmumgsverhalten, durch eine von drei Türen (Ja, Nein, Enthaltung) den Saal wieder betreten. Geregelt in § 51 Abs. 2 Geschäftsordnung Bundestag.