Was ist der Unterschied zwischen

Hallo!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Föderation und einer Konföderation?

Gibt es überhaupt einen?

Gruss
Andi

Hallo,

Konföderation, in der politischen Terminologie eine Union von souveränen Staaten, die alle unabhängig voneinander handeln können. Sie ist von der Föderation zu unterscheiden, in welcher die einzelnen Staaten einer Zentralregierung untergeordnet sind.

Christian

Hallo!

Konföderation, in der politischen Terminologie eine Union von
souveränen Staaten, die alle unabhängig voneinander handeln
können. Sie ist von der Föderation zu unterscheiden, in
welcher die einzelnen Staaten einer Zentralregierung
untergeordnet sind.

Da muss ich widersprechen. Der Unterschied ist eigentlich nur völkerrechtlich relevant.

Eine Konföderation ist ein Staatenbund. In Teilbereichen verfügen die Staaten über die volle staatliche Souverenität. Nach außen hin treten die Subjekte einer Konföderation als eigene Staaten auf.

Eine Föderation ist ein Bundesstaat, aber es ist ein Kennzeichen der Föderation, dass die einzelnen Gliedstaaten gerade nicht dem Zentralstaat untergeordnet sind. Also die Länder sind dem Bund in einer Föderation nicht untergeordnet (das ist nicht so in Deutschland und auch nicht in Österreich) Nach außen hin tritt eine Föderation allerdings nur als ein Staat auf.

Gruß
Tom

Christian

NA JA
Hallo Tom,

quasi schreibts Du das Gleiche wie ich oder ?

Christian

Nun…
Hallo,

Also meine Konfusion wird immer grösser.
Es scheint wirklich keinen klaren Unterschied zu geben.

Gruss

CH oder FH?
Hi
Ein interessantes Beispiel ist die Schweiz(Confoederatio Helvetica) :
http://www.admin.ch/ch/d/sr/13.html#13
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html

Da muss ich widersprechen. Der Unterschied ist eigentlich nur
völkerrechtlich relevant.

Eine Konföderation ist ein Staatenbund. In Teilbereichen
verfügen die Staaten über die volle staatliche Souverenität.
Nach außen hin treten die Subjekte einer Konföderation als
eigene Staaten auf.

In der Schweiz ist das heute nicht mehr ganz so:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a54.html
und
http://www.admin.ch/ch/d/sr/138_1/index.html

Eine Föderation ist ein Bundesstaat, aber es ist ein
Kennzeichen der Föderation, dass die einzelnen Gliedstaaten
gerade nicht dem Zentralstaat untergeordnet sind. Also die
Länder sind dem Bund in einer Föderation nicht untergeordnet
(das ist nicht so in Deutschland und auch nicht in Österreich)
Nach außen hin tritt eine Föderation allerdings nur als ein
Staat auf.

In diesem Sinne ist die Confoederatio Helvetica - von der aussenpolitisch eigentlich nur Art 54 3 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a54.html) und der Art 56 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a56.html)übriggeblieben%C3%BCbriggeblieben) sindn - heute wohl eher eine Foederatio Helvetica.
Grüsse
Rossi

Natürlich sind die Teilstaaten der „BRD“ der Berliner Zentral- also der Bundesregierung unterordnet !

HM

Nein
Hallo!

Nein das sind sie nicht - denn das ist der Unterschied zum Zentralstaat. Eine französische Region oder ein Departement ist der Zentrale untergeordnet, nicht so ein österreichisches, deutsches oder schweizerisches Bundesland. Es gibt daher eine verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Für gewisse Sachen sind die Länder zuständig für gewisse der Bund.

Gruß
Tom

Hallo!

Es macht völkerrechtlich einen Unterschied: Föderationen treten als ein Staat nach außen auf, Konföderationen nicht. Das ist natürlich vereinfacht, in der Realität sind die Grenzen verwischt und manchmal strittig. Ich wollte nur hinzufügen, dass weder in einer Föderation noch in einer Konföderation die Länder dem Bund untergeordnet sind.

Gruß
Tom

Für gewisse Sachen sind die Länder zuständig für

gewisse der Bund.

Ja, schon, aber … Bundesrecht bricht Landesrecht.

Hallo!

Ja, schon, aber … Bundesrecht bricht Landesrecht.

Ja das ist eine Regelung für den Kollisionsfall, wobei im Kollisionsfall meist ein Gesetz verfassungswidrig, da kompetenzwidrig ist. Der Satz steht aber deshalb ausdrücklich in der Verfassung, weil es eben keine hierarchische Unter- bzw. Überordnung gibt. Lässt man den Satz weg (so wie in der österreichischen Verfassung) dann gelten im Kollisionsfall zwischen Bundes- und Landesgesetz die gleichen Regeln wie für die Kollision zwischen Bundesgesetzen bzw. Landesgesetzen untereinander (konkret die lex posterior und lex specialis Regel).

Gruß
Tom