Was ist die Gesetzesstrafe für Goldfische im Glas?

Hallo,

ich habe heute beim Zoohändler Goldfischfutter gekauft und dabei erfahren, dass es gesetzlich verboten ist, Goldfische im Glas zu halten, weil es als Tierquälerei gilt. Wenn ich so darüber nachdenke, ist das ja auch logisch. Ich hab die beiden Fische noch nicht so lang und werd versuchen sie in den nächsten Tagen irgendwo anders unterzubringen, wo es ihnen besser geht, am liebsten in einem Teich (falls jemand in/um Ffm ein passendes hat, würd ich ihr/ihm die Fische gerne übergeben).

Nichtsdestotrotz such ich nun schon seit 1 Stunde erfolglos im Internet nach dem gesetzlichen Strafmaß dafür. Vielleicht kann ich ja mal jemanden damit abschrecken, wenn ich sowas mal wieder sehe. Kann mir jemand sagen, wie sich der Gesetzgeber die Strafe für Goldfischhaltung im Goldfischglas (die Standardgröße, die man überall kaufen kann) vorstellt?

Liebe Grüße
Miuky

§ 17 Tierschutzgesetz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier

a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.

Letzeres könnte höchstenfalls für die Haltung in einem schlichten Glas in Betracht kommen. Allerdings wird bei der beschriebenen Haltung vn 2 Goldfischen das Verfahren mit Sicherheit wegen Geringfügigkeit eingestellt, § 153 StPO.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wow, wenn das mal nicht abschreckend ist: bis zu 3 Jahren Haft. Ich muss ja nicht gleich miterzählen, dass es auch auf die Anzahl der Tierchen ankommt. Nochmals vielen Dank

Liebe Grüße
Miuky

Haftstrafen werden wegen Verstoßes gegen das TierschutzG in der Regel nur dann verhängt, wenn es sich um professionelle Züchter handelt, die Tiere quälen oder nicht artgerecht halten.

Für die fehlerhafte Haltung von 2 Goldfischen (oder auch ein paar mehr) ist sicherlich noch niemand ins Gefängnis gewandert.

Gruß Peter

Hi,
§ 17 TierschutzG sieht Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe für den vor, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das wird für den nachlässigen „Normal-Aquaristen“ sicher nicht in Betracht kommen, weil es neben Vorsatz (!) auch noch weitere subjektive (Motiv-)Merkmale verlangt (z.B. „Rohheit“).

Gleiches gilt für § 303 StGB (Sachbeschädigung), wenn ein „fremdes“ Tier dementsprechend „beschädigt“, heißt also „antropomorph“ gesprochen: Körperverletzung oder Totschlag/ Mord - behandelt. Das geht nur vorsätzlich, und wer macht das schon (wenn er nicht im Sushi- Restaurant ist)?

Aber: § 18 TierschG sieht auch einen Katalog von „Fehlverhalten“ bei der Haltung vor, die - vorsätzlich oder fahrlässig - Ordnungswidrigkeit sind und Geldbußen (oder - kaum denkbar - Vermögensabschöpfungsmaßnahmen) vorsehen. Nachzuweisen auch hier: Schmerzen, Schäden, Leiden des Tieres.

Der „Normalo- Falschhalter“ ist auch insoweit - auch wegen des sog. „Opportunitätsprinzips“ (Behörde kann, muß aber nicht ahnden) kaum anvisiert bzw. betroffen.

Wenn man aber bereits ein Ermittlungsverfahren für sich als zu vermeidendes Übel versteht, wird man sicher vorsorglich gleich das sog. „Gutachten Mindestanforderungen für die Haltung von Zierfischen Süßwasser)“ nebst „Anlage1“ beachten Mindestaquariengröße von 54 Litern).

Und: In anderen, auch europäischen Ländern wird sowas durchaus anders (schärfer) geahndet.

