Hallo liebe Experten aus dem Bereich Recht / Jura!!!
Was ist der genaue Unterschied zwischen Vorsatz und Arglist bzw. arglistiger Täuschung? Es interessiert mich besonders im Bezug auf den §21(3)VVG bzw. den §22VVG. Wenn man also z.B. in einem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Erkrankung absichtlich (also meiner Meinung nach „vorsätzlich“, d.h. mit „Wissen und Wollen“) verschweigt, und das ganze kommt nach über 10 Jahren ans Licht, was passiert dann?? Hat man „nur“ vorsätzlich gehandelt, so muss die Versicherung bezahlen (war meines Wissens nach auch schon nach altem VVG so), hat man aber arglistig getäuscht (was immer das ist…), so können sie den Vertrag anfechten. Aber was ist der Unterschied und wie kann man (d.h. die Versicherung) ihn beweisen? Vielen Dank für Euere Antworten