Was ist ein Forstwirtschaftlicher Betrieb?

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es sich in dem folgenden Fall um einen forstwirtschaftlichen Betrieb handelt?

Mein Schwiegervater ist Rentner und hat mehrere Hektar Wald und Feld, die er privat bewirtschaftet. Kann man dies als forstwirtschaftlichen Betrieb geltend machen? Ich benötige diese Auskunft, da wir eine Überdachung für Brennholz bauen wollen. Laut Bauordnung sind solche Überdachungen, die einem forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei.

Vielen Dank für Eure Antworten

Claudia

Hallo Claudia,

für forstwirtschaftliche Betriebe gibt es anders als für landwirtschaftliche („Ackernahrung“) keine Mindestgröße.

Man muss da aber ziemlich Obacht geben, weil sich hier andere Behörden an die einkommensteuerliche Beurteilung anlehnen, auch wenn verschiedene Rechtsgebiete betroffen sind. Baurechtlich Forstwirtschaft und einkommensteuerlich Liebhaberei passt sehr schlecht zusammen.

Wegen der Abgrenzung zur Liebhaberei gilt das Kriterium der Gewinnerzielungs_absicht_. Das bedeutet, dass in Fällen, in denen kein Gewinn erzielt wird, zumindest gezeigt werden muss, dass es möglich und geplant ist, Gewinne zu erzielen.

Im Zweifelsfall gibt es noch andere Kriterien, die in das „Gesamtbild der Verhältnisse“ einfließen, wichtig darunter die Erfassung als Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Schöne Grüße

MM

Also Wald müsste wohl schon als fortswirtschaftlicher Betrieb durchgehen. Allerdings würde ich trotzdem vorher mal bei einem Amt nachfragen, am besten schriftlich. Dann hast Du es erstens schwarz auf weiß, was nun Sache ist, zum zweiten kannst bei „Ärger“ das Schreiben vorweisen und hast Ruhe.