Hallo,
Zum Unternehmen können auch noch 5 Wohnimmobilien in bester Münchner Innenstadtlage gehören. Für den Taxibetrieb sind die aber nicht notwendig.
Zum betriebsnotwendigen Vermögen ist noch zu ergänzen, dass es steuerrechtlich von Bedeutung ist, denn notwendiges Betriebsvermögen muss dem Betrieb zugeordnet werden, wodurch bei Veräußerung, Betriebsaufgabe oder Entnahme die stillen Reserven aufgedeckt (und versteuert) werden. Der Taxifahrer wird also sinnvollerweise versuchen, die Wohnungen im Privatvermögen zu halten, um langfristig Steuern zu sparen, das Taxi selber aber muss er im Betriebsvermögen halten.
Och menno. Das hat doch mit Frage überhaupt nichts zu tun und verwirrt den Fragenden vielleicht nur unnötig.
Es macht schon Sinn, wenn für unterschiedliche Fragen auch unterschiedliche Termini verwandt werden. Und die steuerrechtliche Frage der Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen gibt es doch bei der Frage nach einem Betriebsvergleich gar nicht. Jedenfalls sind mir da die Kategorien gewillkürtes/notwendiges Privat/Betriebsvermögen noch nicht untergekommen.
Auch wenn es ähnlich klingt, sind betriebsnotwendiges Vermögen und notwendiges Betriebsvermögen nicht das Gleiche oder irgendwie gleichzusetzen.
Nun also die große Preisfrage, wie der Taxifahrer sein zu 51% privat genutzes Kfz steuerrechtlich behandelt. Zweite Preisfrage, wo taucht in der Bilanz ein geliehenes Taxi auf?
Grüße