Weiß jemand. wie man „ortsübliches Verkehrsaufkommen“ deklariert bzw wie man nachweisen kann, dass es über das ortsübliche Verkehrsaufkommen geht (in Bezug auf den Schulweg von Grundschulkinder): ´ Beförderungskosten für Schüler/innen nach Abs. 1 werden unabhängig von der Mindestentfernung bezuschusst bzw. erstattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Schüler/innen bedeutet. Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretende Gefahr gilt nicht als besondere Gefahr in diesem Sinne. Danke für eure konstruktiven Hinweise.
Da ist aber nicht die Rede von „ortsüblichem Verkehrsaufkommen“.
In dem Zusammenhang wird Dir ein „ortsübliches Verkehrsaufkommen“ nichts nützen. Denn dies kann ja durchaus extrem hoch, aber eben ortstypisch sein. Vielmehr geht es hier gerade darum, was - egal ob ortsüblich oder nicht - besondere Gefahren für die Kinder auf dem Schulweg bedeutet. D.h. wenn Du an einer massiv von LKW-Verkehr betroffenen Bundesstraße wohnst, dann kann gerade dieser LKW-Verkehr eine „besondere Gefahr“ darstellen, auch wenn er für das an dieser Bundesstraße liegende Straßendorf ortsüblich ist.