Hallo Leute
Ich weiss is ne Blöde frage aber muss das Begründen können. Grundsätzlich stellt sich die Frage für mich „fliessender Verkehr“ ab welcher Geschwindigkeit geht der los ? Ab 30km/h vllt ? Der Grund dafür ist ich darf nicht mehr im fliessendem Verkehr arbeiten, auf unseren Betriebsgelände ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit 10km/h. Ich denk das ist nicht fliessend sondern noch „Verkehrsberuhigt“ vllt kann da jemand mit seiner Kentnnis abhilfe schaffen. Bitte keine Mutmaßungen
Danke für die Zeit, das lesen und vllt schreiben.
Wer sagt das? Was machst du denn beruflich und wie ist diese Einschränkung zu verstehen ? Welche gesundheitliche Einschränkung hast Du ?
Also das sind jetzt mehr fragen wie ein Antwort
Da müsste ich zu weit ausholen…
Na ja, dann lass es …
Also ein Verkehr in einen Betriebsgelände(10km/h) mit keiner Stvo (weil Einsatzfahrzeuge Vorrang haben) kann somit nicht als fließender Verkehr in verbindung gebracht werden ?
Solange du nicht sagst um was es bei dem Betriebsgelände geht, was du da machen musst oder machen sollst, kann man nur raten.
Dazu muss man auch nicht hundert Worte verlieren, wenige genügen, Stichworte.
Auf einem Betriebsgelände mit Zugangskontrolle / Schranke/Pförtner) gilt die StVO nicht, die Anweisungen dort sind Betriebsanweisungen.
Und zwar mag auf einem Betriebshof mehr oder weniger reger Verkehr herrschen, es handelt sich sicher nicht um „fließenden Verkehr“ im Sinne der StVO.
Hallo user24,
Christa hat dir die Erklärung in wikipedia angeboten.
Ich interpretiere das so, dass du nur am Parkplatz arbeiten darfst.
Und keine Mutmaßung, sondern ein Tipp:
Wie wäre es mit dem Nachfragen bei der Person, die dir das gesagt hat /dem Dienstgeber, eventuell sogar mit einer schriftliche Anweisung, in der das steht?
Dann kannst du entsprechend reagieren. Hier möctest du ja keine Hintergrundinformationen preisgeben.
Gruß
dafy
Wie aus der Wiki-Definitionen zu entnehmen ist, gibt es „fliessenden Verkehr“ nur auf öffentlichen Strassen.
Grenzwertig könnte die Situaton mit Verkeher auf privatem Gelände mit öffentlichem Charakter sein, wo ausdrücklich „Hier gilt die StVO“ ausgewiesen ist.