Also, viele Grüße an alle und die süßen Fischchen: Lieber ein schönes großes „Heim“ für unsere Süßen…

So richtig weiterhelfen kann ich dir da auch nicht. Aber alles was mit quälender, nicht artgerechter Haltung und Haltung mit Todesfolge zu tun hat, dürfte da dein Stichwort sein
Kauf dir doch ein Aquarium. Hättest du in der selben Zeit sicherlich billig geschossen.
LG
Susanne

hallo Miuky,

ich habe keine Ahnung was für eine Strafe darauf steht, das höre ich zum ersten mal.
was deine beiden Goldfische betrifft, wir haben einen 8000l Teich und noch jedemenge Platz. wir wohnen bei Himmelpforten.
wenn Du aus der Nähe kommst geben wir deinen Beiden gerne Asyl.

Gurß der Stader

Hallo, solch eine Frage ist mir noch nicht untergekommen. Falls diese doch ernst gemeint ist, empfehle ich:
Setzen sie sich mit dem Amtstierarzt in Verbindung. Da können sie zum einen alle Fragen zum Tier erklärt bekommen und zum anderen auch die rechtliche Konsequenzen.
Ansonsten habe ich ihnen einen Link von „wikipedia“ kopiert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Goldfischglas

Ein Goldfischglas, auch Goldfischbowle oder Goldfischkugel, ist ein kugelartiges Zimmeraquarium, das im 18. Jahrhundert zur Haltung von Zierfischen in Mode kam. Artgerechte Tierhaltung ist darin jedoch nicht möglich, wobei Haltung von Fischen in Goldfischgläsern weder in Deutschland noch in Österreich gesetzlich verboten ist. Allerdings ergibt sich für Deutschland aus dem Gutachten Mindestanforderungen für die Haltung von Zierfischen (Süßwasser) sowie der Anlage[1] eine Mindestaquariengröße von 54 Litern. Die Haltung von Fischen in einem Goldfischglas gilt als Tierquälerei.
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands hat Goldfischgläser auf die Negativliste von Produkten gesetzt, bei denen Zweifel an der Konformität zu § 2 Tierschutzgesetz bestehen.[2] Die Haltung von Fischen in einem solchen Glas wurde als Tierquälerei eingestuft. Dies hat verschiedene Gründe:
Mit einem durchschnittlichen Volumen von 12 Litern grenzt die Größe des Gefässes die Bewegungsfreiheit der Fische extrem ein. Zudem ist nur ein geringer Besatz möglich, was zur Vereinsamung des in der Regel geselligen Fisches führt. Als Mindestvolumen für ein Aquarium zur dauerhaften Haltung ausgewachsener Fische sind in Deutschland 54 Liter (60 x 30 x 30 cm) anzusehen, da ein erhöhtes Wasservolumen eine stabilere Wasserqualität garantiert. Ausgenommen von der Vorschrift sind dabei die nicht dauerhafte Haltung zum Beispiel für Zucht, Fischbörsen oder im Handel und besonders kleine Fischarten.
Aufgrund der geringen Bodenfläche ist es kaum möglich, Verstecke aus Pflanzen, Steinen oder ähnlichem für den Fisch zu schaffen. Dies führt bei dem Tier zu Stress, da es weder Schutz suchen, noch ein Territorium wieder erkennen kann. Dies ist besonders bei Kampffischen und anderen territorialen Fischen für eine artgerechte Haltung vonnöten.
Die Wasseroberfläche ist aufgrund der Kugelform im Verhältnis zur Wassermenge recht klein, was zu einem geringen Gasaustausch führt. Außerdem ist das Halten von Pflanzen in einem Goldfischglas aufgrund von Platz- und Grundmangel sowie ungenügender Beleuchtung nicht in einem solchen Maße möglich, als dass es zu einer ausreichenden Stickstoffumwandlung (siehe auch: Aquarium) kommen könnte. Es gelangt nur sehr wenig Sauerstoff ins Wasser, sodass der Fisch zu ersticken droht.
In Ermangelung eines Aquariumfilters muss das Wasser täglich ausgetauscht werden, was wiederum Stress für den Fisch bedeutet.
Durch die Krümmung des Glases sieht der Fisch in jeder Richtung ein verzerrtes Spiegelbild seiner selbst. Außerdem werden sämtliche Bewegungen des Fisches von den gekrümmten Wänden zurückgeworfen. Der Fisch kann diese mit seinem Seitenlinienorgan wahrnehmen und erhält den Eindruck, als wäre ständig um ihn herum sehr viel Bewegung, was den Fisch zusätzlich belastet.
Aufgrund der geringen Wassermenge und in Ermangelung einer technischen Temperaturkontrolle ist der Fisch starken Temperaturschwankungen unterworfen, ein weiterer Stressfaktor, was für das Tier tödlich enden kann.
Da ein Goldfischglas im Gegensatz zum Aquarium nach oben hin offen ist, gelangen vermehrt Keime und Bakterien ins Wasser. Aufgrund des unvollständigen Biosystems kommt es nicht zu einem ausreichenden Abbau von Schadstoffen und Ausscheidungen. Der Fisch hat durch die zahlreichen Belastungsfaktoren meist ein geschwächtes Immunsystem und ist daher sehr anfällig für Bakterien und Krankheiten.
All das führt zu einem verfrühten und qualvollen Tod des Fisches. Trotzdem ist die Haltung in einem solchen Behältnis nur selten direkt verboten, wie zum Beispiel in Rom[3].

