Was ist der Unterschied zwischen Reinvermögen

… und Betriebsnotwendiges Vermögen?

Ich hab schon verschiedene Seiten wie Wikipedia und das gabler Wirtschaftslexikon besucht. Leider fehlen mir die Grundkenntnisse um die Definitionen genau zu verstehen. Ausserdem muss ich es auch nicht so genau nehmen.
Super wäre auch, wenn mir jemand beispiele für die Abgrenzung der beiden begriffe nennen kann.

Na dann will ich mal versuchen.
Reinvermögen: Ein Unternehmen hat eine verschiedenste Vermögenswerte rumstehen. Das teht auch alles in der Bilanz. Aber nicht alles gehört auch dem Unternehmen. Vieles ist fremdfinanziert. Reinvermögen ist also das Gesamtvermögen - den ganzen Verbindlichkeiten/Schulden. Also ein bißchen so wie Bruttolohn und Nettolohen = „Reineinkommen“.
Beim betriebsnotwendigen Vermögen sagt eigentlich schon der Begriff, worum es geht. Es ist das Vermögen gemeint, das für den Betrieb notwendig ist. Ein Taxifahrer braucht ein Auto. Zum Unternehmen können auch noch 5 Wohnimmobilien in bester Münchner Innenstadtlage gehören. Für den Taxibetrieb sind die aber nicht notwendig.
Beide Größen sind vor allem für Vergleiche wichtig. Kann ja sein, dass zwei Taxibetriebe den gleichen Umsatz und Gewinn machen. Der Betrieb, der nur das Taxi hat, würde dann eine viel höhere Eigen- und Gesamtkapitalrentabilität aufweisen, als der mit den Wohnimmobilien (mal abgesehen von den Einnahmen/Gewinnen, die aus den Immobilien resultieren können).
Reduziert man dann den Nenner Eigen- bzw. Gesamtkapital auf das betriebsnotwendige Vermögen, dann sind beide Unternehmen gleichgut bzw. kann erst dann bei Vergleichen und abweichenden Ergebnissen gesagt werden, wer besser bzw. schlechter ist.

Grüße

Aber nicht alles gehört auch dem Unternehmen. Vieles ist
fremdfinanziert. Reinvermögen ist also das Gesamtvermögen -
den ganzen Verbindlichkeiten/Schulden.

Da ich selber erst gestutzt habe, nur schnell eine Ergänzung:
Reinvermögen ist also das Gesamtvermögen abzüglich der ganzen Verbindlichkeiten/Schulden.

Das kleine Minus geht ein bißchen im Textfluß unter.

Gruß
C.

Hallo,

Das kleine Minus geht ein bißchen im Textfluß unter.

Stimmt. Sieht hier beim Schreiben auch immer irgendwie anders aus. An der falschen Stelle gespart. Wahrscheinlich habe ich gedacht ich nehme ein Zeichen/eine Formulierung, die jeder kennt. Bei abzüglich war ich mir da nicht ganz sicher ;o)

Grüße

=HALLO()

Zum Unternehmen können auch noch 5 Wohnimmobilien in bester
Münchner Innenstadtlage gehören. Für den Taxibetrieb sind die
aber nicht notwendig.

Zum betriebsnotwendigen Vermögen ist noch zu ergänzen, dass es steuerrechtlich von Bedeutung ist, denn notwendiges Betriebsvermögen muss dem Betrieb zugeordnet werden, wodurch bei Veräußerung, Betriebsaufgabe oder Entnahme die stillen Reserven aufgedeckt (und versteuert) werden. Der Taxifahrer wird also sinnvollerweise versuchen, die Wohnungen im Privatvermögen zu halten, um langfristig Steuern zu sparen, das Taxi selber aber muss er im Betriebsvermögen halten.

=TSCHÜSS()

Hallo,

Zum Unternehmen können auch noch 5 Wohnimmobilien in bester Münchner Innenstadtlage gehören. Für den Taxibetrieb sind die aber nicht notwendig.

Zum betriebsnotwendigen Vermögen ist noch zu ergänzen, dass es steuerrechtlich von Bedeutung ist, denn notwendiges Betriebsvermögen muss dem Betrieb zugeordnet werden, wodurch bei Veräußerung, Betriebsaufgabe oder Entnahme die stillen Reserven aufgedeckt (und versteuert) werden. Der Taxifahrer wird also sinnvollerweise versuchen, die Wohnungen im Privatvermögen zu halten, um langfristig Steuern zu sparen, das Taxi selber aber muss er im Betriebsvermögen halten.

Och menno. Das hat doch mit Frage überhaupt nichts zu tun und verwirrt den Fragenden vielleicht nur unnötig.
Es macht schon Sinn, wenn für unterschiedliche Fragen auch unterschiedliche Termini verwandt werden. Und die steuerrechtliche Frage der Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen gibt es doch bei der Frage nach einem Betriebsvergleich gar nicht. Jedenfalls sind mir da die Kategorien gewillkürtes/notwendiges Privat/Betriebsvermögen noch nicht untergekommen.
Auch wenn es ähnlich klingt, sind betriebsnotwendiges Vermögen und notwendiges Betriebsvermögen nicht das Gleiche oder irgendwie gleichzusetzen.
Nun also die große Preisfrage, wie der Taxifahrer sein zu 51% privat genutzes Kfz steuerrechtlich behandelt. Zweite Preisfrage, wo taucht in der Bilanz ein geliehenes Taxi auf?

Grüße