In der Chronik einer hessischen Kleinstadt (aus 1910)fand ich unter den städtischen Pflichten auch die Notwendigkeit „drei Fasselochsen zu halten und zu ernähren“
in 1910 wurde die Kenntnis des Begriffs offensichtlich als bekannt voraudgestzt. Ich finde auf den üblichen Wegen im Netz keine zufriedenstellende Erklärung.
Zuchtbulle
Im Grimmschen Wörterbuch steht er unter Faselochs verzeichnet.
Man kommt schon beim Betrachten der zahlreichen Google-Funde allmählich auf diese Idee, und hier wird ausdrücklich gesagt, dass es sich um einen Zuchtbullen handelt:
_Auch die Sorge für einen Zuchtbullen war gemeindebehördliche Pflicht. Sie beschränkte sich allerdings auf das Aufstellen einer Halteordnung, während die Tierbeschaffung selbst dem pflichtigen Tierhalter übertragen wurde. Zunächst scheint man den Pflichtigen durch Los bestimmt zu haben. So berichtet ein Protokoll:
„Geschehen Lingelbach, 6ten September 1835"
In der heutigen Sitzung des Gemeinderates unter dem Vorsitze des Bürgermeisters wurde die Gemeinde- Fasselochsen -Haltung verlost und des Joh. Schäfers Witwe durch Los schuldig wurde, denselben von Michaelistag 1835 bis dahin 1836 unter folgenden Bedingungen zu halten:
· A. darf dieselbe keinen Fasselochsen verkaufen, ehe und bevor der Gemeinderat seine Bewilligung hierzu gegeben,
· B. muss der Ochse immer in gutem Stande gehalten werden. Dagegen bekommt dieselbe 12 Rtl. von dem vorherigen Ochsenhalter zum Ankauf desselben,
· C. sollte dieselbe nach Verlauf dieser Zeit den Ochsen nicht verkaufen können, so soll derselbe geschlachtet werden, und jeder Einwohner, der Kühe hat, nach Anzahl seiner Kühe gegen gleich bare Zahlung Fleisch zu nehmen verbunden sein,
· D. soll der Ochse, bevor er geschlachtet werden darf, zuvor vom Rat besichtigt werden."_