PS. Im Strafrecht werden sie soetwas nicht finden.

1 Like

hi,

schau mal ins tierschutzgesetz nach.
Normal wird das als ordnungswidrigkeit behandelt und kann im falle „Golfisch im glas“ eine verwarnung oder Geldstrafe beinhalten(zunächst unter 90 tagessätze),sowie weitergehende Haltungsverbote.

bei weiteren fragen gerne.

mfg Kaisen

Hallo Miuky,

die Goldfischhaltung im Glas könnte nach § 17 Nr.2 b) Tierschutzgesetz strafbar sein.

http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__17.html

Tierquälerei im landläufigen Sinne ist’s allemal - ob es wirklich schon für die Strafbarkeit „reicht“, bezweifle ich aber ein wenig. Doch egal. SO sollten Goldfische jedenfalls nicht gehalten werden.

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo,

Es gibt in Deutschland ein sogenanntes Gutachten über die Anforderung zum Halten von Zierfischen. In diesem sind die Mindestanforderungen wie Temperatur, Härtegrad und pH wert enthalten um seinen Zierfisch nicht zu quälen. Unter anderem ist auch die Minimalgröße des Gefäßes enthalten, in dem du deinen Goldfisch halten darfst. Da sind mindestens 63 l angegeben und da wird es bei einem Glas schon sehr knapp.
Verstöße dagegen werden im Tierschutzgesetz geregelt. Dort ist dann von einem Strafmaß beginnend bei Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen die Rede. Das Strafmaß hängt aber von der schwere der Tat ab. Bei so einem kleinen Verstoß bleibt es sicher bei einer Geldstrade.

Hallo,

das kann man pauschal nicht sagen. Der Gesetzgeber gibt nur einen Strafrahmen vor und überlässt die tatsächliche Strafhöhe dem Richter, da dies Sache einer Einzelfallbeurteilung ist.

Bei jemandem, der nicht vorbestraft ist, könnte Geldstrafe, Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße oder gemeinnützige Arbeit (im Zoo oder Tierheim z. B.) herauskommen.

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/ - § 18

Gruß
polos

Guten Tag!

Wer eine solche Tat begeht, verstößt gegen das Tierschutzgesetz (strafbar gemäß dem § 17 Nr.2 b)) und wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 3 Jahren bestraft. Somit ist das Strafmaß hierfür 1 Monat bis 3 Jahre, es kann aber auch sein, dass man nur mit einer Geldstrafe bestraft wird.

Hendrik UL

Hi Miuky,

das liegt am Richter und wie er es sieht. Also es gibt Strafen für Tierquälerei, aber da ist natürlich nicht jede Einzelheit geklärt. Es ist meistens so allgemein gehalten, dass man mehrere Fälle darunter fassen kann. Also kann man das Strafmaß für ein Goldfischglas eigentlich nicht direkt benennen. Vielleicht gibt es dazu ja bereits Gerichtsentscheidungen.

Gruß
Der Dunkle Mann

Frag mal beim Tierschutz.
Verboten ist es, aber ob es darauf Strafe gibt’ ?
Kaum !!!

Sorry war sehr lange krank, kann da nicht weiterhelfen